Corona
Corona-Mittel für Familienzentren im Kreis


Hilfe in schwieriger Zeit sicherstellen
Rheingau-Taunus. Vier Familienzentren im Rheingau-Taunus erhalten zum Ausgleich für Mehraufwendungen, die durch die Corona-Krise entstanden sind, eine finanzielle Unterstützung des Landes. Dies teilt die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper mit. „Die Corona-Hilfe beläuft sich auf insgesamt 18.200 Euro. Dadurch wird die Förderung, die den Einrichtungen bereits aus dem Landesprogramm für den laufenden Betrieb im Jahr 2020 gezahlt worden ist, aufgestockt. Alle gestellten Anträge sind positiv beschieden worden“, hat die CDU-Politikerin auf ihre Anfrage vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration erfahren.
Die beiden Mehrgenerationenhäuser in Eltville und Oestrich-Winkel, die vom Land als Familienzentren anerkannt sind und sich in städtischer Trägerschaft befinden, werden jeweils mit zusätzlich 5.000 Euro unterstützt. Dem Familienzentrum St. Nikolaus Lorch wurde ein Nachschlag von 4.200 Euro bewilligt, dem Familienzentrum St. Petronilla Aulhausen 4.000 Euro. Die beiden Einrichtungen werden von der Kirchengemeinde Heilig Kreuz Rheingau getragen.
„Es ist für die Familienzentren eine Herausforderung, ihre Arbeit während der Pandemie sicherzustellen. Damit sie den Familien auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten Hilfestellung im Alltag geben und die Verbindungen aufrechterhalten können, entwickeln sie vielfältig und kreativ neue und an die Kontaktbeschränkungen angepasste Angebote“, erklärte die CDU-Politikerin. Gerade bei den Angeboten, die durch den direkten Kontakt und die Nähe zu den Menschen bestimmt seien, müssten Veränderungen vorgenommen und neue Formen entwickelt werden.
Das Land helfe, dass die notwendigen Maßnahmen und die damit verbundenen Mehrausgaben geschultert werden könnten. „Die Fördergelder können für zusätzliches Personal und erhöhte Sachkosten, Hygienemaßnahmen und Anschaffungen für die Umstellung auf digitale Formate verwendet werden — wie IT-Ausstattung, ‑beratung und –leistungen“, erläuterte Petra Müller-Klepper.
Mit der Ergänzung der Förderung würdige das Land das Engagement der Familienzentren. Während der Corona-Krise seien sie in besonderem Maße für viele Menschen im Sozialraum, besonders Familien und alleinstehende Seniorinnen und Senioren, eine wichtige Stütze.
Neue Servicestelle — Idee aus der Region umgesetzt
Die Abgeordnete hat weitere gute Nachricht für die Familienzentren im Rheingau-Taunus. „Ihr Wunsch, dass sie bei ihrer täglichen Arbeit von einer zentralen Servicestelle Unterstützung erhalten, geht in Erfüllung. Diese Anlauf- und Koordinierungsstelle steht nun bereit. Die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie hat vom Land den Zuschlag erhalten und übernimmt die Aufgabe.“ Petra Müller-Klepper hatte dieses Anliegen aus der Region, das ihr mehrfach bei Besuchen in den Einrichtungen vorgetragen worden war, auf Landesebene eingebracht und sich dafür eingesetzt.
Die neue Servicestelle werde die bestehenden 181 Familienzentren in Hessen beraten, begleiten und noch stärker vernetzen sowie zugleich die Gründung und Etablierung weiterer Standorte vorantreiben. „Interessierte Einrichtungen und Träger im Rheingau-Taunus können sich an die Servicestelle wenden, wenn sie sich zum Familienzentrum entwickeln wollen. Unser Ziel ist es, dass noch mehr Familien von diesem Erfolgsmodell profitieren. Das Angebot an Familienzentren in Hessen, das mit Hilfe des Förderprogramms in den letzten Jahren Schritt für Schritt ausgebaut worden ist, soll weiter wachsen.“


Corona
5,379 Millionen Euro für Betriebe im Rheingau-Taunus


Das Land startet die zweite Förderrunde des Corona-Hilfsprogramms „Hessen-Mikroliquidität“. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth die Betriebe und Soloselbständigen im Rheingau-Taunus hin.
„Parallel zu den Bundesprogrammen setzt das Land dieses Hilfsangebot bis Ende Juni fort. Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden. Es stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung“, teilten die CDU-Politiker mit. „Das Programm bietet günstige Konditionen. Es schafft kleinen Betrieben und Soloselbständigen unbürokratisch und schnell zusätzliche Liquidität, um die schwierige Zeit zu überstehen.“
Große Nachfrage
Das Darlehensprogramm sei im letzten Jahr neu aufgelegt worden und bis 31. Dezember 2020 befristet worden – als Überlebenshilfe für Unternehmen in der Corona-Krise und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Es sei auf große Nachfrage gestoßen, weshalb nun eine Neuauflage erfolge. „‘Hessen-Mikroliquidität‘ ist ein unkomplizierter Direktkredit, der sich als flexibles und erfolgreiches Instrument erwiesen hat. Auch im Rheingau-Taunus ist die Hilfe angekommen. Bis zum Jahresende 2020 sind 5,379 Millionen Euro an 186 Unternehmen im Kreisgebiet geflossen“, so die Abgeordneten. Landesweit seien 216,1 Millionen Euro an 7.351 Betriebe ausgezahlt worden.
Überwiegend habe es sich um Kleinbetriebe gehandelt. 73 Prozent der unterstützten Betriebe hätten bis zu vier Mitarbeitende. Rund 46 Prozent der Antragsteller seien aus den drei Branchen Gastronomie, Einzelhandel und Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen (z.B. Frisöre) gekommen. Dies zeige, dass das Programm die Zielgruppe erreiche, nämlich die Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen.
Hessen-Mikroliquidität stellt Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten Darlehen von 3.000 Euro bis zur Höchstsumme von 35.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent zur Verfügung — ohne weitere Gebühren oder Kosten. Es sind zudem keine banküblichen Sicherheiten nötig. Finanziert werden können Betriebsmittel, auch Mieten, Löhne, Zinsen, Tilgungen.
Die Laufzeit der Förderdarlehen beträgt 7 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Bei Bedarf kann der Kredit zum Teil in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden. Es kann ein Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen von bis zu 50 Prozent des Darlehens ausgesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Kreditnehmenden durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für die Jahre 2020/2021 und anderer geeigneter Unterlagen Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe und Dauer nachweisen, dass diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben und die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmenden einen entsprechenden Verzicht erfordert.
IHK und Handwerkskammer beraten
Vor der Antragstellung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), die über ein Online-Portal erfolgt, soll ein Beratungskontakt mit einem Kooperationspartner zur Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gewerbes/der freiberuflichen Tätigkeit vor und nach Überwindung der Krise stattgefunden haben. Als Ansprechpartner für die Betriebe im Rheingau-Taunus stehen die IHK Wiesbaden und die Handwerkskammer Wiesbaden bereit. Die zweite Förderrunde ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Um Liquiditätsengpässe abzufedern, seien den Unternehmen und Freiberuflern in Hessen seit Beginn der Corona-Krise Unterstützung in Höhe von insgesamt 8,2 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und steuerlichen Erleichterungen zur Verfügung gestellt worden, so Müller-Klepper und Beuth. „Damit die Herausforderungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie bewältigt werden, muss es auch künftig Hilfsprogramme für die Wirtschaft, Kultur, das Vereinswesen und soziale Leben geben.“
Nähere Informationen zum Programm „Hessen-Mikroliquidität“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074
Corona
Dringender Verdacht auf britische Mutation des Corona-Virus


Kindergarten in Geisenheim betroffen / Eltern sind informiert
In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren das Gesundheitsamt und die Hochschulstadt Geisenheim über die aktuelle Situation. Es besteht der dringende Verdacht, dass in der Kindertagesstätte „Knirpsenland“ in Geisenheim die britische Corona-Virus-Mutation aufgetreten ist und in den nächsten Tagen nachgewiesen wird. Betroffen ist ein Kind. „Die genaue Bestimmung, ob es sich um die britische Mutation handelt, wird derzeit im Labor analysiert“, berichtet die Leiterin des Gesundheitsamts des Kreises, Dr. Renate Wilhelm. Laut den derzeitigen Erkenntnissen liegt ein positiver Befund auf den bekannten Corona-Virus bei der Mutter vor. Der Vater soll auch die britische Mutation haben. Die Familie befindet sich in Quarantäne. Die Kita wird komplett geschlossen und alle Mitarbeiter und Kinder werden am Montag getestet.
Bürgermeister Christian Aßmann, welcher unmittelbar vom Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt wurde, sicherte dem Rheingau-Taunus-Kreis die volle Unterstützung zu und leitete mit seinem Krisenstab bereits erste Maßnahmen ein. „Wichtig ist jetzt, die notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsamtes zu befolgen und umzusetzen. Ich drücke allen Erzieherinnen und Mitarbeitern, Eltern und Kindern die Daumen und wünsche der betroffenen Familie alles Gute sowie eine baldige Genesung“, so Bürgermeister Aßmann.