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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport.
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Glasfaser für Hambach, Niederlibbach und Orlen
Der erste Schritt auf dem Weg zum schnellen Glasfasernetz ist gemacht: Deutsche Glasfaser und die Stadtverwaltung Taunusstein haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um den Ausbau von Breitbandinternet für die nördlichen Stadtteile Hambach, Niederlibbach und Orlen voranzubringen.
„Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass eine sichere und flächendeckende Breitbandversorgung heute eine zentrale Bedeutung hat. Homeoffice, Konzerte digital verfolgen, mit den Enkeln Videokonferenz abhalten – schnelles und stabiles Internet sind heute Voraussetzung für Schule, Studium, Beruf und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so Bürgermeister Sandro Zehner. „Als Stadt sehen wir es für private Haushalte, aber auch Unternehmer und Gewerbe als große Chance, dass Hambach, Niederlibbach und Orlen jetzt an das Glasfasernetz angeschlossen werden können.“
Am 9. Juli startet die sogenannte Nachfragebündelung durch die Deutsche Glasfaser. Nur wenn sich bis zum 13. September mindestens 40 Prozent der anschließbaren Haushalte für einen Glasfaseranschluss entscheiden, wird das Breitbandinternet für diese Stadtteile ausgebaut.
Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.
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Campingplatz Timmeler Meer
So mancher Gast möchte auch im Urlaub nicht auf ein Stückchen Zuhause verzichten und nimmt es deshalb in Form eines Zeltes, Wohnmobils oder Campingwagens mit auf die Reise. Am zwölf Hektar großen Timmeler Meer können diese Weltenbummler auf dem 40 000 Quadratmeter großen, parkähnlichen Campingplatz inmitten der romantischen Wallheckenlandschaft ihr Urlaubsdomizil einrichten.
Zum Sandstrand sind es nur ein paar Schritte. In wenigen Minuten erreicht man die Seeterrassen und die Paddel- & Pedal-Station, an der man Fahrräder und Kanus ausleihen kann oder auch den separaten Hundestrand für die vierbenigen Freunde. Zur Freizeitgestaltung stehen zwei Spielplätze und eine Minigolfanlage, Billard und eine Tischtennisplatte zur Verfügung. Und auch die Strandsauna liegt in unmittelbarer Nachbarschaft. Gleich neben dem mehrfach ausgezeichneten Campingplatz befindet sich der Bootshafen mit Verleihstation, die Tret- und Motorboote für Freizeitkapitäne bereithält, sowie die beliebten Party-Donut-Boote für Gruppenausflüge. Das Ausflugschiff MS „Gretje“ startet von dort aus ihre Touren durchs stille Fehntjer Tief oder (auf Anfrage) nach Emden.
Nach einem kurzen Spaziergang erreicht man die Ortsmitte mit ihren Einkaufsgelegenheiten und Restaurants, sowie das Kurmittelhaus. Ein kleines Stück weiter ist auch die Tourist-Info beim Reitsport-Touristik-Centrum zu finden, in der es nicht nur Urlaubstipps, sondern auch eine Teezeremonie gibt. Jeden Dienstag (von Ende Mai bis Mitte September) um 11 Uhr erzählen einheimische Gästeführer bei einer traditionellen Teezeremonie die Historie und interessante Geschichten vom 5‑Mühlen-Land.
Öffnungszeiten
Saison: 29. März bis 2. November
März + Oktober: 8 — 18 Uhr
April, Mai + September: 8 — 20 Uhr
Juni, Juli + August: 8 — 22 Uhr
Ruhezeit: 13 — 14.30 Uhr (Schranke geschlossen)
Zur Mühle 13
26629 Großefehn
0 49 45 / 91 97 0
0 49 45 / 91 97 22