Corona
Unterstützung bei Impf-Anmeldung für Senioren

Für Seniorinnen und Senioren, die keine Möglichkeit der Unterstützung durch Verwandte, Freunde oder Nachbarn bei der Anmeldung zu einem Impftermin für die Covid-Schutzimpfung haben, hat die Stadt Taunusstein eine zentrale Rufnummer mit einem Rückruf-Service eingerichtet.
Unter 06128 241–324 oder per E‑Mail an impfungen@taunusstein.de, können Seniorinnen und Senioren ihre Rückruf-Bitte mit Namen und Rufnummer hinterlegen. Die Kolleginnen und Kollegen rufen schnellstmöglich zurück, um bei der Anmeldung für einen Impftermin zu unterstützen, gehen den Anmeldeprozess telefonisch mit den Seniorinnen und Senioren durch und übernehmen auch die Terminvereinbarung mit örtlichen Transportunternehmen für die Fahrt zum Regionalen Impfzentrum in Wiesbaden, sollte diese nicht beispielsweise mit dem privaten Auto unternommen werden können.
Rufnummern für Fragen und Infos auf Website der Stadt
Über die wichtigsten Fakten zur aktuellen Impfphase informiert die Stadt Taunusstein auf www.taunusstein.de/impfung. Dort sind auch die Telefonnummern der Leitstelle Älterwerden aufgeführt für generelle Fragen zum Thema.
Die Stadt weist darauf hin, dass aktuell keine Impftermine in Wiesbaden verfügbar sind, weil die entsprechenden Impfdosen fehlen. Es können so lange auch keine weiteren Termine vereinbart werden, bis die nächste Lieferung eintrifft – dafür gibt es mit Stand vom Dienstag, 19. Januar, noch keinen Termin vom Land Hessen.
Unterstützung bei Terminanmeldung nur für Hilfsbedürftige möglich
„Die Stadt Taunusstein kann lediglich bei der Terminanmeldung unterstützen, wir haben kein eigenes Kontingent an Impfterminen oder andere Zugriffswege, die einen früheren Impftermin ermöglichen“, so Pressesprecherin Julia Lupp. „Wir bitten darum, dass wirklich nur diejenigen anrufen, die alleine die Anmeldung nicht machen können und keine anderweitige Unterstützung haben“, so Lupp. Die Ansprechpartnerinnen bei der Stadt beantworteten bereits jetzt sehr viele Fragen rund um das Thema Impfen und die Impftermine und wollen insbesondere denen helfen, die wegen technischer oder anderweitiger Hürden sonst keinen Termin vereinbaren könnten.
Wichtig ist, dass zum Impftermin ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden muss. Die Stadt hat eigens Termine reserviert, um für diesen Zweck schnell vorläufige Personalausweise für die Seniorinnen und Senioren ausstellen zu können.
Aktuell gibt es keine mobilen Impfteams in Hessen für Privat-Haushalte. Für alle Fragen rund um das Thema Impfen, hat das hessische Innenministerium zudem einen Fragen- und Antworten-Katalog zusammengestellt: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/informationen-zur-corona-schutzimpfung-in-hessen

Corona
5,379 Millionen Euro für Betriebe im Rheingau-Taunus

Das Land startet die zweite Förderrunde des Corona-Hilfsprogramms „Hessen-Mikroliquidität“. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth die Betriebe und Soloselbständigen im Rheingau-Taunus hin.
„Parallel zu den Bundesprogrammen setzt das Land dieses Hilfsangebot bis Ende Juni fort. Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden. Es stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung“, teilten die CDU-Politiker mit. „Das Programm bietet günstige Konditionen. Es schafft kleinen Betrieben und Soloselbständigen unbürokratisch und schnell zusätzliche Liquidität, um die schwierige Zeit zu überstehen.“
Große Nachfrage
Das Darlehensprogramm sei im letzten Jahr neu aufgelegt worden und bis 31. Dezember 2020 befristet worden – als Überlebenshilfe für Unternehmen in der Corona-Krise und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Es sei auf große Nachfrage gestoßen, weshalb nun eine Neuauflage erfolge. „‘Hessen-Mikroliquidität‘ ist ein unkomplizierter Direktkredit, der sich als flexibles und erfolgreiches Instrument erwiesen hat. Auch im Rheingau-Taunus ist die Hilfe angekommen. Bis zum Jahresende 2020 sind 5,379 Millionen Euro an 186 Unternehmen im Kreisgebiet geflossen“, so die Abgeordneten. Landesweit seien 216,1 Millionen Euro an 7.351 Betriebe ausgezahlt worden.
Überwiegend habe es sich um Kleinbetriebe gehandelt. 73 Prozent der unterstützten Betriebe hätten bis zu vier Mitarbeitende. Rund 46 Prozent der Antragsteller seien aus den drei Branchen Gastronomie, Einzelhandel und Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen (z.B. Frisöre) gekommen. Dies zeige, dass das Programm die Zielgruppe erreiche, nämlich die Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen.
Hessen-Mikroliquidität stellt Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten Darlehen von 3.000 Euro bis zur Höchstsumme von 35.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent zur Verfügung — ohne weitere Gebühren oder Kosten. Es sind zudem keine banküblichen Sicherheiten nötig. Finanziert werden können Betriebsmittel, auch Mieten, Löhne, Zinsen, Tilgungen.
Die Laufzeit der Förderdarlehen beträgt 7 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Bei Bedarf kann der Kredit zum Teil in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden. Es kann ein Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen von bis zu 50 Prozent des Darlehens ausgesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Kreditnehmenden durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für die Jahre 2020/2021 und anderer geeigneter Unterlagen Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe und Dauer nachweisen, dass diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben und die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmenden einen entsprechenden Verzicht erfordert.
IHK und Handwerkskammer beraten
Vor der Antragstellung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), die über ein Online-Portal erfolgt, soll ein Beratungskontakt mit einem Kooperationspartner zur Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gewerbes/der freiberuflichen Tätigkeit vor und nach Überwindung der Krise stattgefunden haben. Als Ansprechpartner für die Betriebe im Rheingau-Taunus stehen die IHK Wiesbaden und die Handwerkskammer Wiesbaden bereit. Die zweite Förderrunde ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Um Liquiditätsengpässe abzufedern, seien den Unternehmen und Freiberuflern in Hessen seit Beginn der Corona-Krise Unterstützung in Höhe von insgesamt 8,2 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und steuerlichen Erleichterungen zur Verfügung gestellt worden, so Müller-Klepper und Beuth. „Damit die Herausforderungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie bewältigt werden, muss es auch künftig Hilfsprogramme für die Wirtschaft, Kultur, das Vereinswesen und soziale Leben geben.“
Nähere Informationen zum Programm „Hessen-Mikroliquidität“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074
Corona
Dringender Verdacht auf britische Mutation des Corona-Virus

Kindergarten in Geisenheim betroffen / Eltern sind informiert
In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren das Gesundheitsamt und die Hochschulstadt Geisenheim über die aktuelle Situation. Es besteht der dringende Verdacht, dass in der Kindertagesstätte „Knirpsenland“ in Geisenheim die britische Corona-Virus-Mutation aufgetreten ist und in den nächsten Tagen nachgewiesen wird. Betroffen ist ein Kind. „Die genaue Bestimmung, ob es sich um die britische Mutation handelt, wird derzeit im Labor analysiert“, berichtet die Leiterin des Gesundheitsamts des Kreises, Dr. Renate Wilhelm. Laut den derzeitigen Erkenntnissen liegt ein positiver Befund auf den bekannten Corona-Virus bei der Mutter vor. Der Vater soll auch die britische Mutation haben. Die Familie befindet sich in Quarantäne. Die Kita wird komplett geschlossen und alle Mitarbeiter und Kinder werden am Montag getestet.
Bürgermeister Christian Aßmann, welcher unmittelbar vom Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt wurde, sicherte dem Rheingau-Taunus-Kreis die volle Unterstützung zu und leitete mit seinem Krisenstab bereits erste Maßnahmen ein. „Wichtig ist jetzt, die notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsamtes zu befolgen und umzusetzen. Ich drücke allen Erzieherinnen und Mitarbeitern, Eltern und Kindern die Daumen und wünsche der betroffenen Familie alles Gute sowie eine baldige Genesung“, so Bürgermeister Aßmann.