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MBA-Fernstudiengang „Management in der Weinwirtschaft“ stößt auf großes Interesse

Die Hochschule Geisenheim und das zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund begrüßen zum Start des Programms für Fach- und Führungskräfte der deutschsprachigen Weinwirtschaft 23 Studierende. Eine Bewerbung für den berufsbegleitenden Master of Business Administration, Studienstart WS 2021/22, ist seit 02. Mai 2021 möglich.
Der erste berufsbegleitende MBA-Fernstudiengang der Hochschule Geisenheim, der Studiengang „Management in der Weinwirtschaft“, ist offiziell gestartet. Die Hochschul- und Studiengangsleitung sowie die Dozierenden des Studiengangs begrüßten bei der virtuellen Einführungsveranstaltung Mitte April 23 Studierende. Diese stammen zum Großteil aus Weinanbaugebieten in Deutschland, Italien und der Schweiz, aber auch aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin. Diese diverse erste Kohorte hießen ebenfalls Vertreterinnen und Vertreter des zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund, das als administrativer Partner im Studiengang agiert, willkommen.
„Mit der Einführung des Fernstudiengangs ‚Management in der Weinwirtschaft‘ reagieren wir auf den Bedarf, den die Branche formuliert hat. Die Rahmenbedingungen in der Weinbranche verändern sich extrem schnell; sei es durch den Klimawandel und die Digitalisierung oder durch rechtliche Vorgaben. Wir ermöglichen den Fach- und Führungskräften der Branche, sich parallel zum Beruf explizit darauf ein- und ihr Unternehmen somit zukunftsfähig aufzustellen“, so Prof. Dr. Hans Reiner Schultz, Präsident der Hochschule Geisenheim, zum Start des MBA-Fernstudiengangs. Die hohe Nachfrage und positive Resonanz in der Branche zeige, dass ein solches Format überfällig gewesen sei, betonte Schultz.
Das deutschsprachige Studium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt umfasst unter anderem die Module „Marketing Management“, „Personalmanagement“ wie auch „Veranstaltungs- und Tourismusmanagement“. Weitere Lehreinheiten sind „Rechnungswesen, Controlling und Finanzierung“, „Digitalisierung in der Weinwirtschaft“ sowie „Logistik und Vertrieb von Wein“. Innovative Strategien in Weinbau und der Oenologie und Weinsensorik sind ebenso Teil des vier Semester umfassenden Studiums. Wahlmodule sind im späteren Studienverlauf beispielsweise „Ökologischer Weinbau“ und „Angewandte Risikoanalyse und Risikomanagement im Weinbau“. Voraussetzung für die Zulassung sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium und mindestens drei Jahre Berufserfahrung mit inhaltlichem Zusammenhang zu den Bereichen Weinbau, Oenologie oder der Weinwirtschaft.
Die Hochschule und das zfh bieten Interessierten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen oder sich nur punktuell weiterbilden möchten, auch die Möglichkeit eines sogenannten Zertifikatsstudiums. Studierende belegen dabei nur einzelne Module. Im ersten Jahrgang haben sieben Personen diese Option gewählt. Sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und feststellen, dass sie sich doch vollumfänglich weiterbilden wollen, können sie später ins Vollstudium wechseln.
An der gemeinsamen Einführungsveranstaltung aller Studenten der ersten Kohorte nahm auch der Vizepräsident Lehre der Hochschule Geisenheim Prof. Dr. Alexander von Birgelen teil. Er betonte: „Als kleine Institution agieren wir immer am Puls der Zeit und sind offen für Neuerung.“ Den MBA-Fernstudiengang bezeichnete er als „wertvollen Studiengang für die Praxis“ und als Pilotprojekt: „Wir arbeiten daran, dass weitere berufsbegleitende Studiengänge dazu kommen.“
Einstweilen steht die nächste Bewerbungsfrist für den MBA-Fernstudiengang „Management in der Weinwirtschaft“ an. Interessierte können sich vom 02. Mai bis 15. Juli 2021 für einen Studienstart im Wintersemester 2021/22 bewerben. Die Bewerbung – sowohl für das Studium als auch für die Belegung einzelner Module – läuft über das zfh.
Weitere Informationen unter: https://www.hs-geisenheim.de/management-in-der-weinwirtschaft-mba/

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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de