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Fachkräftemangel nimmt im Frühjahr deutlich zu

Der Fachkräftemangel in Deutschland nimmt im Frühjahr 2021 weiter zu – trotz des Lockdowns mit Einschränkungen des Geschäftsbetriebs vieler Unternehmen. Im April 2021 sahen sich 23,7 % aller Firmen durch Fachkräftemangel beeinträchtigt. Damit hat die Fachkräfteknappheit noch nicht wieder ganz das Ausmaß vor der Covid19-Pandemie erreicht (29,1 % im ersten Quartal 2020), der Trend zeigt aber steil nach oben. Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat sich der Fachkräftemangel sogar verdoppelt (11,9 %) – allerdings gab es zu Beginn der Corona-Krise im April 2020 noch deutlich weitergehende Eindämmungsmaßnahmen als zurzeit.
Zugenommen hat der Fachkräftemangel seit Jahresbeginn in allen Wirtschaftsbereichen. Am stärksten macht er sich aktuell im Bauhauptgewerbe bemerkbar (25,5 % ggü. 18,2 % im Januar 2021). Im Verarbeitenden Gewerbe stieg der Anteil der durch fehlendes Fachpersonal beeinträchtigten Unternehmen von Januar bis April von 14,9 % auf 19,4 %, im Handel von 11,8 % auf 15,9 % und im Dienstleistungsbereich von 25,2 % auf 26,4 %. Blickt man tiefer in die Branchen, so war der Fachkräftemangel im April bei Rechts- und Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern am größten (54,8%), gefolgt von Architektur- und Ingenieurbüros (42,1 %) sowie Dienstleistungen der Informationstechnologie (37,2 %).
Ein Blick auf die Größenklassen zeigt, dass mittelständische Unternehmen häufiger mit Fachkräftemangel zu kämpfen haben als große Firmen. Im April 2021 meldeten 24,1 % der kleinen und mittleren Unternehmen, dass Fachkräfte-mangel ihre Geschäftstätigkeit behindere. Bei den großen Unternehmen waren es 22,9 %. Vor allem im Verarbeitenden Gewerbe fehlt es dem Mittelstand erheblich häufiger an Fachkräften (24,5 %) als großen Unternehmen (11,9 %). Im Dienstleistungsbereich sind dagegen erheblich mehr große Unternehmen betroffen (30,5 %. ggü 25,9 %)
Der Anstieg des Fachkräftemangels ist zum einen auf die wieder zunehmende Arbeitskräftenachfrage im Zuge der konjunkturellen Erholung seit dem Sommer zurückzuführen. Zum anderen ist das Arbeitskräfteangebot erheblich knapper geworden, weil die Nettozuwanderung aus dem Ausland pandemiebedingt weitgehend versiegt ist.
„Ohne Gegensteuern kann sich der Fachkräftemangel von einer gravierenden Herausforderung zu einem regelrechten Wachstumshemmnis auswachsen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Denn gleichzeitig zum demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotentials steht Deutschland vor enormen Herausforderungen. Es sind dicke Bretter zu bohren, von der Genesung der Wirtschaft nach der Corona-Krise über die Bewältigung des digitalen Strukturwandels und beschleunigten Umbaus zur Klimaneutralität bis hin zum Abbau der stark gewachsenen Staatsschulden, erheblich steigenden Finanzierungslasten in Sozialversicherungen sowie nötigen Investitionen in mehr Krisenfestigkeit. Fehlen der Wirtschaft fachkompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in erheblichem Umfang, so wird es schwer werden, all dies erfolgreich zu bewältigen. Der Sicherung des Fachkräftepotenzials muss daher oberste Priorität eingeräumt werden.“ Hierfür stünden drei Hebel zur Verfügung: 1. Bedarfsgerechte Qualifizierung und lebenslange Weiterbildung. 2. Qualifizierte Zuwanderung fördern, etwa durch erleichterte Anerkennung von Qualifikationen, sowie das Angebot von Deutschkursen und Ausbildungsgängen für Ausländer, wenn es an inländischen Bewerbern mangelt. Und 3. Höhere Erwerbsbeteiligung, wie es etwa der Sachverständigenrat hinsichtlich der Veränderung der Regelaltersgrenze vorschlägt.

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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de