Politik
Sieben Parteien und Gruppierungen treten zu Kreistagswahl an


Kommunalwahl am 14. März 2021: Circa 150.000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, neuen Kreistag zu bestimmen
Der Wahlausschuss hat am vergangenen Freitag, 15. Januar 2021, im Kreishaus des Rheingau-Taunus-Kreises getagt und Beschlüsse gefasst. Sieben Parteien und Gruppierungen treten auf Kreisebene bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 an. Der Stimmzettel umfasst insgesamt 298 Kandidatinnen und Kandidaten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, „Die Linke“, FDP, FWG und AFD (alle sind im derzeitigen Kreistag vertreten), die sich für die 61 Sitze im Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises bewerben, berichtet Kreiswahlleiter Stefan Krebs. Alle vorgelegten Wahlvorschläge wurden geprüft und zugelassen. Insgesamt sind zirka 150.000 Wahlberechtigte im Kreisgebiet aufgerufen, am 14. März 2021 einen neuen Kreistag zu wählen. Der Stimmzettel, der sich bereits im Druck befindet, wird 70 x 89 Zentimeter groß sein.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft (mit Ausnahme der aus der EU ausgetretenen Briten) besitzen. Zudem muss der Hauptwohnsitz seit sechs Wochen im Rheingau-Taunus-Kreis liegen. Da der Kreistag aus 61 Angeordneten besteht, verfügt jeder Wähler und jede Wählerin über 61 Stimmen. Bei der Kommunalwahl in Hessen besteht die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens. Panaschieren bedeutet, dass der Wähler seine Stimmen auch an die Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilen kann. Er oder sie kann einzelnen Bewerbern in einem engen Rahmen mehrere Stimmen zukommen lassen. Jeder Wahlberechtigte kann einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben: das Kumulieren. Er kann die beiden Möglichkeiten miteinander kombinieren. Die Wahlberechtigten können aber auch mit einem Listenkreuz eine größere Anzahl von Stimmen an einen Wahlvorschlag vergeben. Wenn ein Listenkreuz mit der ebenfalls möglichen Streichung einzelner Bewerber vom Wahlvorschlag kombiniert wird, entstehen Kombinationen, bei denen die Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Bewerber der Listen sich nicht mehr automatisch von selbst ergibt. Für derartige Fälle enthält die Vorschrift die erforderlichen Regelungen.
Darüber hinaus werden an diesem Tag auch die Zusammensetzung der Gemeindevertretungen, der Stadtverordnetenversammlungen, und der Ortsbeiräte per Wahl neu bestimmt. Bei der Kommunalwahl gibt es eine Neuerung. Die betrifft die Mindestwohndauer in einer Kommune für das aktive und passive Wahlrecht: Um das aktive Wahlrecht ausüben zu können, wurde die Wohndauer von drei Monaten auf sechs Wochen reduziert. Für das passive wurde sie von sechs auf drei Monate verkürzt. Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Menschen, sich durch Stimmabgabe an einer Wahl beteiligen zu können. Das passive Wahlrecht bezeichnet das Recht eines Menschen, sich als Kandidat bei einer Wahl aufstellen zu lassen.


Politik
Keine Kreistagssitzung mehr vor der Kommunalwahl


„Vor der Kommunalwahl am 14. März 2021 wird es nach aktuellem Kenntnisstand keine Sitzung des Kreistages oder des Haupt- und Finanzausschusses — als ‚Notparlament‘ tagend ‑geben“, teilt der Vorsitzende des Kreistages, Klaus-Peter Willsch, mit. In einer Videokonferenz am Montagmorgen verständigten sich die Mitglieder des Ältestenrates auf dieses Vorgehen. Landrat Frank Kilian hatte zuvor zugesichert, dass keine Beschlussvorlagen oder Beratungsgegenstände zeitkritisch oder derart dringend seien, dass eine Präsenzsitzung im Februar oder März durchgeführt werden müsse. Alleine der Fraktionsvorsitzende der AfD, Klaus Gagel, hatte für die Durchführung einer Sondersitzung des Kreistages vor dem 14. März 2021 plädiert.
Landrat Frank Kilian sichert dabei zu, seinen vorgesehenen Bericht und die Beantwortung von Anfragen schriftlich zuzuleiten sowie in die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung am 11. Mai 2021 alle bisher vorliegenden Tagesordnungspunkte und alle zwischenzeitlich eingegangenen Anträge und Berichtsanträge aufzunehmen.
Klaus-Peter Willsch: „Es wurde überwiegend keine dringende Notwendigkeit für die Durchführung einer Kreistagssitzung gesehen. Dies gilt gleichfalls für die Durchführung einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses als sogenanntes „Notparlament“ gemäß Paragraf 30 a Hessische Landkreis-Ordnung. Hierzu besteht breites Einvernehmen, mit Ausnahme bei der AFD-Fraktion.“ Abschließend dankte der Kreistagsvorsitzende Klaus-Peter Willsch allen Mitgliedern des Ältestenrates und Landrat Kilian sowie den Mitarbeitern des Kreisverwaltung für die Zusammenarbeit in der endenden Wahlperiode.
Lokal
Zitterpartie bei Kommunalfinanzen


Die Corona-Krise hat Deutschland weiter fest im Griff und ihre wirtschaftlichen Folgen hinterlassen immer tiefere Spuren in den Kassen der öffentlichen Haushalte. Die kommunale Finanz- und Haushaltslage hat sich nach Einschätzung der Städte, Gemeinden und Kreise im Laufe des Jahres weiter zugespitzt, wie eine Vorabauswertung des KfW-Kommunalpanels 2021 zur Einnahmen- und Ausgabensituation zeigt. Bei über einem Drittel der befragten Kommunen (36%) hat sich sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabensituation seit Mai 2020 – dem Zeitpunkt der ersten KfW-Befragung zur Corona-Betroffenheit – weiter verschlechtert. Ein weiteres Drittel (34%) ist mit geringeren Einnahmen bei unveränderten Ausgaben konfrontiert. Nur 15% berichten von weitestgehend stabilen Einnahmen und Ausgaben
„Die mit Beginn der Corona-Pandemie aufgekommene Befürchtung erheblicher Einnahmeeinbrüche in den kommunalen Haushalten hat sich vielerorts bestätigt“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Doch die vollen Auswirkungen der Krise auf die kommunalen Finanzen werden sich erst mit zeitlicher Verzögerung offenbaren. Mittelfristig sind neben zu erwartenden Mindereinnahmen die gleichzeitig steigenden Ausgaben zur Bewältigung der Krise eine Herausforderung. Hohe Haushaltsdefizite sind absehbar.“
Fast drei Viertel (73%) der Kommunen müssen der aktuellen Analyse von KfW Research und dem Deutschen Institut für Urbanistik zufolge geringere Einnahmen verkraften als noch im Frühjahr 2020 befürchtet. Maßgeblich hierfür ist das Wegbrechen von Steuereinnahmen, wobei insbesondere die Gewerbesteuer für die Kommunen eine besondere Rolle spielt. Für 70% der befragten Kommunen fallen die Steuereinnahmen schlechter oder sogar deutlich schlechter aus – trotz der bereits zugesagten Kompensationszahlungen von Bund und Ländern.
Mit Blick auf die Ausgaben schätzen rund 54% der Kommunen ihre Lage im Vergleich zur Einschätzung im Mai 2020 unverändert ist. Zugleich bewerten jedoch auch 43% die aktuelle Ausgabensituation als schlechter oder sogar deutlich schlechter. Hier schlagen bei einem Großteil der Kommunen (60%) vor allem höhere Sachkosten, etwa für pandemiebedingte Schutzausrüstung oder Homeoffice-Ausrüstung zu Buche.
Die Finanzierungslücken drohen vor allem zulasten der freiwilligen kommunalen Aufgaben zu gehen. Denn nur hier sind Konsolidierungen, anders als bei anderen Ausgabenposten (insbesondere bei Personal und Soziales), überhaupt umsetzbar. Stark dürfte es den Kulturbereich treffen: 42% der Kommunen erwarten, dass sie angesichts corona-bedingter Mindereinnahmen künftig weniger Geld hierfür ausgeben werden. Ähnlich sieht es aus für Sportangebote (32%) und für soziale Angebote z.B. für Jugendliche oder Senioren (27%), die eher reduziert werden dürften. Kultur‑, Sport- oder Sozialangebote dürften vor allem in jenen Kommunen leiden, in denen schon zuvor die Budgets knapp waren. In der KfW-Befragung zeigt sich, dass finanzschwache Gemeinden, Städten und Kreise deutlich häufiger den Rotstift an den freiwilligen Ausgaben ansetzen werden als finanzstarke.
Die kommunale Investitionsplanung reagiert aufgrund der langen Vorläufe nur verzögert auf externe Schocks wie die Corona-Pandemie. Noch ist darum kein Einbruch der Investitionsausgaben zu verzeichnen. Auch kommunale Investitionen in Querschnittsaufgaben wie Digitalisierung, Klimaschutz oder Demografie zeigen sich in der Krise als überraschend robust. Dennoch geht ein Fünftel der Kommunen bereits jetzt von mittelfristig sinkenden Investitionsausgaben aus. Und 57% würden dies zumindest erwarten, wenn die Einnahmen weiter sinken. Somit erschwert die aktuelle Unsicherheit die Investitionsplanungen für die nächsten Jahre. „Wenn die kommunale Investitionstätigkeit an Fahrt verliert, wird es schwieriger, nach der Krise wieder Tempo aufzunehmen und die gesamtstaatlichen, transformativen Herausforderungen anzugehen. Deshalb brauchen die Kommunen die erforderliche finanzielle Planungssicherheit“, so Köhler-Geib.