Politik
Kommunale Demokratie stärken
Innenminister Beuth: „Sitzungen politischer Gremien müssen unter Einhaltung der grundlegenden Hygienestandards auch in Pandemie-Zeiten möglich sein.“
Kandidatenaufstellungen von Parteien und Wählergruppen sowie Sitzungen der kommunalen Volksvertretungen — Gemeindevertretung, Stadtparlament, Ausschuss- und Fraktionssitzungen — sind in Hessen weiterhin gestattet. Die Details finden sich in einem Auslegungshinweis zur aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, der den hessischen Städten und Gemeinden übersandt wurde. Insbesondere im Hinblick auf die Kommunalwahlen sowie die Bundestagswahl im kommenden Jahr stehen notwendige Versammlungen zur Ausstellung von Kandidatinnen und Kandidaten bevor, die unter Einhaltung von Hygienekonzepten auch in den kommenden Wochen durchgeführt werden müssen.
Grundlage für bevorstehende Wahlen
„Sitzungen politischer Gremien müssen unter Einhaltung der grundlegenden Hygienestandards auch in Pandemie-Zeiten möglich sein. Sie sind für den Prozess der demokratischen Willensbildung in unseren Kommunen von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus ist die Benennung der Bewerberinnen und Bewerbern von Parteien und Wählergruppen eine notwendige und zentrale Voraussetzung für die Durchführung der Kommunalwahl und der Bundestagswahl im kommenden Jahr. Die Sitzungen der Parteien und Wählergruppen dienen somit der Erhaltung und Erneuerung unseres demokratischen Gemeinwesens. Natürlich muss auch bei allen Versammlungen stets auf die grundlegenden Hygienestandards geachtet werden“, so Innenminister Peter Beuth.
Nach der jüngst beschlossenen Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (§ 1 Abs. 2 Nr. 1) sind Zusammenkünfte von Personen, die aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen, schulischen oder betreuungsrelevanten Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, sowie Sitzungen und Gerichtsverhandlungen vom Verbot des § 1 Abs. 1 Satz 1 ausgenommen. Aufstellungsversammlungen von Parteien und Wählergruppen zur Vorbereitung der Kommunalwahl am 14. März 2021 und der Bundestagswahl 2021 fallen unter diese Vorschrift und sind daher weiterhin zulässig. Eine Personenobergrenze gilt für diese Zusammenkünfte nicht. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat die Städte und Gemeinden in Hessen angehalten, Parteien und Wählergruppen bei der Suche nach geeigneten kommunalen Versammlungsorten zu unterstützen.
Gemeindevertretung und Kreistage
Sitzungen und Tagungen der kommunalen Volksvertretungen (sowie ihrer Ausschüsse und Fraktionen) nehmen im Verordnungsrecht des Landes nach wie vor einen Sonderstatus ein. Laut aktueller Verordnung gilt für Sitzungen der Volksvertretungen — ebenso wie für Gerichtsverhandlungen — kein Verbot und keine Personenobergrenze, aber das Mindestabstandsgebot von 1,5 Metern. Ob die Kommunalparlamente in Hessen angesichts der Infektionsgefahr weiterhin tagen, obliegt in kommunaler Zuständigkeit und insbesondere in der Verantwortung der Vorsitzenden der Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenvorsteher und Kreistagsvorsitzenden.
Hintergrund
Die Hessische Landesregierung hat bereits mit Aufkommen der Corona-Pandemie im Frühjahr den Kommunalparlamenten per Gesetz das Eilentscheidungsrecht ermöglicht. Demnach können hessische Kommunen weiterhin einen Ausschuss bestimmen, um unaufschiebbare Beschlüsse kurzfristig zu einer Entscheidung zu bringen. Voraussetzung ist, dass ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten regulären Sitzung nicht ohne Schaden für den Kreis, die Stadt oder die Gemeinde möglich ist. Da Entscheidungen auch in kleinerem Kreis aus Gründen der Infektionsvermeidung problematisch sein können, wurden dringliche Entscheidungen somit auch in nichtöffentlicher Sitzung und sofern notwendig sogar im Umlaufverfahren ermöglicht.
Lokal
Staatsverschuldung ist ein falsches Erbe
Bund der Steuerzahler stellt Schuldenuhr Deutschlands um
Deutschlands Staatsschuldenberg wächst immer weiter in die Höhe: Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts standen Bund, Länder und Kommunen Ende 2021 mit insgesamt knapp 2.320 Milliarden Euro (2,3 Billionen Euro) in der Kreide. Das sind 421 Milliarden Euro mehr, als noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie Ende 2019 bzw. ein Schuldenzuwachs je Einwohner von 5.045 Euro. Damit liegt die Pro-Kopf-Verschuldung heute bei mehr als 28.000 Euro.
Der mit Abstand größte Schuldentreiber ist der Bund, der 2020 und 2021 vor allem Pandemie-Kredite in Höhe von 359 Milliarden Euro nutzte, um seine Aktivitäten auszuweiten. Inzwischen zeichnet er für 67 Prozent der gesamten Staatsverschuldung in Deutschland verantwortlich – 2019 waren es noch 63 Prozent.
Das Signal ist eindeutig: Wir müssen raus aus dem Schuldenmodus und wieder auf eine ausgeglichene Finanzierung der öffentlichen Haushalte zusteuern, um künftigen Generationen Freiheiten und Gestaltungsspielräume zu belassen! Deshalb brauchen wir jetzt eine entscheidende Weichenstellung: Haushaltsprobleme dürfen nicht weiter ausschließlich mit Schulden gelöst und Sparmaßnahmen müssen endlich diskutiert werden.
Lokal
IKK fordert schnelle Entscheidung über zusätzliche Steuermittel
Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der anstehenden Haushaltsplanungen der Krankenkassen, müsse über die notwendigen Zuschüsse zum Gesundheitsfonds zwingend noch im Oktober entschieden werden, sagte IKK-Chef Frank Hippler auf der heutigen Verwaltungsratssitzung der IKK classic in Berlin. “Die Politik hat sich gesetzlich dazu verpflichtet, den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auch im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Wir erwarten, dass die dafür notwendigen Maßnahmen jetzt um-gesetzt werden — auch in der aktuell schwierigen Phase der Regierungsbildung”, so Vorstandsvorsitzender Hippler.
Die gesetzliche Krankenversicherung hatte das 1. Halbjahr 2021 insgesamt mit einem Minus von knapp 2 Milliarden Euro abgeschlossen. Auch die IKK classic verbuchte zum Abschluss des 2. Quartals ein Defizit von rund 30 Millionen Euro. Für die Versorgung ihrer rund 3 Millionen Versicherten wandte die größte deutsche IKK gut 5,1 Milliarden Euro auf — 5,7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Auch die beiden Verwaltungsratsvorsitzenden der Kasse appellierten an die zukünftige Bundesregierung, die schwierige Finanzsituation der GKV im Blick zu behalten und für verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen. “Gerade in den zurückliegenden Monaten der Corona-Pandemie haben sich die Krankenkassen als verlässliche Partner erwiesen, die viele Kosten geschultert haben, für die sie eigentlich nicht zuständig sind”, sagte Verwaltungsratsvorsitzender Stefan Füll. “In Zukunft müssen diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben konkret beziffert und nachhaltig von Bund und Ländern finanziert werden. Es geht nicht, dass diese auf Dauer allein den Beitragszahlern der Krankenkassen, den Versicherten und Arbeitgebern zur Last gelegt werden”, so Stefan Füll.
Auch in Zukunft rechnet die IKK classic mit steigenden Leistungsausgaben — etwa bedingt durch den demografischen Wandel und den Fortschritt in der medizinischen Versorgung. “Mit der in einigen Bereichen immer noch schleppend voranschreitenden Digitalisierung und den seit langem ausstehenden, umfassenden Reformen der Pflegeversicherung und der Krankenhausstruktur stehen wichtige Großprojekte auf der politischen Agenda, die die künftige Bundesregierung nachhaltig angehen muss”, sagte der versichertenseitige Vorsitzende Bert Römer.