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Erzieherausbildung: Land fördert weitere Ausbildungsplätze

Einstieg im oberen Rheingau und in Hünstetten
Das Landesprogramm „PivA“ zur Unterstützung der dualen Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern geht in die zweite Förderrunde. Dies teilt die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper mit. Sie wirbt dafür, dass im Rheingau-Taunus die duale Ausbildungsform ausgebaut wird und appelliert an die Städte und Gemeinden sowie die kirchlichen und freien Kita-Träger, die Förderchance zu nutzen.
„Das Antragsverfahren ist soeben eröffnet worden. Bewerbungen sind bis zum 15. Mai 2021 möglich. Es stehen Mittel für 600 duale Ausbildungsplätze in ganz Hessen bereit, die im August an den Start gehen“, erklärte die CDU-Politikerin. Die Zuschüsse des Landes (pro Monat und auszubildender Person) betragen im ersten Ausbildungsjahr 1.450 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 1.130 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 540 Euro.
Attraktiv für Azubis und Träger
Die Ausbildung erfolge nicht wie sonst üblich vollschulisch, sondern kombiniere die Praxis in der Kita mit dem Unterricht an einer Fachschule, wie sie im Rheingau-Taunus mit den Beruflichen Schulen Rheingau in Geisenheim vorhanden sei. „Die praxisintegrierte, vergütete Ausbildung (PivA) ist sowohl für die Auszubildenden wie für die Träger eine attraktive Alternative zur vollschulischen Ausbildungsform. Die künftigen Erzieherinnen und Erzieher sammeln vom ersten Tag an praktische Erfahrungen, sie lernen nicht nur in der Schule, sondern auch an ihrem künftigen Arbeitsort und erhalten dafür ein Entgelt. Die Einrichtungen erhalten im Gegenzug durch den Einsatz der Azubis im Betreuungsalltag tatkräftige Unterstützung“, so die Abgeordnete.
Praxisnähe und Bindung an Einrichtung
Zudem entstehe eine Bindung an die auszubildende Einrichtung und den Träger. „Dies ist eine Chance, dass sie sich den Erziehernachwuchs passgenau ausbilden und sichern können.“ Viele Azubis würden nach erfolgreich absolvierter Prüfung ein fester Bestandteil des Erzieherteams ihrer Ausbildungsstätte, fasste Petra Müller-Klepper die Erkenntnisse aus den Modellversuchen der letzten Jahre zusammen. Sie hatte sich als Sozial-Staatssekretärin für die Erprobung der Idee stark gemacht und 2012 das hessische Pilotprojekt in Hanau auf den Weg gebracht, wo die duale Erzieherausbildung mittlerweile zum Regelangebot geworden ist.
„In der ersten Förderrunde wurde im Rheingau-Taunus mit Hilfe des Landes der Einstieg in diesen alternativen Ausbildungsweg geschafft. Seit letztem Sommer werden bereits vier Ausbildungsplätze bezuschusst. Die Pfarrei St. Peter und Paul Rheingau und die Gemeinde Hünstetten bilden jeweils zwei Auszubildende dual aus und gehören zu den hessenweit 257 Trägern von Kitas, die das Land über drei Jahre bei der Etablierung dieses neuen Ausbildungsmodells finanziell unterstützt“, freut sich die Abgeordnete. Sie hofft, dass mit der zweiten Förderrunde weitere duale Ausbildungsplätze im Rheingau-Taunus hinzukommen und bis 2024 bezuschusst werden.
Deutlicher Zuwachs in Erzieherausbildung
„Wir brauchen mehr Erzieherinnen und Erzieher und setzen darauf, dass die dualisierte Ausbildung hochattraktiv ist und mehr junge Menschen für den wichtigen Beruf begeistert“, betonte Petra Müller-Klepper. Perspektivisch sollen angehende Erzieherinnen und Erzieher in Hessen wählen können, welches Ausbildungsmodell sie bevorzugen.
Das Land setze bewusst finanzielle Anreize, damit die Träger in die Ausbildung investieren und diesen neuen Weg umsetzen. Mit der zweiten Förderrunde werde die Zahl der praxisintegrierten Ausbildungsplätze in Hessen auf 1.200 verdoppelt. „Das Programm trägt zu einem deutlichen Zuwachs in der Erzieherausbildung bei. Aktuell befinden sich in Hessen 8.655 Personen in der Ausbildung. Noch nie zuvor haben sich so viele Menschen zur Erzieherin oder zum Erzieher ausbilden lassen.“ Die Entwicklung spiegele auch die enormen Anstrengungen der Kommunen, kirchlichen und freien Träger wider.
Anträge für „PivA“ sind bis zum 15. Mai 2021 einzureichen. Antragsformulare und Informationen unter https://www.grosse-zukunft-erzieher.de/

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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de