Arbeitsmarkt
Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
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Arbeitsmarkt
Mietkostenzuschuss für Gründerinnen und Gründer
Ab März dieses Jahres haben Wiesbadener Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit, einen Zuschuss zu ihren Mietkosten in Höhe von bis zu 500 Euro pro Monat über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu beantragen. Das Förderprojekt läuft zuerst in einer Pilotphase an, in der fünf Gründungen den Zuschuss erhalten können. Während des Projektes ist geplant, insgesamt zwanzig junge Unternehmen zu fördern. Die Höhe des Mietzuschusses wird durch einen Auswahlschlüssel ermittelt, bei dem die Kaltmiete als Basis genutzt wird. Anträge für die erste Pilotphase können vom 1. bis zum 25. März gestellt werden. Die Pilotphase beginnt ab Mai. Für die zweite Förderphase können ab dem 1. Oktober bis zum 1. November Anträge gestellt werden. Diese Phase beginnt ab November. Der Auswahlschlüssel und weitere Informationen werden im Februar bekanntgegeben. Die benötigten Unterlagen und Termine sind auf der Homepage der Stadt verfügbar. Fragen zum Mietzuschuss können unter existenzgruendung@wiesbaden.de gestellt werden.
Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt im Oktober 2020
„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Oktober kräftig gesunken. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit nimmt weiter ab. Nach wie vor zeigen sich am Arbeitsmarkt aber deutliche Spuren der ersten Welle der Corona-Pandemie.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Oktober:
-87.000 auf 2.760.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
+556.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:
-0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit ist im Zuge der Herbstbelebung im Oktober kräftig gesunken. Mit 2.760.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 87.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 35.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 556.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von September auf Oktober um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum Oktober des vorigen Jahres ein Plus von 1,2 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im September auf 4,4 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 40.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Oktober 2020 bei 3.552.000 Personen. Das waren 420.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Oktober für 96.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit liegt die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, in etwa auf dem Vormonatsniveau.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis August zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im August für 2,58 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise haben sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, aktuell stabilisieren sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 erhöht. Mit 44,86 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 649.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juli auf August um 29.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im August nach Hochrechnungen der BA um 104.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, erholt sich aktuell aber weiter merklich. Im Oktober waren 602.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 162.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 17.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA‑X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Oktober 2020 um 4 Punkte auf 98 Punkte. Er liegt damit 23 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
1.065.000 Personen erhielten im Oktober 2020 Arbeitslosengeld, 359.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Oktober bei 3.827.000. Gegenüber Oktober 2019 war dies ein Anstieg von 39.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
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