Politik
Kommunale Demokratie stärken


Innenminister Beuth: „Sitzungen politischer Gremien müssen unter Einhaltung der grundlegenden Hygienestandards auch in Pandemie-Zeiten möglich sein.“
Kandidatenaufstellungen von Parteien und Wählergruppen sowie Sitzungen der kommunalen Volksvertretungen — Gemeindevertretung, Stadtparlament, Ausschuss- und Fraktionssitzungen — sind in Hessen weiterhin gestattet. Die Details finden sich in einem Auslegungshinweis zur aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, der den hessischen Städten und Gemeinden übersandt wurde. Insbesondere im Hinblick auf die Kommunalwahlen sowie die Bundestagswahl im kommenden Jahr stehen notwendige Versammlungen zur Ausstellung von Kandidatinnen und Kandidaten bevor, die unter Einhaltung von Hygienekonzepten auch in den kommenden Wochen durchgeführt werden müssen.
Grundlage für bevorstehende Wahlen
„Sitzungen politischer Gremien müssen unter Einhaltung der grundlegenden Hygienestandards auch in Pandemie-Zeiten möglich sein. Sie sind für den Prozess der demokratischen Willensbildung in unseren Kommunen von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus ist die Benennung der Bewerberinnen und Bewerbern von Parteien und Wählergruppen eine notwendige und zentrale Voraussetzung für die Durchführung der Kommunalwahl und der Bundestagswahl im kommenden Jahr. Die Sitzungen der Parteien und Wählergruppen dienen somit der Erhaltung und Erneuerung unseres demokratischen Gemeinwesens. Natürlich muss auch bei allen Versammlungen stets auf die grundlegenden Hygienestandards geachtet werden“, so Innenminister Peter Beuth.
Nach der jüngst beschlossenen Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (§ 1 Abs. 2 Nr. 1) sind Zusammenkünfte von Personen, die aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen, schulischen oder betreuungsrelevanten Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, sowie Sitzungen und Gerichtsverhandlungen vom Verbot des § 1 Abs. 1 Satz 1 ausgenommen. Aufstellungsversammlungen von Parteien und Wählergruppen zur Vorbereitung der Kommunalwahl am 14. März 2021 und der Bundestagswahl 2021 fallen unter diese Vorschrift und sind daher weiterhin zulässig. Eine Personenobergrenze gilt für diese Zusammenkünfte nicht. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat die Städte und Gemeinden in Hessen angehalten, Parteien und Wählergruppen bei der Suche nach geeigneten kommunalen Versammlungsorten zu unterstützen.
Gemeindevertretung und Kreistage
Sitzungen und Tagungen der kommunalen Volksvertretungen (sowie ihrer Ausschüsse und Fraktionen) nehmen im Verordnungsrecht des Landes nach wie vor einen Sonderstatus ein. Laut aktueller Verordnung gilt für Sitzungen der Volksvertretungen — ebenso wie für Gerichtsverhandlungen — kein Verbot und keine Personenobergrenze, aber das Mindestabstandsgebot von 1,5 Metern. Ob die Kommunalparlamente in Hessen angesichts der Infektionsgefahr weiterhin tagen, obliegt in kommunaler Zuständigkeit und insbesondere in der Verantwortung der Vorsitzenden der Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenvorsteher und Kreistagsvorsitzenden.
Hintergrund
Die Hessische Landesregierung hat bereits mit Aufkommen der Corona-Pandemie im Frühjahr den Kommunalparlamenten per Gesetz das Eilentscheidungsrecht ermöglicht. Demnach können hessische Kommunen weiterhin einen Ausschuss bestimmen, um unaufschiebbare Beschlüsse kurzfristig zu einer Entscheidung zu bringen. Voraussetzung ist, dass ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten regulären Sitzung nicht ohne Schaden für den Kreis, die Stadt oder die Gemeinde möglich ist. Da Entscheidungen auch in kleinerem Kreis aus Gründen der Infektionsvermeidung problematisch sein können, wurden dringliche Entscheidungen somit auch in nichtöffentlicher Sitzung und sofern notwendig sogar im Umlaufverfahren ermöglicht.




Politik
MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE


MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE: „LOCKDOWN HAT MASSIVE SPÄTFOLGEN“
„Ein Stufenplan darf sich nicht alleine auf Inzidenzwerte stützen. Daher lehnen wir auch die Fixierung auf einen Inzidenzwert von 35 als Hauptbedingung für Öffnungen ab“, sagt der MIT-Bundesvorsitzende Carsten Linnemann. Vielmehr sollen auch Parameter wie der R‑Wert, die Auslastung unserer Krankenhäuser und Intensivstationen sowie die Frage, ob es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen oder um einen spotartigen Ausbruch handelt, einbezogen werden. Linnemann betont: „Wir brauchen einen Stufenplan, der bundesweit gilt, aber regional umgesetzt wird. Das ist allein schon aus Gründen der Transparenz und der Akzeptanz erforderlich.“
Die MIT fordert in ihrem Vorstandsbeschluss, jetzt vor allem auf Schnelltests und digitale Tools zu setzen, um das wirtschaftliche Leben bundesweit auch in den derzeit stark betroffenen Bereichen wieder zu aktivieren. „Wer ein tolles Hygiene- und Abstandskonzept vorweisen kann und zudem noch eine digitale Anmelde-App nutzt, mit der sich Kontakte schnell und leicht nachvollziehen lassen, muss unter bestimmten Bedingungen auch öffnen dürfen“, sagt Linnemann. Genauso wichtig sei aber, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren und bei Bedarf einzuschreiten. „Verstöße müssen umgehend sanktioniert werden. Da kann es dann auch mal sein, dass ein Laden sofort dicht gemacht werden muss”, betont Linnemann. Diese Härte sei nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber allen Unternehmen, die sich strikt an die Regeln halten, sondern sie sei auch nötig, um die Gesellschaft vor einer unkontrollierten Infektionsausbreitung zu schützen. „Niemand hat etwas davon, wenn das Infektionsgeschehen plötzlich aus dem Ruder läuft“, so Linnemann. Zudem pocht die MIT auf eine bessere Umsetzung der Impfstrategie. Ab März sollen verstärkt Haus- und Betriebsärzte für eine flächendeckende Impfung eingesetzt werden.
Die MIT begründet ihre Forderungen mit dem Schaden, der durch den Lockdown entstehe: „Der Lockdown belastet unsere Gesellschaft in einer Dimension, wie wir es seit Ende des zweiten Weltkrieges nicht mehr erlebt haben“, heißt es in dem Vorstandsbeschluss. Die Wirtschaft sei in schweres Fahrwasser geraten. „Ganze Branchen kämpfen ums Überleben, unsere Innenstädte drohen auszubluten. Gleichzeitig häufen wir neue Schulden an und verengen damit die Spielräume zukünftiger Generationen.“ Gerade die Jüngsten in unserer Gesellschaft seien durch geschlossene Schulen und Kitas massiv betroffen. „Der Lockdown hat massive Spätfolgen. Umso dringender braucht es jetzt einen neuen Strategieansatz“, sagt Linnemann.
Darüber hinaus fasste der MIT-Bundesvorstand zwei weitere Beschlüsse zum Schutz des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie des Einzelhandels in den Innenstädten. Die Außengastronomie muss nach Ansicht der MIT sofort unter strikten Auflagen öffnen dürfen.
Politik
Markus Paschke SPD: Tierversuche eindämmen


Markus Paschke stellt das Positionspapier zur Entwicklung und Förderung tierversuchsfreier Alternativmethoden der SPD-Bundestagsfraktion vor
Leer/Berlin - „Als zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung freue ich mich, dass das von mir in einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe miterarbeitete Positionspapier ‚Tierversuche eindämmen und Förderung tierversuchsfreier Alternativmethoden‘ heute in der Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion beschlossen wurde“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Paschke.
Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich stark für eine Gesellschaft, in der Fortschritt nicht auf dem Leid von Lebewesen basiert. Im Jahr 2019 wurden fast 3 Mio. Tiere zu Versuchszwecken getötet. Dazu kommt eine Dunkelziffer von ca. 3x so vielen Tieren, die für Versuche gezüchtet werden. In der jüngeren Vergangenheit zeigte sich, dass Versuchstieren noch immer viel zu oft unnötig Leid zugefügt wurde. Beispielsweise hatten Tierschützer*innen im Oktober 2019 aufgedeckt, dass in einem Labor der Firma „Laboratory of Pharmacology GmbH & Co. KG“ unter anderem Hunde und Affen misshandelt worden waren. Solche Fälle zeigen, dass trotz regelmäßiger Kontrollen Veterinär*innen oder die zuständigen Ämter Verstöße gegen die geltenden Tierschutzbestimmungen nicht immer sofort registrieren und somit beenden können.
Tierversuche sollen durch innovativste wissenschaftliche Alternativverfahren ersetzt werden und dabei der Wissenschaftsstandort Deutschland gestärkt werden. Um das zu erreichen, wurde heute ein umfassendes Positionspapier beschlossen, das alle Bereiche der tierversuchsfreien Alternativmethoden aufgreift.
„Wir setzen uns für die verlässliche Stärkung von Forschung und Entwicklung tierversuchsfreier Alternativmethoden in Deutschland ein. Innerhalb unserer Gesellschaft besteht Konsens, dass Tierversuche eine besondere Rechtfertigung brauchen. Es gibt viele gute Beispiele, um Tierversuche zu reduzieren und das Leiden von Tieren zu verringern. Häufig fehlen aber noch Entwicklungsschritte, um diese Methoden zu zertifizieren und in die Anwendung zu bringen“, erläutert Paschke.
Deswegen will die SPD-Bundestagsfraktion den Aufbau einer nationalen Translationsplattform für tierversuchsfreie Alternativmethoden, die eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschung, Industrie und Zulassungsbehörden möglich macht. Das Positionspapier fordert, exzellente Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung von Anfang an zusammenzubringen. Dazu Paschke: „Es ist ein guter erster Schritt, dass – auf Initiative der SPD — im diesjährigen Haushaltsetat 3 Mio. Euro für die Verankerung einer Translationsplattform zur Verfügung gestellt wurden.“
Klar ist: Eine echte Reduzierung von Tierversuchen braucht eine deutliche Qualitätssteigerung der Ergebnisse aus tierversuchsfreien Alternativmethoden. „Wir wollen die Vernetzung aller beteiligten Akteure fördern und einen Beitrag dazu leisten, Tierversuche langfristig unattraktiv und vermeidbar zu machen, ohne dabei dem Wissenschaftsstandort Deutschland und dem Innovationspotenzial unserer Forschung zu schaden“, erläutert der SPD-Bundestagsabgeordnete.
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