Taunusstein

Zäh­ler­stand online übermitteln

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Ab sofort kön­nen die Was­ser­zäh­ler­stän­de in Tau­nus­stein wie­der ein­fach selbst abge­le­sen und über­tra­gen werden.

Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen Ihre Zäh­ler­stän­de im Inter­net unter www.taunusstein.de/wasserzaehler (Was­ser­zäh­ler­stand online) erfas­sen und über­mit­teln und eine Bestä­ti­gung der über­mit­tel­ten Daten für die Akten gleich selbst aus­dru­cken. Das hat gro­ße Vor­tei­le: Durch den digi­ta­len Daten­im­port in das Finanz­sys­tem der Stadt, wer­den Erfas­sungs­feh­ler wei­test­ge­hend ver­mie­den. Auch spart es Zeit und Porto.

Bis zum 11. Dezem­ber steht das Por­tal zur Ein­ga­be der Zäh­ler­stän­de zur Ver­fü­gung steht. Hier müs­sen jeweils  Objekt­num­mer und die jewei­li­ge Zäh­ler­num­mer ein­ge­ge­ben wer­den. Bei­des befin­det sich auf der Able­se­kar­te, die den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, zusam­men mit der schrift­li­chen Auf­for­de­rung zur Selbstab­le­sung, zuge­stellt wird.

Durch eine Plau­si­bi­li­täts­prü­fung bei der Erfas­sung eines Zäh­ler­stan­des, erfolgt auch in die­sem Jahr ein Warn­hin­weis bei grö­ße­ren Abwei­chun­gen nach oben. In die­sem Fal­le  soll­ten die Erfas­sun­gen über­prüft, und sicher­ge­stellt wer­den, dass die Nach­kom­ma­stel­len nicht mit ange­ge­ben wur­den. Im Zwei­fels­fal­le kann sich mit den Mit­ar­bei­te­rin­nen des Steu­er­am­tes in Ver­bin­dung gesetzt wer­den. Der Daten­schutz ist selbst­ver­ständ­lich gewährleistet.

Per­sön­li­che Abga­be coro­nabe­dingt nicht mög­lich
Neben der Online-Erfas­sung des Zäh­ler­stan­des, kann die Able­se­kar­te auch per Post zurück­ge­sandt oder in den Außen-Brief­kas­ten des Rat­hau­ses ein­ge­wor­fen wer­den. Aller­dings ist auf­grund der aktu­el­len Infek­ti­ons­la­ge und zum Schutz der Mit­ar­bei­ter und Bür­ger die per­sön­li­che Abga­be der Able­se­kar­ten im Rat­haus in die­sem Jahr nicht möglich.

Bei Nicht­mit­tei­lung des Zäh­ler­stan­des bis zum 11. Dezem­ber die­ses Jah­res, wird durch die Ver­wal­tung geschätzt. Von einer Able­sung durch Mit­ar­bei­ter der Stadt­wer­ke kann auf­grund feh­len­der Res­sour­cen und des erhöh­ten finan­zi­el­len Auf­wands nicht aus­ge­gan­gen werden.

Bei wei­te­ren Fra­gen, ste­hen Ihnen die Mitarbeiter/Innen des Steu­er­am­tes unter der Sam­mel­ruf­num­mer 06128/241–570 ger­ne zur Verfügung.

Corona

Unter­stüt­zung bei Impf-Anmel­dung für Senioren

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Für Senio­rin­nen und Senio­ren, die kei­ne Mög­lich­keit der Unter­stüt­zung durch Ver­wand­te, Freun­de oder Nach­barn bei der Anmel­dung zu einem Impf­ter­min für die Covid-Schutz­imp­fung haben, hat die Stadt Tau­nus­stein eine zen­tra­le Ruf­num­mer mit einem Rück­ruf-Ser­vice eingerichtet.

Unter 06128 241–324 oder per E‑Mail an impfungen@taunusstein.de, kön­nen Senio­rin­nen und Senio­ren ihre Rück­ruf-Bit­te mit Namen und Ruf­num­mer hin­ter­le­gen.  Die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen rufen schnellst­mög­lich zurück, um bei der Anmel­dung für einen Impf­ter­min zu unter­stüt­zen, gehen den Anmel­de­pro­zess tele­fo­nisch mit den Senio­rin­nen und Senio­ren durch und über­neh­men auch die Ter­min­ver­ein­ba­rung mit ört­li­chen Trans­port­un­ter­neh­men für die Fahrt zum Regio­na­len Impf­zen­trum in Wies­ba­den, soll­te die­se nicht bei­spiels­wei­se mit dem pri­va­ten Auto unter­nom­men wer­den können.

Ruf­num­mern für Fra­gen und Infos auf Web­site der Stadt
Über die wich­tigs­ten Fak­ten zur aktu­el­len Impf­pha­se infor­miert die Stadt Tau­nus­stein auf www.taunusstein.de/impfung. Dort sind auch die Tele­fon­num­mern der Leit­stel­le Älter­wer­den auf­ge­führt für gene­rel­le Fra­gen zum Thema.

Die Stadt weist dar­auf hin, dass aktu­ell kei­ne Impf­ter­mi­ne in Wies­ba­den ver­füg­bar sind, weil die ent­spre­chen­den Impf­do­sen feh­len. Es kön­nen so lan­ge auch kei­ne wei­te­ren Ter­mi­ne ver­ein­bart wer­den, bis die nächs­te Lie­fe­rung ein­trifft – dafür gibt es mit Stand vom Diens­tag, 19. Janu­ar, noch kei­nen Ter­min vom Land Hessen.

Unter­stüt­zung bei Ter­min­an­mel­dung nur für Hilfs­be­dürf­ti­ge mög­lich
„Die Stadt Tau­nus­stein kann ledig­lich bei der Ter­min­an­mel­dung unter­stüt­zen, wir haben kein eige­nes Kon­tin­gent an Impf­ter­mi­nen oder ande­re Zugriffs­we­ge, die einen frü­he­ren Impf­ter­min ermög­li­chen“, so Pres­se­spre­che­rin Julia Lupp.  „Wir bit­ten dar­um, dass wirk­lich nur die­je­ni­gen anru­fen, die allei­ne die Anmel­dung nicht machen kön­nen und kei­ne ander­wei­ti­ge Unter­stüt­zung haben“, so Lupp. Die Ansprech­part­ne­rin­nen bei der Stadt beant­wor­te­ten bereits jetzt sehr vie­le Fra­gen rund um das The­ma Imp­fen und die Impf­ter­mi­ne und wol­len ins­be­son­de­re denen hel­fen, die wegen tech­ni­scher oder ander­wei­ti­ger Hür­den sonst kei­nen Ter­min ver­ein­ba­ren könnten.

Wich­tig ist, dass zum Impf­ter­min ein gül­ti­ger Per­so­nal­aus­weis vor­ge­legt wer­den muss. Die Stadt hat eigens Ter­mi­ne reser­viert, um für die­sen Zweck schnell vor­läu­fi­ge Per­so­nal­aus­wei­se für die Senio­rin­nen und Senio­ren aus­stel­len zu können.

Aktu­ell gibt es kei­ne mobi­len Impf­teams in Hes­sen für Pri­vat-Haus­hal­te. Für alle Fra­gen rund um das The­ma Imp­fen, hat das hes­si­sche Innen­mi­nis­te­ri­um zudem einen Fra­gen- und Ant­wor­ten-Kata­log zusam­men­ge­stellt: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/informationen-zur-corona-schutzimpfung-in-hessen

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Taunusstein

Trotz Coro­na-Kri­se kei­ne Steu­er­erhö­hung in Taunusstein

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Das Finanz­ma­nage­ment der Stadt­ver­wal­tung Tau­nus­stein hat jetzt die Haus­halts­pla­nun­gen für 2021 abge­schlos­sen und die Eck­da­ten den Frak­tio­nen zur Bera­tung und für eine Beschluss­fas­sung in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung vorgelegt.

„Die Haus­halts­kon­so­li­die­rung ist in die­sem Jahr durch die Coro­na-Pan­de­mie erschwert: Ein­nah­men sind weg­ge­bro­chen, die Aus­ga­ben haben sich teils dras­tisch erhöht und für die Zukunft ist wenig plan­bar“, so Bür­ger­meis­ter und Käm­me­rer San­dro Zeh­ner. „Dank der guten Arbeit unse­res Finanz­ma­nage­ments sowie den ver­ant­wor­tungs­vol­len Beschlüs­sen des Stadt­par­la­ments in den Vor­jah­ren und ent­spre­chen­der Rück­la­gen, ist es uns gelun­gen, den­noch einen kon­so­li­dier­ten Haus­halt ohne Steu­er­erhö­hung vor­zu­le­gen“, so Zeh­ner. „Eine höhe­re Grund­steu­er hät­te neben den Bür­gern ins­be­son­de­re aber auch gro­ße Betriebs­grund­stü­cke belas­tet. Wir wol­len die Wirt­schaft in die­sen schwie­ri­gen Zei­ten aber ent­las­ten: Unse­re Unter­neh­men brau­chen ihre finan­zi­el­len Mit­tel jetzt, um durch die­se Kri­se zu kom­men und die Arbeits­plät­ze zu sichern.“


Ver­zicht auf Grund­steu­er­erhö­hung

Dafür greift die Stadt auf Rück­la­gen aus den guten Vor­jah­ren zurück: Damit kann die Stadt in der Hoch­pha­se der zwei­ten Coro­na­wel­le auf die Erhö­hung der Grund­steu­er B ver­zich­ten. Um die Steu­er­aus­fäl­le durch die Pan­de­mie zu kom­pen­sie­ren und für die ange­fal­le­nen Stra­ßen­sa­nie­run­gen wäre eine Anhe­bung der Grund­steu­er von 225 Punk­te auf 730 Punk­te nötig gewe­sen. „Auch für unse­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ist die­se Pan­de­mie eine schwie­ri­ge Zeit und uns allen ste­hen noch wei­te­re Mona­te der Unsi­cher­heit bevor. Zumin­dest die wirt­schaft­li­chen Belas­tun­gen für die Men­schen in Tau­nus­stein wol­len wir im Rah­men unse­rer Mög­lich­kei­ten so gering wie mög­lich hal­ten“, so der Bürgermeister.

„Wir haben in den ver­gan­ge­nen Jah­ren sehr wirt­schaft­lich gear­bei­tet. Eine sol­che Kri­sen­zeit ist der Moment, wo sich das aus­zahlt“, so Zeh­ner. Auch nach der Ent­nah­me für das Haus­halts­jahr 2021 wür­den noch rund 7,7 Mil­lio­nen außer­or­dent­li­che Rück­la­gen ver­blei­ben. „Die steu­er­li­chen Ent­las­tun­gen heu­te gehen mor­gen nicht zu Las­ten der jun­gen Men­schen. Wir wol­len auch in der Kri­se einen gene­ra­tio­nen­ge­rech­ten Haus­halt ver­ab­schie­den – dafür haben wir jetzt den Plan vorgelegt.“

Haus­halts­be­schluss in Novem­ber-Sit­zung des Stadt­par­la­ments
Der Bür­ger­meis­ter mahnt an, das pan­de­mi­sche Gesche­hen sei wei­ter dyna­misch und die siche­re Durch­füh­rung von Gre­mi­en­sit­zun­gen damit unwäg­bar. „Der Haus­halt muss aber zwin­gend im Stadt­par­la­ment beschlos­sen wer­den und wir alle brau­chen – soweit in die­sen Zei­ten mög­lich – Pla­nungs- und Hand­lungs­si­cher­heit“, so Zehner.

Die zügi­gen Aus­ar­bei­tun­gen im Finanz­ma­nage­ment des Rat­hau­ses, in enger Abstim­mung mit dem hes­si­schen Finanz- sowie dem Innen­mi­nis­te­ri­um und der Kom­mu­nal­auf­sicht, ermög­li­chen, dass der Haus­halt wie geplant am 26. Novem­ber in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung final bera­ten und beschlos­sen wer­den kann, auch wenn im Detail noch Anga­ben und fina­le Zah­len der Minis­te­ri­en fehlen.

www.bauwole.de
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