Corona

Coro­na­vi­rus: Neu­es Maßnahmenpaket

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Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

  • Der Ver­kauf von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell verboten.
  • Der Ver­zehr von alko­ho­li­schen Geträn­ken  im öffent­li­chen Raum wird vom 16. Dezem­ber bis 10. Janu­ar untersagt.
  • Got­tes­diens­te in Kir­chen, Syn­ago­gen und Moscheen sowie die Zusam­men­künf­te ande­rer Glau­bens­ge­mein­schaf­ten sind nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zulässig

1. Die bestehen­den Beschlüs­se der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der blei­ben wei­ter­hin gül­tig. Wie bereits auf der regu­lä­ren Kon­fe­renz am 2. Dezem­ber ver­ein­bart, wer­den die Län­der die bis zum 20. Dezem­ber 2020 befris­te­ten Maß­nah­men im Rah­men der Anpas­sun­gen ihrer Lan­des­ver­ord­nun­gen bis zum 10. Janu­ar 2021 ver­län­gern, sofern die­ser Beschluss kei­ne abwei­chen­den Fest­le­gun­gen trifft.


2. Pri­va­te Zusam­men­künf­te mit Freun­den, Ver­wand­ten und Bekann­ten sind wei­ter­hin auf den eige­nen und einen wei­te­ren Haus­halt, jedoch in jedem Fal­le auf maxi­mal 5 Per­so­nen zu beschrän­ken. Kin­der bis 14 Jah­re sind hier­von ausgenommen.


3. Auch in die­sem beson­de­ren Jahr sol­len die Weih­nachts­ta­ge gemein­sam gefei­ert wer­den kön­nen. Ange­sichts des hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hens wird dies jedoch nur in deut­lich klei­ne­rem Rah­men als sonst üblich mög­lich sein. In Abhän­gig­keit von ihrem jewei­li­gen Infek­ti­ons­ge­sche­hen wer­den die Län­der vom 24. Dezem­ber bis zum 26. Dezem­ber 2020 ‑als Aus­nah­me von den sonst gel­ten­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen- wäh­rend die­ser Zeit Tref­fen mit 4 über den eige­nen Haus­stand hin­aus­ge­hen­den Per­so­nen zuzüg­lich Kin­dern im Alter bis 14 Jah­re aus dem engs­ten Fami­li­en­kreis, also Ehe­gat­ten, Lebens­part­nern und Part­nern einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft sowie Ver­wand­ten in gera­der Linie, Geschwis­tern, Geschwis­ter­kin­dern und deren jewei­li­gen Haus­halts­an­ge­hö­ri­gen zulas­sen, auch wenn dies mehr als zwei Haus­stän­de oder 5 Per­so­nen über 14 Jah­ren bedeu­tet. Ange­sichts des anhal­tend hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hens wird noch ein­mal ein­drück­lich an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger appel­liert, Kon­tak­te in den fünf bis sie­ben Tagen vor Fami­li­en­tref­fen auf ein abso­lu­tes Mini­mum zu redu­zie­ren (Schutz­wo­che).

4. Am Sil­ves­ter­tag und Neu­jahrs­tag wird bun­des­weit ein An- und Ver­samm­lungs­ver­bot umge­setzt. Dar­über hin­aus gilt ein Feu­er­werks­ver­bot auf durch die Kom­mu­nen zu defi­nie­ren­den publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen. Der Ver­kauf von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell ver­bo­ten und vom Zün­den von Sil­ves­ter­feu­er­werk gene­rell drin­gend abge­ra­ten, auch vor dem  Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des Gesundheitssystems.

5. Der Ein­zel­han­del mit Aus­nah­me des Ein­zel­han­dels für Lebens­mit­tel, der Wochen­märk­te für Lebens­mit­tel, Direkt­ver­mark­tern von Lebens­mit­teln, der Abhol- und Lie­fer­diens­te, der Geträn­ke­märk­te, Reform­häu­ser, Baby­fach­märk­te, der Apo­the­ken, der Sani­täts­häu­ser, der Dro­ge­rien, der Opti­ker, der Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker, der Tank­stel­len, der Kfz-Werk­stät­ten, der Fahr­rad­werk­stät­ten, der Ban­ken und Spar­kas­sen, der Post­stel­len, der Rei­ni­gun­gen, der Wasch­sa­lons, des Zei­tungs­ver­kaufs, der Tier­be­darfs­märk­te, Fut­ter­mit­tel­märk­te, des Weih­nachts­baum­ver­kaufs und des Groß­han­dels wird ab dem 16. Dezem­ber 2020 bis zum 10. Janu­ar 2021 geschlos­sen. Der Ver­kauf von non-food Pro­duk­ten im Lebens­mit­tel­ein­zel­han­del, die nicht dem täg­li­chen Bedarf zuzu­ord­nen sind, kann eben­falls ein­ge­schränkt wer­den und darf kei­nes­falls aus­ge­wei­tet wer­den. Der Ver­kauf von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell verboten.

6. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Fri­seur­sa­lons, Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter möglich.

7. Auch an den Schu­len sol­len im Zeit­raum vom 16. Dezem­ber 2020 bis 10. Janu­ar 2021 die Kon­tak­te deut­lich ein­ge­schränkt wer­den. Kin­der sol­len die­ser Zeit wann immer mög­lich zu Hau­se betreut wer­den. Daher wer­den in die­sem Zeit­raum die Schu­len grund­sätz­lich geschlos­sen oder die Prä­senz­pflicht wird aus­ge­setzt. Es wird eine Not­fall­be­treu­ung sicher­ge­stellt und Distanz­ler­nen ange­bo­ten. Für Abschluss­klas­sen kön­nen geson­der­te Rege­lun­gen vor­ge­se­hen wer­den. In Kin­der­ta­ges­stät­ten wird ana­log ver­fah­ren. Für Eltern wer­den zusätz­li­che Mög­lich­kei­ten geschaf­fen, für die Betreu­ung der Kin­der im genann­ten Zeit­raum bezahl­ten Urlaub zu nehmen.


8. Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber wer­den drin­gend gebe­ten zu prü­fen, ob die Betriebs­stät­ten ent­we­der durch Betriebs­fe­ri­en oder groß­zü­gi­ge Home-Office­Lö­sun­gen vom 16. Dezem­ber 2020 bis 10. Janu­ar 2021 geschlos­sen wer­den kön­nen, um bun­des­weit den Grund­satz „Wir blei­ben zuhau­se“ umset­zen zu können.


9. Die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se durch Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie der Betrieb von Kan­ti­nen blei­ben wei­ter mög­lich. Der Ver­zehr vor Ort wird unter­sagt. Der Ver­zehr von alko­ho­li­schen Geträn­ken  im öffent­li­chen Raum wird vom 16. Dezem­ber bis 10. Janu­ar unter­sagt. Ver­stö­ße wer­den mit einem Buß­geld belegt.


10. Got­tes­diens­te in Kir­chen, Syn­ago­gen und Moscheen sowie die Zusam­men­künf­te ande­rer Glau­bens­ge­mein­schaf­ten sind nur unter fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen zuläs­sig: Der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Mas­ken­pflicht auch am Platz, der Gemein­de­ge­sang ist unter­sagt. Bei Zusam­men­künf­ten, in der Besu­cher­zah­len erwar­tet wer­den, die zu einer Aus­las­tung der Kapa­zi­tä­ten füh­ren könn­ten, ist ein Anmel­dungs­er­for­der­nis ein­zu­füh­ren. In den kom­men­den Tagen wer­den dar­über hin­aus Gesprä­che inner­halb und mit den Glau­bens­ge­mein­schaf­ten geführt, um im Lich­te des wei­te­ren Infek­ti­ons­ge­sche­hens zu geeig­ne­ten Rege­lun­gen für reli­giö­se Zusam­men­künf­te zu kommen.


11. Für Alten- und Pfle­ge­hei­me sowie mobi­le Pfle­ge­diens­te sind beson­de­re Schutz­maß­nah­men zu tref­fen. Der Bund unter­stützt die­se mit medi­zi­ni­schen Schutz­mas­ken und durch die Über­nah­me der Kos­ten für Anti­gen-Schnell­tests. Neben dem Tra­gen einer FFP2-Mas­ke ist in der aktu­el­len Pha­se hoher Inzi­denz fast im gan­zen Bun­des­ge­biet das Tes­ten des Pfle­ge­per­so­nals wich­tig. Die Län­der wer­den zudem eine ver­pflich­ten­de Tes­tung mehr­mals pro Woche für das Per­so­nal in den Alten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen anord­nen. Sol­che regel­mä­ßi­gen Tests sind eben­so für das Per­so­nal in mobi­len Pfle­ge­diens­ten ange­zeigt. In Regio­nen mit erhöh­ter Inzi­denz soll der Nach­weis eines aktu­el­len nega­ti­ven Coro­na­tests für die Besu­che­rin­nen und Besu­cher ver­bind­lich werden.

12. Bund und Län­der beto­nen erneut, dass über die gemein­sa­men Maß­nah­men hin­aus gemäß der Hot­spot­stra­te­gie in allen Hot­spots ab einer Inzi­denz von 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­nern pro Woche sofort ein kon­se­quen­tes Beschrän­kungs­kon­zept regio­nal umge­setzt wer­den muss. Bei wei­ter stei­gen­dem Infek­ti­ons­ge­sche­hen sind zusätz­li­che Maß­nah­men erfor­der­lich. Bei beson­ders extre­men Infek­ti­ons­la­gen mit einer Inzi­denz von über 200 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­nern pro Woche und dif­fu­sem Infek­ti­ons­ge­sche­hen sol­len die umfas­sen­den all­ge­mei­nen Maß­nah­men noch­mals erwei­tert wer­den, um kurz­fris­tig eine deut­li­che Absen­kung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens zu errei­chen. Ins­be­son­de­re sol­len in Regio­nen loka­le Maß­nah­men nach § 28a Abs. 2 Inf­SchG spä­tes­tens erwo­gen wer­den, dar­un­ter auch weit­ge­hen­de Aus­gangs­be­schrän­kun­gen, wenn die Inzi­denz von über 200 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­nern pro Woche über­schrit­ten wird.


13. Bund und Län­der appel­lie­ren ein­dring­lich an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in der Zeit bis 10. Janu­ar von nicht zwin­gend not­wen­di­gen Rei­sen im Inland und auch ins Aus­land abzu­se­hen. Sie wei­sen nach­drück­lich dar­auf hin, dass bei Ein­rei­sen aus aus­län­di­schen Risi­ko­ge­bie­ten die Pflicht zur Ein­tra­gung in die digi­ta­le Ein­rei­se­an­mel­dung ver­pflich­tend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeit­raum von 10 Tagen nach Rück­kehr besteht. Eine Been­di­gung der Qua­ran­tä­ne nur durch einen nega­ti­ven Test mög­lich, der frü­hes­tens am 5 Tag nach der Ein­rei­se abge­nom­men wurde.


14. Die Maß­nah­men füh­ren dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch im kom­men­den Jahr wei­ter­hin erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Daher wird der Bund die betrof­fe­nen Unter­neh­men, Solo­selb­stän­di­gen und selb­stän­di­gen Ange­hö­ri­gen der Frei­en Beru­fe auch wei­ter­hin finan­zi­ell unter­stüt­zen. Dafür steht die ver­bes­ser­te Über­brü­ckungs­hil­fe III bereit, die Zuschüs­se zu den Fix­kos­ten vor­sieht. Mit ver­bes­ser­ten Kon­di­tio­nen, ins­be­son­de­re einem höhe­ren monat­li­chen Zuschuss in Höhe von maxi­mal 500.000 Euro für die direkt und indi­rekt von den Schlie­ßun­gen betrof­fe­nen Unter­neh­men, leis­tet der Bund sei­nen Bei­trag, Unter­neh­men und Beschäf­ti­gung zu sichern. Für die von der Schlie­ßung betrof­fe­nen Unter­neh­men soll es Abschlags­zah­lun­gen ähn­lich wie bei den außer­or­dent­li­chen Wirt­schafts­hil­fen geben. Der mit den Schlie­ßungs­an­ord­nun­gen ver­bun­de­ne Wert­ver­lust von Waren und ande­ren Wirt­schafts­gü­tern im Ein­zel­han­del und ande­ren Bran­chen soll auf­ge­fan­gen wer­den, indem Teil­ab­schrei­bun­gen unbü­ro­kra­tisch und schnell mög­lich gemacht wer­den. Zu inven­ta­ri­sie­ren­de Güter kön­nen aus­ge­bucht wer­den. Damit kann der Han­del die inso­weit ent­ste­hen­den Ver­lus­te unmit­tel­bar ver­rech­nen und steu­er­min­dernd anset­zen. Das sichert Liquidität.

15. Für Gewer­be­miet- und Pacht­ver­hält­nis­se, die von staat­li­chen Covid-19 Maß­nah­men betrof­fen sind, wird gesetz­lich ver­mu­tet, dass erheb­li­che (Nut­zungs- ) Beschrän­kun­gen in Fol­ge der Covid-19-Pan­de­mie eine schwer­wie­gen­de Ver­än­de­rung der Geschäfts­grund­la­ge dar­stel­len kön­nen. Damit wer­den Ver­hand­lun­gen zwi­schen Gewer­be­mie­tern bzw. Päch­tern und Eigen­tü­mern vereinfacht.


16. Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der wer­den im Lich­te der wei­te­ren Infek­ti­ons­ent­wick­lung am 5. Janu­ar 2021 erneut bera­ten und über die Maß­nah­men ab 11. Janu­ar 2021 beschließen.

Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @Lese­r­ECHO Emsland/Papenburg


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Corona

5,379 Mil­lio­nen Euro für Betrie­be im Rheingau-Taunus

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Das Land star­tet die zwei­te För­der­run­de des Coro­na-Hilfs­pro­gramms „Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät“. Hier­auf wei­sen die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth die Betrie­be und Solo­selb­stän­di­gen im Rhein­gau-Tau­nus hin.

„Par­al­lel zu den Bun­des­pro­gram­men setzt das Land die­ses Hilfs­an­ge­bot bis Ende Juni fort. Ab sofort kön­nen wie­der Anträ­ge gestellt wer­den. Es ste­hen 150 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung“, teil­ten die CDU-Poli­ti­ker mit. „Das Pro­gramm bie­tet güns­ti­ge Kon­di­tio­nen. Es schafft klei­nen Betrie­ben und Solo­selb­stän­di­gen unbü­ro­kra­tisch und schnell zusätz­li­che Liqui­di­tät, um die schwie­ri­ge Zeit zu überstehen.“

Gro­ße Nachfrage

Das Dar­le­hens­pro­gramm sei im letz­ten Jahr neu auf­ge­legt wor­den und bis 31. Dezem­ber 2020 befris­tet wor­den – als Über­le­bens­hil­fe für Unter­neh­men in der Coro­na-Kri­se und zur Siche­rung der Arbeits­plät­ze. Es sei auf gro­ße Nach­fra­ge gesto­ßen, wes­halb nun eine Neu­auf­la­ge erfol­ge. „‘Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät‘ ist ein unkom­pli­zier­ter Direkt­kre­dit, der sich als fle­xi­bles und erfolg­rei­ches Instru­ment erwie­sen hat. Auch im Rhein­gau-Tau­nus ist die Hil­fe ange­kom­men. Bis zum Jah­res­en­de 2020 sind 5,379 Mil­lio­nen Euro an 186 Unter­neh­men im Kreis­ge­biet geflos­sen“, so die Abge­ord­ne­ten. Lan­des­weit sei­en 216,1 Mil­lio­nen Euro an 7.351 Betrie­be aus­ge­zahlt worden.

Über­wie­gend habe es sich um Klein­be­trie­be gehan­delt. 73 Pro­zent der unter­stütz­ten Betrie­be hät­ten bis zu vier Mit­ar­bei­ten­de. Rund 46 Pro­zent der Antrag­stel­ler sei­en aus den drei Bran­chen Gas­tro­no­mie, Ein­zel­han­del und Erbrin­gung von sons­ti­gen über­wie­gend per­sön­li­chen Dienst­leis­tun­gen (z.B. Fri­sö­re) gekom­men. Dies zei­ge, dass das Pro­gramm die Ziel­grup­pe errei­che, näm­lich die Kleinst­un­ter­neh­men und Solo-Selbständigen.

Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät stellt Unter­neh­men mit maxi­mal 50 Beschäf­tig­ten Dar­le­hen von 3.000 Euro bis zur Höchst­sum­me von 35.000 Euro zu einem Zins­satz von 0,75 Pro­zent zur Ver­fü­gung — ohne wei­te­re Gebüh­ren oder Kos­ten. Es sind zudem kei­ne bank­üb­li­chen Sicher­hei­ten nötig. Finan­ziert wer­den kön­nen Betriebs­mit­tel, auch Mie­ten, Löh­ne, Zin­sen, Tilgungen.

Die Lauf­zeit der För­der­dar­le­hen beträgt 7 Jah­re bei 2 til­gungs­frei­en Jah­ren. Bei Bedarf kann der Kre­dit zum Teil in einen ver­lo­re­nen Zuschuss umge­wan­delt wer­den. Es kann ein Ver­zicht auf Rück­zah­lung von Teil­be­trä­gen von bis zu 50 Pro­zent des Dar­le­hens aus­ge­spro­chen wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass die Kre­dit­neh­men­den durch Vor­la­ge ihrer Steu­er­be­schei­de für die Jah­re 2020/2021 und ande­rer geeig­ne­ter Unter­la­gen Geschäfts­un­ter­bre­chun­gen und Umsatz­aus­fäl­le von nicht gerin­ger Höhe und Dau­er nach­wei­sen, dass die­se sich aus der Coro­na-Kri­se zwin­gend erge­ben haben und die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der Kre­dit­neh­men­den einen ent­spre­chen­den Ver­zicht erfordert.

IHK und Hand­werks­kam­mer beraten

Vor der Antrag­stel­lung bei der Wirt­schafts- und Infra­struk­tur­bank Hes­sen (WIBank), die über ein Online-Por­tal erfolgt, soll ein Bera­tungs­kon­takt mit einem Koope­ra­ti­ons­part­ner zur Ein­schät­zung der wirt­schaft­li­chen Trag­fä­hig­keit des Gewerbes/der frei­be­ruf­li­chen Tätig­keit vor und nach Über­win­dung der Kri­se statt­ge­fun­den haben. Als Ansprech­part­ner für die Betrie­be im Rhein­gau-Tau­nus ste­hen die IHK Wies­ba­den und die Hand­werks­kam­mer Wies­ba­den bereit. Die zwei­te För­der­run­de ist befris­tet bis zum 30. Juni 2021.

Um Liqui­di­täts­eng­päs­se abzu­fe­dern, sei­en den Unter­neh­men und Frei­be­ruf­lern in Hes­sen seit Beginn der Coro­na-Kri­se Unter­stüt­zung in Höhe von ins­ge­samt 8,2 Mil­li­ar­den Euro in Form von Zuschüs­sen, Dar­le­hen, Bürg­schaf­ten und steu­er­li­chen Erleich­te­run­gen zur Ver­fü­gung gestellt wor­den, so Mül­ler-Klep­per und Beuth. „Damit die Her­aus­for­de­run­gen und Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie bewäl­tigt wer­den, muss es auch künf­tig Hilfs­pro­gram­me für die Wirt­schaft, Kul­tur, das Ver­eins­we­sen und sozia­le Leben geben.“

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm „Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

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Corona

Drin­gen­der Ver­dacht auf bri­ti­sche Muta­ti­on des Corona-Virus

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Kin­der­gar­ten in Gei­sen­heim betrof­fen / Eltern sind informiert

In einer gemein­sa­men Pres­se­mit­tei­lung infor­mie­ren das Gesund­heits­amt und die Hoch­schul­stadt Gei­sen­heim über die aktu­el­le Situa­ti­on. Es besteht der drin­gen­de Ver­dacht, dass in der Kin­der­ta­ges­stät­te „Knirp­sen­land“ in Gei­sen­heim die bri­ti­sche Coro­na-Virus-Muta­ti­on auf­ge­tre­ten ist und in den nächs­ten Tagen nach­ge­wie­sen wird. Betrof­fen ist ein Kind. „Die genaue Bestim­mung, ob es sich um die bri­ti­sche Muta­ti­on han­delt, wird der­zeit im Labor ana­ly­siert“, berich­tet die Lei­te­rin des Gesund­heits­amts des Krei­ses, Dr. Rena­te Wil­helm. Laut den der­zei­ti­gen Erkennt­nis­sen liegt ein posi­ti­ver Befund auf den bekann­ten Coro­na-Virus bei der Mut­ter vor. Der Vater soll auch die bri­ti­sche Muta­ti­on haben. Die Fami­lie befin­det sich in Qua­ran­tä­ne. Die Kita wird kom­plett geschlos­sen und alle Mit­ar­bei­ter und Kin­der wer­den am Mon­tag getestet.

Bür­ger­meis­ter Chris­ti­an Aßmann, wel­cher unmit­tel­bar vom Gesund­heits­amt in Kennt­nis gesetzt wur­de, sicher­te dem Rhein­gau-Tau­nus-Kreis die vol­le Unter­stüt­zung zu und lei­te­te mit sei­nem Kri­sen­stab bereits ers­te Maß­nah­men ein. „Wich­tig ist jetzt, die not­wen­di­gen Maß­nah­men des Gesund­heits­am­tes zu befol­gen und umzu­set­zen. Ich drü­cke allen Erzie­he­rin­nen und Mit­ar­bei­tern, Eltern und Kin­dern die Dau­men und wün­sche der betrof­fe­nen Fami­lie alles Gute sowie eine bal­di­ge Gene­sung“, so Bür­ger­meis­ter Aßmann.

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Ein­bre­cher ver­ur­sa­chen hohen Sachschaden

Am Sonn­tag­nach­mit­tag haben Ein­bre­cher die “Dunk­le Jah­res­zeit” aus­ge­nutzt und ver­sucht in ein Ein­fa­mi­li­en­haus in Oestrich-Win­kel ein­zu­bre­chen. Die Unbe­kann­ten betra­ten das...

Lokal

Bera­tung, Bar­geld und SB-Ser­vice in Nie­dern­hau­sen ab heu­te wie­der verfügbar

Ab heu­te wird in der Nas­pa-Filia­le in Nie­dern­hau­sen, Austra­ße 7b, wie­der Bera­tung, Bar­geld und SB-Ser­vice ange­bo­ten: Die Nas­pa hat die...

Lokal

Lan­des­mit­tel für Ten­nis-Club Eltville

Die Lan­des­re­gie­rung unter­stützt erneut die Ver­eins­ar­beit des Ten­nis­clubs Rot-Weiß Elt­ville e.V. Wie die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Petra Mül­ler-Klep­per mit­teilt, hat der Hes­si­sche...

Allgemein

ÖPNV im Idstei­ner Land wird deut­lich verbessert

Klei­ne Kreis­quer­ver­bin­dung Linie 250 ver­bin­det schnell und ohne Umstieg Aar­ber­ge­ner Bereich mit Idstei­ner Land Die Rhein­gau-Tau­nus-Ver­kehrs­ge­sell­schaft mbH (RTV) wird zum Fahr­plan­wech­sel...

Lokal

Rezes­si­on in Deutsch­land nur aufgeschoben 

Der Kauf­kraft­schwund, die enor­me Unsi­cher­heit infol­ge von Ukrai­ne-Krieg, Ener­gie­kri­se und Covid-Pan­de­mie, der Zins­an­stieg und die schwa­che Welt­wirt­schaft belas­ten die Kon­junk­tur...