Corona
Weitere Lockdown-Verschärfung geplant



Für die geplante Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 16.11.2020 sind weitere Verschärfungen des Lockdowns geplant.
Jenseits von Ge- und Verboten sollen die Bundesbürger ihre privaten Kontakte in den kommenden Wochen noch einmal deutlich reduzieren, indem sie
a) sich bei jedem Erkältungssymptom und insbesondere Krankheitssymptomen der Atemwege, zum Beispiel bei Husten oder Schnupfen unmittelbar nach Hause in Quarantäne begeben und auch dort Distanz zu anderen Mitgliedern des Hausstandes und insbesondere zu Risikogruppen im Haushalt wahren. Dort sollen sie fünf bis sieben Tage bis zum Abklingen der Symptome verbleiben. Die Krankschreibung soll telefonisch durch den Hausarzt erfolgen zunächst ohne Präsenzbesuch in der Praxis. Dieser bespricht mit Betroffenen auch, ob die Krankheitszeichen, insbesondere bei Fieber oder der Beeinträchtigung von Geruchs- oder Geschmackssinn, so relevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Telefonnummer 116117 immer erreichbar. In Notfällen, zum Beispiel bei Auftreten von Atemnot, ist unverzüglich die Notfallnummer 112 anzurufen.
b) auf private Feiern zunächst bis zum Weihnachtsfest gänzlich
verzichten.
c) Kinder und Jugendliche dazu anhalten, sich nur noch mit einem festen
Freund oder einer festen Freundin in der Freizeit zu treffen.
d) private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten auf einen
festen weiteren Hausstand beschränken.
e) auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit
Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und
touristische Tagestouren gänzlich verzichten.
f) auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit
Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen
Beförderungsmitteln verzichten.
g) Besuche insbesondere bei älteren und vulnerablen Personen nur
dann unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen
Krankheitssymptomen sind und sich seit mindestens einer Woche in keine
Risikosituationen ohne Einhaltung der AHA+AL Regeln oder mit
größerer Personenzahl begeben haben.
Darüber hinaus soll der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Dies soll verbindlich gelten und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen soll es angesichts der ernsten Lage in unserem Land nicht geben.
Schulen und Betreuungseinrichtungen sollen weiterhin geöffnet bleiben. Doch auch hierfür soll es striktere Maßnahmen geben:
a) das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schüler aller Jahrgänge sowie Lehrer auf dem Schulgelände und während des Unterrichts ist vorgesehen.
Das Tragen eines adäquaten Mund-Nasen-Schutzes muss die Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht darstellen, es sei denn, im Einzelfall sprechen medizinische Gründe gegen das durchgängige Maskentragen.
b) Es sind ausnahmslos feste Gruppen (Kohorten) zu bilden, wobei die Größe von Gruppen in Klassenräumen gegenüber dem Regelbetrieb zu halbieren ist. Alternativ sind größere Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu nutzen.
c) eine räumliche Distanz zwischen den einzelnen Gruppen, etwa durch
Verlegung der Schulaktivitäten in andere Räume und entsprechende
Pausenregelungen zu gewährleisten oder eine räumliche Distanz
innerhalb des Klassen- oder Kursverbandes sicherzustellen durch einen
Mindestabstand von 1,5 m und eine angemessene Lüftungsfrequenz, die
bezogen auf die Raumgröße Ansteckungen unwahrscheinlich macht.
d) zur Vermeidung von Ansteckungen während der Schülerbeförderung
durch ein erhöhtes Angebot auf Basis der bereits erhöhten GVFG-Mittel
des Bundes an die Länder einen Mindestabstand von 1,5 m
sicherzustellen.
e) im Falle von Quarantänemaßnahmen ist für alle betroffenen Schüler
Distanzlernen während der Quarantäne zu ermöglichen.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 23. November erneut beraten und über die Maßnahmen ab Dezember 2020 Beschlüsse fassen.




Corona
5,379 Millionen Euro für Betriebe im Rheingau-Taunus


Das Land startet die zweite Förderrunde des Corona-Hilfsprogramms „Hessen-Mikroliquidität“. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth die Betriebe und Soloselbständigen im Rheingau-Taunus hin.
„Parallel zu den Bundesprogrammen setzt das Land dieses Hilfsangebot bis Ende Juni fort. Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden. Es stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung“, teilten die CDU-Politiker mit. „Das Programm bietet günstige Konditionen. Es schafft kleinen Betrieben und Soloselbständigen unbürokratisch und schnell zusätzliche Liquidität, um die schwierige Zeit zu überstehen.“
Große Nachfrage
Das Darlehensprogramm sei im letzten Jahr neu aufgelegt worden und bis 31. Dezember 2020 befristet worden – als Überlebenshilfe für Unternehmen in der Corona-Krise und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Es sei auf große Nachfrage gestoßen, weshalb nun eine Neuauflage erfolge. „‘Hessen-Mikroliquidität‘ ist ein unkomplizierter Direktkredit, der sich als flexibles und erfolgreiches Instrument erwiesen hat. Auch im Rheingau-Taunus ist die Hilfe angekommen. Bis zum Jahresende 2020 sind 5,379 Millionen Euro an 186 Unternehmen im Kreisgebiet geflossen“, so die Abgeordneten. Landesweit seien 216,1 Millionen Euro an 7.351 Betriebe ausgezahlt worden.
Überwiegend habe es sich um Kleinbetriebe gehandelt. 73 Prozent der unterstützten Betriebe hätten bis zu vier Mitarbeitende. Rund 46 Prozent der Antragsteller seien aus den drei Branchen Gastronomie, Einzelhandel und Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen (z.B. Frisöre) gekommen. Dies zeige, dass das Programm die Zielgruppe erreiche, nämlich die Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen.
Hessen-Mikroliquidität stellt Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten Darlehen von 3.000 Euro bis zur Höchstsumme von 35.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent zur Verfügung — ohne weitere Gebühren oder Kosten. Es sind zudem keine banküblichen Sicherheiten nötig. Finanziert werden können Betriebsmittel, auch Mieten, Löhne, Zinsen, Tilgungen.
Die Laufzeit der Förderdarlehen beträgt 7 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Bei Bedarf kann der Kredit zum Teil in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden. Es kann ein Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen von bis zu 50 Prozent des Darlehens ausgesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Kreditnehmenden durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für die Jahre 2020/2021 und anderer geeigneter Unterlagen Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe und Dauer nachweisen, dass diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben und die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmenden einen entsprechenden Verzicht erfordert.
IHK und Handwerkskammer beraten
Vor der Antragstellung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), die über ein Online-Portal erfolgt, soll ein Beratungskontakt mit einem Kooperationspartner zur Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gewerbes/der freiberuflichen Tätigkeit vor und nach Überwindung der Krise stattgefunden haben. Als Ansprechpartner für die Betriebe im Rheingau-Taunus stehen die IHK Wiesbaden und die Handwerkskammer Wiesbaden bereit. Die zweite Förderrunde ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Um Liquiditätsengpässe abzufedern, seien den Unternehmen und Freiberuflern in Hessen seit Beginn der Corona-Krise Unterstützung in Höhe von insgesamt 8,2 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und steuerlichen Erleichterungen zur Verfügung gestellt worden, so Müller-Klepper und Beuth. „Damit die Herausforderungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie bewältigt werden, muss es auch künftig Hilfsprogramme für die Wirtschaft, Kultur, das Vereinswesen und soziale Leben geben.“
Nähere Informationen zum Programm „Hessen-Mikroliquidität“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074
Corona
Dringender Verdacht auf britische Mutation des Corona-Virus



Kindergarten in Geisenheim betroffen / Eltern sind informiert
In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren das Gesundheitsamt und die Hochschulstadt Geisenheim über die aktuelle Situation. Es besteht der dringende Verdacht, dass in der Kindertagesstätte „Knirpsenland“ in Geisenheim die britische Corona-Virus-Mutation aufgetreten ist und in den nächsten Tagen nachgewiesen wird. Betroffen ist ein Kind. „Die genaue Bestimmung, ob es sich um die britische Mutation handelt, wird derzeit im Labor analysiert“, berichtet die Leiterin des Gesundheitsamts des Kreises, Dr. Renate Wilhelm. Laut den derzeitigen Erkenntnissen liegt ein positiver Befund auf den bekannten Corona-Virus bei der Mutter vor. Der Vater soll auch die britische Mutation haben. Die Familie befindet sich in Quarantäne. Die Kita wird komplett geschlossen und alle Mitarbeiter und Kinder werden am Montag getestet.
Bürgermeister Christian Aßmann, welcher unmittelbar vom Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt wurde, sicherte dem Rheingau-Taunus-Kreis die volle Unterstützung zu und leitete mit seinem Krisenstab bereits erste Maßnahmen ein. „Wichtig ist jetzt, die notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsamtes zu befolgen und umzusetzen. Ich drücke allen Erzieherinnen und Mitarbeitern, Eltern und Kindern die Daumen und wünsche der betroffenen Familie alles Gute sowie eine baldige Genesung“, so Bürgermeister Aßmann.