Corona
Vorgehen bei positivem Corona-Test



Landrat Frank Kilian verweist auf Verhaltensregeln / Große Anzahl an Anfragen von besorgten Bürgern
„Gerade nach den neuen Allgemeinverordnungen des Landes Hessen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie, die seit 2. November 2020 gelten, erhalten das Kreis-Gesundheitsamt wie die Kreisverwaltung eine riesige Anzahl von Anfragen besorgter Bürger über das Bürgertelefon oder den Facebook-Account des Kreises, wie sich Neuinfizierte in der Zeit der Quarantäne verhalten sollen“, berichtet Frank Kilian, Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises. Dabei wiederholt sich eine Frage immer wieder: Wenn der gesamte Haushalt unter Quarantäne steht, wie können dann Einkäufe geregelt werden. Dazu hat die hessische Landesregierung Hinweise auf der Homepage www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen.de aufgeführt.
Personen, die ein positives Ergebnis eines PCR-Tests auf SARS-CoV‑2 erhalten haben, müssen sich auch ohne gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben. Dort müssen sie sich für 14 Tage absondern, das heißt ständig dort aufhalten, Kontakt zu anderen Personen auch im Haushalt möglichst vermeiden und keinen Besuch empfangen. „Weiter gilt, dass das jeweils zuständige Gesundheitsamt informiert werden muss“, lautete eine weitere Vorgabe. Auch Kontaktpersonen und der Arbeitgeber oder Dienstherr muss über den Erhalt eines positiven Testergebnisses in Kenntnis gesetzt werden. Wer innerhalb der folgenden 14 Tage nach Erhalt des Testergebnisses typische Symptome einer SARS-CoV‑2 Infektion bemerkt (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-und Geschmackssinns, etc.), meldet dies umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt.
Wie verhält man sich richtig, wenn im gemeinsamen Haushalt noch andere Personen wohnen, die auch unter die Quarantäne-Bestimmungen fallen? Was passiert in einer solchen Situation etwa mit einem Ehepaar, das keine weiteren Familienmitglieder bzw. Freunde hat, die Einkäufe von Lebensmittelns erledigen kann. „Im Frühsommer boten viele Supermärkte bestimmte Serviceleistungen an und es gab Nachbarschaftshilfen in Kommunen“, erwähnt Landrat Kilian. Wer nachweislich mit SARS-CoV‑2 infiziert ist, für den und für alle Personen, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben, gelten die oben beschriebene Absonderungsregelung.
Für dringende und unaufschiebbare Erledigungen, insbesondere Einkäufe von Lebensmitteln, Bankgeschäfte, Versorgung von Haustieren oder Arztbesuche, dürfen diese Personen, die kein positives Testergebnis haben, aber weiter die Wohnung verlassen. Treffen mit anderen Personen sind nicht erlaubt. Land wie Kreis empfehlen, dass die notwendigen Erledigungen — wenn möglich von Freunden, Verwandten oder Bekannten — übernommen werden. Das Kreis- Gesundheitsamt kann auf Antrag bei Vorliegen wichtiger Gründe Personen von der Absonderungspflicht befreien oder Auflagen anordnen.
Das Gesundheitsamt wird mit dem Infizierten und den Personen des Hausstandes in Kontakt treten. Werden diese als Kontaktperson ersten Grades eingestuft (was sehr wahrscheinlich ist), haben diese ein Anrecht auf eine kostenlose PCR-Testung. Landrat Kilian: „Wir empfehlen auch im Zusammenleben im eigenen Hausstand zum gegenseitigen Schutz das Einhalten der Hygieneregeln. Regelmäßiges Händewaschen, das Niesen in die Armbeuge sowie das Abstandhalten (bspw. Essen zu unterschiedlichen Zeiten oder das Aufhalten der Kontaktperson in einem anderen Raum) verringern das Risiko einer Übertragung. Wir sind uns bewusst, dass gerade letzteres praktisch schwierig umsetzbar ist. Es bedarf einer individuellen Entscheidung je nach Situation und Hausstand.“ Weitere Informationen zur Einstufung von Kontaktpersonen und des Kontaktmanagements des RKI finden Interessierte unter www.rki.de.
Aufgrund des hohen Infektionsgeschehen kann es sein, dass „die Kolleginnen und Kollegen des Kreis- Gesundheitsamtes nur schwer zu erreichen sind oder sich zeitverzögert bei den Corona-Infizierten melden“. Trotzdem ist zu beachten: „Wer durch einen PCR-Test nachweislich positiv getestet wurde, muss (und die Personen, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben) sich absondern. Ein Merkblatt des RKI zu den Quarantäne-und Abstandsregeln finden Interessierte hier:
www.rki.de
Durchaus denkbar ist momentan auch, dass eine Person im gleichen Haushalt mit einer positiv getesteten Person lebt, selbst aber negativ getestet wurde. Muss derjenige dann trotzdem eine 14-tägige Quarantäne absolvieren? Ein negatives Testergebnis eines PCR-Test befreit nicht umgehend von den Quarantäne-Bestimmungen. Da das Infektionsrisiko im Zusammenleben mit einer infizierten Person bis zu 14 Tagen bestehen bleibt und die Abstandsregel im gemeinsamen Haushalt nur schwer umzusetzen ist, bleibt die Quarantäne-Regelung auch für Kontaktpersonen mit negativem Testergebnis weiterbestehen. Die Bewertung des Gesundheitsamts richtet sich (zusätzlich zum Testergebnis) nach den möglichweise auftretenden, typischen Symptomen einer SARS-CoV‑2 Infektion und den jeweiligen Kontaktsituationen im gemeinsamen Haushalt. Weitere wichtige Informationen gibt es unter www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen. „Da Verordnungstexte von der hessischen Landesregierung noch angepasste werden, werden dort die neuesten Änderungen am schnellsten veröffentlicht“, so der Landrat.


Corona
5,379 Millionen Euro für Betriebe im Rheingau-Taunus


Das Land startet die zweite Förderrunde des Corona-Hilfsprogramms „Hessen-Mikroliquidität“. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth die Betriebe und Soloselbständigen im Rheingau-Taunus hin.
„Parallel zu den Bundesprogrammen setzt das Land dieses Hilfsangebot bis Ende Juni fort. Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden. Es stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung“, teilten die CDU-Politiker mit. „Das Programm bietet günstige Konditionen. Es schafft kleinen Betrieben und Soloselbständigen unbürokratisch und schnell zusätzliche Liquidität, um die schwierige Zeit zu überstehen.“
Große Nachfrage
Das Darlehensprogramm sei im letzten Jahr neu aufgelegt worden und bis 31. Dezember 2020 befristet worden – als Überlebenshilfe für Unternehmen in der Corona-Krise und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Es sei auf große Nachfrage gestoßen, weshalb nun eine Neuauflage erfolge. „‘Hessen-Mikroliquidität‘ ist ein unkomplizierter Direktkredit, der sich als flexibles und erfolgreiches Instrument erwiesen hat. Auch im Rheingau-Taunus ist die Hilfe angekommen. Bis zum Jahresende 2020 sind 5,379 Millionen Euro an 186 Unternehmen im Kreisgebiet geflossen“, so die Abgeordneten. Landesweit seien 216,1 Millionen Euro an 7.351 Betriebe ausgezahlt worden.
Überwiegend habe es sich um Kleinbetriebe gehandelt. 73 Prozent der unterstützten Betriebe hätten bis zu vier Mitarbeitende. Rund 46 Prozent der Antragsteller seien aus den drei Branchen Gastronomie, Einzelhandel und Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen (z.B. Frisöre) gekommen. Dies zeige, dass das Programm die Zielgruppe erreiche, nämlich die Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen.
Hessen-Mikroliquidität stellt Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten Darlehen von 3.000 Euro bis zur Höchstsumme von 35.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent zur Verfügung — ohne weitere Gebühren oder Kosten. Es sind zudem keine banküblichen Sicherheiten nötig. Finanziert werden können Betriebsmittel, auch Mieten, Löhne, Zinsen, Tilgungen.
Die Laufzeit der Förderdarlehen beträgt 7 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Bei Bedarf kann der Kredit zum Teil in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden. Es kann ein Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen von bis zu 50 Prozent des Darlehens ausgesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Kreditnehmenden durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für die Jahre 2020/2021 und anderer geeigneter Unterlagen Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe und Dauer nachweisen, dass diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben und die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmenden einen entsprechenden Verzicht erfordert.
IHK und Handwerkskammer beraten
Vor der Antragstellung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), die über ein Online-Portal erfolgt, soll ein Beratungskontakt mit einem Kooperationspartner zur Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gewerbes/der freiberuflichen Tätigkeit vor und nach Überwindung der Krise stattgefunden haben. Als Ansprechpartner für die Betriebe im Rheingau-Taunus stehen die IHK Wiesbaden und die Handwerkskammer Wiesbaden bereit. Die zweite Förderrunde ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Um Liquiditätsengpässe abzufedern, seien den Unternehmen und Freiberuflern in Hessen seit Beginn der Corona-Krise Unterstützung in Höhe von insgesamt 8,2 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und steuerlichen Erleichterungen zur Verfügung gestellt worden, so Müller-Klepper und Beuth. „Damit die Herausforderungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie bewältigt werden, muss es auch künftig Hilfsprogramme für die Wirtschaft, Kultur, das Vereinswesen und soziale Leben geben.“
Nähere Informationen zum Programm „Hessen-Mikroliquidität“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074
Corona
Dringender Verdacht auf britische Mutation des Corona-Virus



Kindergarten in Geisenheim betroffen / Eltern sind informiert
In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren das Gesundheitsamt und die Hochschulstadt Geisenheim über die aktuelle Situation. Es besteht der dringende Verdacht, dass in der Kindertagesstätte „Knirpsenland“ in Geisenheim die britische Corona-Virus-Mutation aufgetreten ist und in den nächsten Tagen nachgewiesen wird. Betroffen ist ein Kind. „Die genaue Bestimmung, ob es sich um die britische Mutation handelt, wird derzeit im Labor analysiert“, berichtet die Leiterin des Gesundheitsamts des Kreises, Dr. Renate Wilhelm. Laut den derzeitigen Erkenntnissen liegt ein positiver Befund auf den bekannten Corona-Virus bei der Mutter vor. Der Vater soll auch die britische Mutation haben. Die Familie befindet sich in Quarantäne. Die Kita wird komplett geschlossen und alle Mitarbeiter und Kinder werden am Montag getestet.
Bürgermeister Christian Aßmann, welcher unmittelbar vom Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt wurde, sicherte dem Rheingau-Taunus-Kreis die volle Unterstützung zu und leitete mit seinem Krisenstab bereits erste Maßnahmen ein. „Wichtig ist jetzt, die notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsamtes zu befolgen und umzusetzen. Ich drücke allen Erzieherinnen und Mitarbeitern, Eltern und Kindern die Daumen und wünsche der betroffenen Familie alles Gute sowie eine baldige Genesung“, so Bürgermeister Aßmann.