Corona
Neues Corona-Sonderprogramm

Land will energetische Modernisierung von Eigenheimen ankurbeln
Das Land legt ein „Sonderprogramm für Eigenheime – sanieren, sparen, Klima schonen“ zur Förderung der energetischen Modernisierung von privaten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen auf. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth die Bürgerinnen und Bürger im Rheingau-Taunus hin.
„Die energetische Sanierung von Eigenheimen, die aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen rückläufig ist, soll angekurbelt und zugleich der Auftragsrückgang in der Bauwirtschaft abgefangen werden. Die ersten 8 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, das der Landtag mit den Stimmen von CDU und Grünen für Corona-Hilfen eingerichtet hat, stehen für Maßnahmen in Wohngebäuden bereit, mit denen dauerhaft Energie eingespart werden kann“, erklärten die CDU-Politiker. Es sei eine Aufstockung auf 25 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 geplant, falls das Programm auf rege Nachfrage stoße.
Nachholbedarf in Wohngebäuden
Mehr als 80 Prozent des Energieverbrauchs in privaten Haushalten entfielen in den Bereich der Wärme und hier vor allem aufs Heizen. Schlechte Dämmung, alte Fenster oder wenig effiziente Heizungsanlagen seien einige der Gründe. „Hier sind erhebliche Effizienzsteigerungen durch energetische Modernisierung möglich und notwendig. Im Wohnungsbestand besteht Nachholbedarf. Es gilt, in Wärmeschutz wie neue Fenster und Gebäudedämmung sowie eine energiesparende Wärmeversorgung zu investieren“, so Müller-Klepper und Beuth. Mit dem Wärmeeffizienz-Paket für Hessens Häuser soll dies erreicht werden. Ziel sei es, die Sanierungsquote bei Gebäuden bis 2025 von einem auf zwei Prozent zu steigern.
Das neue hessische Programm stockt die Bundesförderung auf, um Investitionen in die energetische Modernisierung noch attraktiver zu machen. Gefördert werden hocheffiziente investive Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden privater Eigentümer sowie in Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaft, die dazu beitragen, den Energieeffizienzstandard Effizienzhaus 55 (oder besser), Effizienzhaus 70 oder Effizienzhaus 85 zu erreichen.
Das Sonderprogramm sieht eine zusätzliche hessische Förderung zu den bestehenden KfW-Programm 430 und 151 Energieeffizient Sanieren vor. Die Bundesförderung der KfW, die je nach Effizienzstandard bis zu 48.000 Euro betragen kann, wird um eine Landesförderung in Form eines Zuschusses erhöht, der bis zu einer maximalen Höhe von 12.000 Euro möglich ist. „Beim höchsten KfW-Standard können bis zu 50 Prozent der Kosten für Wärmedämmung, neue Fenster, Heizung oder Lüftungsanlage übernommen werden – im Maximalfall bis zu 60.000 Euro“, führten die Abgeordneten aus.
Zudem biete das Land privaten Haus- und Wohnungseigentümern, die über energieeffiziente Modernisierung nachdenken, über die Landesenergieagentur eine individuelle Beratung an.
„Energetische Sanierungsmaßnahmen sind ökologisch sinnvoll. Zugleich rechnen sie sich“, so Müller-Klepper und Beuth. Die Gebäudenutzer würden bei den Kosten entlastet. Es werde ein Beitrag zur Werterhaltung der Immobilien geleistet. Mit den Aufträgen, die durch das Förderprogramm möglich würden, unterstütze das Land die kleinen und mittelständischen Architektur- und Handwerksbetriebe im Rheingau-Taunus. „Das neue Sonderprogramm ist ein Konjunkturprogramm für unsere regionale Wirtschaft.“
Anträge für das Sonderprogramm sind bis 31. Dezember 2022 möglich. Nähere Informationen unter www.hessen-macht-50–50.de
Für Fragen steht die Fördermittelberatung der Landesenergieagentur bereit: Hotline: 0611 95017 8400 oder foerdermittelberatung@lea-hessen.de

Corona
5,379 Millionen Euro für Betriebe im Rheingau-Taunus

Das Land startet die zweite Förderrunde des Corona-Hilfsprogramms „Hessen-Mikroliquidität“. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth die Betriebe und Soloselbständigen im Rheingau-Taunus hin.
„Parallel zu den Bundesprogrammen setzt das Land dieses Hilfsangebot bis Ende Juni fort. Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden. Es stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung“, teilten die CDU-Politiker mit. „Das Programm bietet günstige Konditionen. Es schafft kleinen Betrieben und Soloselbständigen unbürokratisch und schnell zusätzliche Liquidität, um die schwierige Zeit zu überstehen.“
Große Nachfrage
Das Darlehensprogramm sei im letzten Jahr neu aufgelegt worden und bis 31. Dezember 2020 befristet worden – als Überlebenshilfe für Unternehmen in der Corona-Krise und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Es sei auf große Nachfrage gestoßen, weshalb nun eine Neuauflage erfolge. „‘Hessen-Mikroliquidität‘ ist ein unkomplizierter Direktkredit, der sich als flexibles und erfolgreiches Instrument erwiesen hat. Auch im Rheingau-Taunus ist die Hilfe angekommen. Bis zum Jahresende 2020 sind 5,379 Millionen Euro an 186 Unternehmen im Kreisgebiet geflossen“, so die Abgeordneten. Landesweit seien 216,1 Millionen Euro an 7.351 Betriebe ausgezahlt worden.
Überwiegend habe es sich um Kleinbetriebe gehandelt. 73 Prozent der unterstützten Betriebe hätten bis zu vier Mitarbeitende. Rund 46 Prozent der Antragsteller seien aus den drei Branchen Gastronomie, Einzelhandel und Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen (z.B. Frisöre) gekommen. Dies zeige, dass das Programm die Zielgruppe erreiche, nämlich die Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen.
Hessen-Mikroliquidität stellt Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten Darlehen von 3.000 Euro bis zur Höchstsumme von 35.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent zur Verfügung — ohne weitere Gebühren oder Kosten. Es sind zudem keine banküblichen Sicherheiten nötig. Finanziert werden können Betriebsmittel, auch Mieten, Löhne, Zinsen, Tilgungen.
Die Laufzeit der Förderdarlehen beträgt 7 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Bei Bedarf kann der Kredit zum Teil in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden. Es kann ein Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen von bis zu 50 Prozent des Darlehens ausgesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Kreditnehmenden durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für die Jahre 2020/2021 und anderer geeigneter Unterlagen Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe und Dauer nachweisen, dass diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben und die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmenden einen entsprechenden Verzicht erfordert.
IHK und Handwerkskammer beraten
Vor der Antragstellung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), die über ein Online-Portal erfolgt, soll ein Beratungskontakt mit einem Kooperationspartner zur Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gewerbes/der freiberuflichen Tätigkeit vor und nach Überwindung der Krise stattgefunden haben. Als Ansprechpartner für die Betriebe im Rheingau-Taunus stehen die IHK Wiesbaden und die Handwerkskammer Wiesbaden bereit. Die zweite Förderrunde ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Um Liquiditätsengpässe abzufedern, seien den Unternehmen und Freiberuflern in Hessen seit Beginn der Corona-Krise Unterstützung in Höhe von insgesamt 8,2 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und steuerlichen Erleichterungen zur Verfügung gestellt worden, so Müller-Klepper und Beuth. „Damit die Herausforderungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie bewältigt werden, muss es auch künftig Hilfsprogramme für die Wirtschaft, Kultur, das Vereinswesen und soziale Leben geben.“
Nähere Informationen zum Programm „Hessen-Mikroliquidität“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074
Corona
Dringender Verdacht auf britische Mutation des Corona-Virus

Kindergarten in Geisenheim betroffen / Eltern sind informiert
In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren das Gesundheitsamt und die Hochschulstadt Geisenheim über die aktuelle Situation. Es besteht der dringende Verdacht, dass in der Kindertagesstätte „Knirpsenland“ in Geisenheim die britische Corona-Virus-Mutation aufgetreten ist und in den nächsten Tagen nachgewiesen wird. Betroffen ist ein Kind. „Die genaue Bestimmung, ob es sich um die britische Mutation handelt, wird derzeit im Labor analysiert“, berichtet die Leiterin des Gesundheitsamts des Kreises, Dr. Renate Wilhelm. Laut den derzeitigen Erkenntnissen liegt ein positiver Befund auf den bekannten Corona-Virus bei der Mutter vor. Der Vater soll auch die britische Mutation haben. Die Familie befindet sich in Quarantäne. Die Kita wird komplett geschlossen und alle Mitarbeiter und Kinder werden am Montag getestet.
Bürgermeister Christian Aßmann, welcher unmittelbar vom Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt wurde, sicherte dem Rheingau-Taunus-Kreis die volle Unterstützung zu und leitete mit seinem Krisenstab bereits erste Maßnahmen ein. „Wichtig ist jetzt, die notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsamtes zu befolgen und umzusetzen. Ich drücke allen Erzieherinnen und Mitarbeitern, Eltern und Kindern die Daumen und wünsche der betroffenen Familie alles Gute sowie eine baldige Genesung“, so Bürgermeister Aßmann.