Wirtschaft
Niedersachsen: Odyssey of the Seas verlässt das Baudock


Das Ausdocken hat am Vormittag begonnen
Papenburg, 28. November 2020 - Am heutigen Samstag, den 28. November, verlässt die Odyssey of the Seas das überdachte Baudock II (Halle 6) der MEYER WERFT. Das 347,1 Meter lange Kreuzfahrtschiff für die Reederei Royal Caribbean International setzt sich am Vormittag in Bewegung.
Das Schiff macht anschließend an der Ausrüstungspier im Werfthafen fest. Nach dem Manöver werden Masten und Schornstein per Kran auf das Schiff gehoben und montiert. Anschließend werden dort unterschiedliche Tests durchgeführt. Voraussichtlich gegen Abend wird das Schiff an der Ausrüstungspier der Werft festmachen.
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Wetter- und/oder produktionsbedingte zeitliche Änderungen beim Ausdocken des Schiffes sind jederzeit möglich.
Am Ausrüstungskai der MEYER WERFT wird vor allem der Innenausbau der Odyssey of the Seas in den kommenden Monaten fertiggestellt. Anschließend wird das Schiff die Emsüberführung antreten, um dann die technischen und nautischen Erprobungsfahrten zu absolvieren.
Das 169.000 BRZ große Kreuzfahrtschiff hat eine Länge über alles von 347,1 Metern, ist 41,4 Meter breit und bietet Platz für mehr als 5000 Passagiere.
Fotos/Bildunterschrift:
Das neue Kreuzfahrtschiff für die Reederei Royal Caribbean International verlässt das Baudock der MEYER WERFT.


Wirtschaft
Der Arbeitsmarkt im Februar 2021


„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Februar geringfügig gestiegen. Kurzarbeit sichert weiter in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit. Einzelne Branchen spüren die Folgen des Lockdowns, insgesamt erholt sich die Beschäftigung aber.“ sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Februar:
+4.000 auf 2.904.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
+509.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:
unverändert bei 6,3 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Mit 2.904.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen geringfügig um 4.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote lag wie im Januar bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 509.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Februar bei 3.692.000 Personen. Das waren 359.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 500.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Dezember für 2,39 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.
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Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,36 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 739.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Dezember 2020 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 64.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 52.000 auf 33,69 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Dezember mit 7,01 Millionen um 529.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.
Arbeitskräftenachfrage
Im Februar waren 583.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 107.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA‑X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Februar 2021 unverändert bei 97. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
1.092.000 Personen erhielten im Februar 2021 Arbeitslosengeld, 203.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.867.000. Gegenüber Februar 2020 war dies ein Anstieg von 108.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
Von Oktober 2020 bis Februar 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 294.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 40.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. Gleichzeitig waren 387.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 37.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.
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Corona
5,379 Millionen Euro für Betriebe im Rheingau-Taunus


Das Land startet die zweite Förderrunde des Corona-Hilfsprogramms „Hessen-Mikroliquidität“. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth die Betriebe und Soloselbständigen im Rheingau-Taunus hin.
„Parallel zu den Bundesprogrammen setzt das Land dieses Hilfsangebot bis Ende Juni fort. Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden. Es stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung“, teilten die CDU-Politiker mit. „Das Programm bietet günstige Konditionen. Es schafft kleinen Betrieben und Soloselbständigen unbürokratisch und schnell zusätzliche Liquidität, um die schwierige Zeit zu überstehen.“
Große Nachfrage
Das Darlehensprogramm sei im letzten Jahr neu aufgelegt worden und bis 31. Dezember 2020 befristet worden – als Überlebenshilfe für Unternehmen in der Corona-Krise und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Es sei auf große Nachfrage gestoßen, weshalb nun eine Neuauflage erfolge. „‘Hessen-Mikroliquidität‘ ist ein unkomplizierter Direktkredit, der sich als flexibles und erfolgreiches Instrument erwiesen hat. Auch im Rheingau-Taunus ist die Hilfe angekommen. Bis zum Jahresende 2020 sind 5,379 Millionen Euro an 186 Unternehmen im Kreisgebiet geflossen“, so die Abgeordneten. Landesweit seien 216,1 Millionen Euro an 7.351 Betriebe ausgezahlt worden.
Überwiegend habe es sich um Kleinbetriebe gehandelt. 73 Prozent der unterstützten Betriebe hätten bis zu vier Mitarbeitende. Rund 46 Prozent der Antragsteller seien aus den drei Branchen Gastronomie, Einzelhandel und Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen (z.B. Frisöre) gekommen. Dies zeige, dass das Programm die Zielgruppe erreiche, nämlich die Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen.
Hessen-Mikroliquidität stellt Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten Darlehen von 3.000 Euro bis zur Höchstsumme von 35.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent zur Verfügung — ohne weitere Gebühren oder Kosten. Es sind zudem keine banküblichen Sicherheiten nötig. Finanziert werden können Betriebsmittel, auch Mieten, Löhne, Zinsen, Tilgungen.
Die Laufzeit der Förderdarlehen beträgt 7 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Bei Bedarf kann der Kredit zum Teil in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden. Es kann ein Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen von bis zu 50 Prozent des Darlehens ausgesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Kreditnehmenden durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für die Jahre 2020/2021 und anderer geeigneter Unterlagen Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe und Dauer nachweisen, dass diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben und die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmenden einen entsprechenden Verzicht erfordert.
IHK und Handwerkskammer beraten
Vor der Antragstellung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), die über ein Online-Portal erfolgt, soll ein Beratungskontakt mit einem Kooperationspartner zur Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gewerbes/der freiberuflichen Tätigkeit vor und nach Überwindung der Krise stattgefunden haben. Als Ansprechpartner für die Betriebe im Rheingau-Taunus stehen die IHK Wiesbaden und die Handwerkskammer Wiesbaden bereit. Die zweite Förderrunde ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Um Liquiditätsengpässe abzufedern, seien den Unternehmen und Freiberuflern in Hessen seit Beginn der Corona-Krise Unterstützung in Höhe von insgesamt 8,2 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und steuerlichen Erleichterungen zur Verfügung gestellt worden, so Müller-Klepper und Beuth. „Damit die Herausforderungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie bewältigt werden, muss es auch künftig Hilfsprogramme für die Wirtschaft, Kultur, das Vereinswesen und soziale Leben geben.“
Nähere Informationen zum Programm „Hessen-Mikroliquidität“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074