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Mit zwei neu­en Brauch­was­ser­an­la­gen in die Sai­son 2021

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Pünkt­lich zum Start in die Früh­jahrs­sai­son kön­nen die Stadt­wer­ke Gei­sen­heim zwei neue Brauch­was­ser­an­la­gen in Betrieb nehmen.

„In den drei letz­ten extrem tro­cke­nen Jah­ren hat­ten wir im Som­mer Pro­ble­me die Trink­was­ser­ver­sor­gung jeder­zeit unkri­tisch sicher­stel­len zu kön­nen.“ erklärt der Tech­ni­sche Betriebs­lei­ter der Stadt­wer­ke Gei­sen­heim Herr Jochen Quas­ten. „Das Spa­ren von Trink­was­ser ist und bleibt das Gebot der Stun­de. Bei den Auf­ru­fen zum Was­ser­spa­ren haben wir stets betont, dass es dar­um geht, für alle Zwe­cke für die gar kein Trink­was­ser benö­tig wird, auch kein Trink­was­ser zu ver­wen­den ist. Den Gar­ten mit Trink­was­ser zu gie­ßen kann ange­sichts der Bri­sanz des The­mas nicht mehr akzep­tiert wer­den.“ Aber wer auf­ruft, statt Trink­was­ser Brauch­was­ser zu ver­wen­den, der muss auch Mög­lich­kei­ten bie­ten Brauch­was­ser zu beziehen.

„Für alle die bis­her noch kei­ne Zis­ter­nen oder Was­ser­fäs­ser zum Auf­fan­gen von Regen­was­ser haben, haben wir die­se zusätz­li­chen Brauch­was­ser­stel­len im Stadt­ge­biet geschaf­fen“ so Herr Quasten.

In Ergän­zung zu der bis­her ein­zi­gen Brauch­was­ser­stel­le in Johan­nis­berg-Grund ste­hen nun zwei wei­te­re Brauch­was­ser­an­la­gen in der Tal­stadt bereit. Eine liegt am Wirt­schafts­weg in der Ver­län­ge­rung der Brun­nen­stra­ße. Der ehe­ma­li­ge Was­ser­spei­cher vom Schloss Kosa­cken­berg spei­chert ca. 30 m³ Was­ser und wird kon­ti­nu­ier­lich über einen Stol­len nach­ge­füllt. Um ein erhöh­tes Ver­kehrs­auf­kom­men in der engen Brun­nen­stra­ße und den Nach­bar­stra­ßen zu ver­mei­den, erfolgt die Zufahrt zur Brauch­was­ser­an­la­ge Brun­nen­stra­ße von Nor­den aus vom „Neu­en Fried­hof“ und aus Rich­tung Süden über den Wirt­schafts­weg gegen­über dem Bau­hof. Eine Beschil­de­rung ist vorhanden.

Die zwei­te Brauch­was­ser­an­la­ge liegt unmit­tel­bar am Rhein­gau-Bad. Die­se Anla­ge ist in Zusam­men­ar­beit mit dem Abwas­ser­ver­band Mitt­le­rer Rhein­gau ent­stan­den. Da der Abwas­ser­ver­band aus dem Abfluss der Klär­an­la­ge Was­ser abzieht, um es als Brauch­was­ser für das Betriebs­ge­län­de auf­zu­be­rei­ten, steht es auch an dem Ent­las­tungs­bau­werk unmit­tel­bar neben dem Rhein­gau-Bad zur Ver­fü­gung. „Hier war die tech­ni­sche Umset­zung sehr ein­fach und kos­ten­güns­tig mög­lich, da nur ein Abzweig für die Brauch­was­ser­an­la­ge in eine bestehen­de Lei­tung ein­ge­baut wer­den muss­te.“ freut sich Herr Quasten.

Auch bezüg­lich der Gesamt­kos­ten zeigt sich die kauf­män­ni­sche Betriebs­lei­te­rin der Stadt­wer­ke Gei­sen­heim Frau Alex­an­dra Büger sehr ent­spannt. „Die bei­den neu­en Anla­gen sind als Kli­ma­an­pas­sungs­maß­nah­men durch das Land Hes­sen aner­kannt. Wir haben eine För­de­rung von 90% der Inves­ti­ti­ons­kos­ten erhalten.“

„Da die Brauch­was­ser­nut­zung einen immer grö­ße­ren Stel­len­wert ein­nimmt, haben wir die­sem The­ma eine eige­ne Rubrik auf der neu­en Inter­net­sei­te der Hoch­schul­stadt Gei­sen­heim gewid­met.“ berich­tet Frau Büger. „Dar­in gibt es einen Lage­plan, wo genau sich die drei Anla­gen befin­den sowie die zuge­hö­ri­gen Was­ser­ana­ly­sen. Auch die neue Nut­zungs­ver­ein­ba­rung wur­de dort hinterlegt.“

„Die letz­ten Jah­re haben gezeigt, dass der Bedarf der Was­ser­ent­nah­me zwi­schen einem pri­va­ten Gar­ten­be­sit­zer und einem gewerb­li­chen Nut­zer doch sehr unter­schied­lich ist.“ erklärt Frau Büger. „Die­sem Sach­ver­halt haben wir nun in der neu­en Nut­zungs­ver­ein­ba­rung Rech­nung getra­gen und zwi­schen pri­va­tem oder gewerb­li­chem Nut­zer unter­schie­den, wobei die Jah­res­ge­bühr für die gewerb­li­che Nut­zung auch nur bei 50,- € liegt. Für die pri­va­ten Nut­zer wird die Nut­zungs­ge­bühr auf 25,- € fest­ge­setzt. Die neue Nut­zungs­ver­ein­ba­rung erhal­ten die regis­trier­ten Nut­zer auto­ma­tisch in den nächs­ten Tagen. Für alle Nut­zer gilt, dass die vor­han­de­nen Schlüs­sel der Anla­ge Johan­nis­berg-Grund auch auf die bei­den neu­en Anla­gen passen.“

„Der Grund für die Errich­tung der Brauch­was­ser­an­la­gen liegt in der abso­lu­ten Not­wen­dig­keit Trink­was­ser zu spa­ren. Die Anla­gen sind aber nur für eine pri­va­te und klei­ne gewerb­li­che Nut­zun­gen aus­ge­legt. Groß­räu­mig land­wirt­schaft­li­che Flä­chen oder Wein­ber­ge damit zu bewäs­sern ist nicht mög­lich. Da ist ein ganz ande­res The­ma, an dem die Stadt­wer­ke Gei­sen­heim aber bereits kon­zep­tio­nell dran sind.“ betont Jochen Quas­ten zum Abschluss.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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