Arbeitsmarkt

Min­dest­lohn steigt auf 9,35 Euro

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Der gesetz­li­che Min­dest­lohn steigt zum 1. Janu­ar 2020 auf 9,35 Euro je Stun­de. Anläss­lich der lau­fen­den Debat­te zur Höhe des Min­dest­lohns sag­te DGB-Vor­stands­mit­glied Ste­fan Kör­zell am Mitt­woch in Berlin:

„Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on berät in die­sem Jahr über die nächs­te Erhö­hung. Die Gewerk­schaf­ten wol­len einen armuts­fes­ten Min­dest­lohn, der zum Leben reicht. Die in der Debat­te genann­te Richt­grö­ße von 12 Euro ent­spricht aktu­ell ca. 60 Pro­zent des mitt­le­ren Ein­kom­mens bei Voll­zeit­be­schäf­ti­gung. Da die Arbeit­ge­ber in der Kom­mis­si­on eine Erhö­hung hin zu einem armuts­fes­ten Min­dest­lohn ableh­nen, muss die Poli­tik han­deln und das Niveau anpas­sen. Das Min­dest­lohn­ge­setz wird in die­sem Jahr eva­lu­iert, das soll­ten die poli­ti­schen Par­tei­en über Frak­ti­ons­gren­zen hin­weg ent­spre­chend nut­zen. Für wei­te­re, künf­ti­ge Erhö­hun­gen wäre dann wie­der die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on verantwortlich.

Der Min­dest­lohn ist aber nur die unters­te Hal­te­li­nie, unter der kein Lohn in Deutsch­land gezahlt wer­den darf. Die Gewerk­schaf­ten wol­len zual­ler­erst Gute Arbeit und gute Löh­ne – und die gibt es nur mit Tarif­ver­trä­gen. Der Staat als größ­ter Auf­trag­ge­ber kann und soll­te mit Tarif­treue­ge­set­zen dafür sor­gen, dass sei­ne Auf­trä­ge aus­schließ­lich an tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men ver­ge­ben wer­den und Tarif­ver­trä­ge leich­ter für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wer­den können.“

Beim Min­dest­lohn gebe es laut Kör­zell immer noch mil­lio­nen­fach Betrü­ge­rei­en auf Arbeit­ge­ber­sei­te. „Das Poten­ti­al an kri­mi­nel­len Arbeit­ge­bern ist enorm. Des­halb müs­sen die Kon­trol­len – auch zum Schutz der ehr­li­chen Arbeit­ge­ber – ver­stärkt wer­den. Not­wen­dig sind mehr ver­dachts­un­ab­hän­gi­ge Stich­pro­ben durch die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS). Die Beschäf­tig­ten soll­ten ihre Arbeits­zei­ten doku­men­tie­ren und Ver­stö­ße bei der FKS mel­den. Dafür braucht die beim Zoll ange­sie­del­te Behör­de (FKS) aber deut­lich mehr Per­so­nal. Der geplan­te Stel­len­auf­wuchs muss schnell rea­li­siert werden.“

Hin­ter­grund:

Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on besteht aus sie­ben stimm­be­rech­tig­ten Mit­glie­dern: dem Vor­sit­zen­den der Kom­mis­si­on und je drei Vertreter*Innen der Gewerk­schaf­ten und der Arbeit­ge­ber, sowie aus zwei nicht stimm­be­rech­tig­ten wis­sen­schaft­li­chen Mit­glie­dern. Laut Min­dest­lohn­ge­setz wird der gesetz­li­che Min­dest­lohn alle zwei Jah­re neu fest­ge­legt. Im Juni 2018 hat­te die Kom­mis­si­on emp­foh­len, den gesetz­li­chen Min­dest­lohn in zwei Schrit­ten zu erhö­hen. 2019 gal­ten 9,19 Euro, seit 1. Janu­ar die­ses Jah­res 9,35 Euro Min­dest­lohn. Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on wird Mit­te 2020 eine Emp­feh­lung für die wei­te­re Erhö­hung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns ab 1.1.2021 aus­spre­chen. Sofern die Bun­des­re­gie­rung die­ser Emp­feh­lung zustimmt und sie per ent­spre­chen­der Ver­ord­nung umsetzt, wird die­se Emp­feh­lung dann der neue gesetz­li­che Min­dest­lohn ab 2021.


Stel­len­an­zei­ge:

Blog­ger und Anzei­gen­be­ra­ter gesucht (m/w/d).

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag sucht bun­des­weit medi­en­po­li­tisch inter­es­sier­te Per­so­nen, die an dem Medi­en­pro­jekt Cross­me­dia 3.0″ mit­wir­ken möchten.

Neben inter­es­san­ten Ver­dienst­mög­lich­kei­ten war­ten noch zahl­rei­che Vor­zü­ge auf Sie. Ein­stiegs- und För­der­pro­gram­me ( müs­sen nicht zurück­ge­zahlt wer­den ), kos­ten­lo­se Schu­lun­gen, Akkre­di­tie­rung zu zahl­rei­chen Ver­an­stal­tun­gen ( Pres­se­aus­weis wird zur Ver­fü­gung gestellt ). Son­der­ra­bat­te auf Dienst­wa­gen und Smart­phones sind eben­falls für Medi­en­be­ra­ter selbstverständlich. 

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag arbei­tet auch Quer­ein­stei­ger ein. Ob haupt- oder neben­be­ruf­lich – wir pla­nen mit Ihnen zusam­men Ihre per­sön­li­che Medi­en­kar­rie­re. In unse­rem Ver­lag arbei­ten wir auch mit vie­len Kom­mu­nal­po­li­ti­kern zusam­men, die sich als Bin­de­glied zwi­schen Amt und Bevöl­ke­rung sehen. Über ein eige­nes Stadt­/­Stadt­teil- oder Gemein­de­por­tal kön­nen Sie Ihre Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger über wich­ti­ge regio­na­le und über­re­gio­na­le The­men  infor­mie­ren. Spe­zi­ell für Kom­mu­nal­po­li­ti­ker hat der Lese­r­ECHO-Ver­lag spe­zi­el­le Schu­lun­gen aufgelegt.

Über uns

Das Lese­r­ECHO erscheint monat­lich zum Monats­en­de im hal­ben Ber­li­ner For­mat. Mit Ver­an­stal­tungs­tipps, Koch­re­zep­ten, Kin­der­sei­ten, Kreuz­wort­rät­seln, Bil­der­such­spie­len, Horo­sko­pen und einer regio­na­len- und über­re­gio­na­len Bericht­erstat­tung  berei­chert das Lese­r­ECHO die Medi­en­land­schaft. Tages­ak­tu­el­le Mel­dun­gen erschei­nen in unse­ren Stadt- und Gemeindeportalen.

Das Lese­r­ECHO Lizenz­sys­tem bie­tet Blog­gern, Anzei­gen­be­ra­tern sowie Quer­ein­stei­gern einen schnel­len und kos­ten­güns­ti­gen Ein­stieg in die Medi­en­welt. Ob Print- oder Online-Medi­en, der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet sei­nen Lizenz­neh­mern ein schlüs­sel­fer­ti­ges Kon­zept. Von der gestal­te­ten Wer­be­mail bis hin zum fer­ti­gen Stadtportal.

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Arbeitsmarkt

Miet­kos­ten­zu­schuss für Grün­de­rin­nen und Gründer

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Ab März die­ses Jah­res haben Wies­ba­de­ner Grün­de­rin­nen und Grün­der die Mög­lich­keit, einen Zuschuss zu ihren Miet­kos­ten in Höhe von bis zu 500 Euro pro Monat über einen Zeit­raum von zwölf Mona­ten zu bean­tra­gen. Das För­der­pro­jekt läuft zuerst in einer Pilot­pha­se an, in der fünf Grün­dun­gen den Zuschuss erhal­ten kön­nen. Wäh­rend des Pro­jek­tes ist geplant, ins­ge­samt zwan­zig jun­ge Unter­neh­men zu för­dern. Die Höhe des Miet­zu­schus­ses wird durch einen Aus­wahl­schlüs­sel ermit­telt, bei dem die Kalt­mie­te als Basis genutzt wird. Anträ­ge für die ers­te Pilot­pha­se kön­nen vom 1. bis zum 25. März gestellt wer­den. Die Pilot­pha­se beginnt ab Mai. Für die zwei­te För­der­pha­se kön­nen ab dem 1. Okto­ber bis zum 1. Novem­ber Anträ­ge gestellt wer­den. Die­se Pha­se beginnt ab Novem­ber. Der Aus­wahl­schlüs­sel und wei­te­re Infor­ma­tio­nen wer­den im Febru­ar bekannt­ge­ge­ben. Die benö­tig­ten Unter­la­gen und Ter­mi­ne sind auf der Home­page der Stadt ver­füg­bar. Fra­gen zum Miet­zu­schuss kön­nen unter existenzgruendung@wiesbaden.de gestellt werden.

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Arbeitsmarkt

Der Arbeits­markt im Okto­ber 2020

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„Arbeits­lo­sig­keit und Unter­be­schäf­ti­gung sind im Okto­ber kräf­tig gesun­ken. Die Inan­spruch­nah­me von Kurz­ar­beit nimmt wei­ter ab. Nach wie vor zei­gen sich am Arbeits­markt aber deut­li­che Spu­ren der ers­ten Wel­le der Coro­na-Pan­de­mie.“, sag­te der Vor­stands­vor­sit­zen­de der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA), Det­lef Schee­le, heu­te anläss­lich der monat­li­chen Pres­se­kon­fe­renz in Nürnberg.

Arbeits­lo­sen­zahl im Okto­ber:
-87.000 auf 2.760.000

Arbeits­lo­sen­zahl im Vor­jah­res­ver­gleich:
+556.000

Arbeits­lo­sen­quo­te gegen­über Vor­mo­nat: 
-0,2 Pro­zent­punk­te auf 6,0 Prozent

Arbeits­lo­sig­keit, Unter­be­schäf­ti­gung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeits­lo­sig­keit ist im Zuge der Herbst­be­le­bung im Okto­ber kräf­tig gesun­ken. Mit 2.760.000 liegt die Zahl der Arbeits­lo­sen 87.000 nied­ri­ger als im Vor­mo­nat. Sai­son­be­rei­nigt hat sie sich um 35.000 ver­rin­gert. Gegen­über dem Vor­jahr hat sich die Arbeits­lo­sen­zahl um 556.000 erhöht. Die Arbeits­lo­sen­quo­te sinkt von Sep­tem­ber auf Okto­ber um 0,2 Pro­zent­punk­te auf 6,0 Pro­zent, ver­zeich­net aber im Ver­gleich zum Okto­ber des vori­gen Jah­res ein Plus von 1,2 Pro­zent­punk­ten. Die nach dem ILO-Erwerbs­kon­zept vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ermit­tel­te Erwerbs­lo­sen­quo­te belief sich im Sep­tem­ber auf 4,4 Prozent.

Die Unter­be­schäf­ti­gung, die auch Ver­än­de­run­gen in der Arbeits­markt­po­li­tik und kurz­fris­ti­ger Arbeits­un­fä­hig­keit berück­sich­tigt, ist sai­son­be­rei­nigt gegen­über dem Vor­mo­nat um 40.000 gesun­ken. Ins­ge­samt lag die Unter­be­schäf­ti­gung im Okto­ber 2020 bei 3.552.000 Per­so­nen. Das waren 420.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurz­ar­beit

Vor Beginn von Kurz­ar­beit müs­sen Betrie­be eine Anzei­ge über den vor­aus­sicht­li­chen Arbeits­aus­fall erstat­ten. Nach aktu­el­len Daten zu geprüf­ten Anzei­gen wur­de vom 1. bis ein­schließ­lich 25. Okto­ber für 96.000 Per­so­nen kon­junk­tu­rel­le Kurz­ar­beit ange­zeigt. Damit liegt die Zahl der Per­so­nen, für die Kurz­ar­beit ange­zeigt wird, in etwa auf dem Vormonatsniveau.

Aktu­el­le Daten zur tat­säch­li­chen Inan­spruch­nah­me ste­hen bis August zur Ver­fü­gung. So wur­de nach vor­läu­fi­gen hoch­ge­rech­ne­ten Daten der Bun­des­agen­tur für Arbeit im August für 2,58 Mil­lio­nen Arbeit­neh­mer kon­junk­tu­rel­les Kurz­ar­bei­ter­geld gezahlt. Die Inan­spruch­nah­me des Kurz­ar­bei­ter­gelds hat nach dem bis­he­ri­gen Höchst­stand im April mit knapp 6 Mil­lio­nen suk­zes­si­ve abgenommen.

Erwerbs­tä­tig­keit und sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäftigung

Mit den wirt­schaft­li­chen Beschrän­kun­gen in Fol­ge der Coro­na-Kri­se haben sich Erwerbs­tä­tig­keit und Beschäf­ti­gung deut­lich ver­rin­gert, aktu­ell sta­bi­li­sie­ren sie sich jedoch auf dem nied­ri­ge­ren Niveau. Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes hat sich die Zahl der Erwerbs­tä­ti­gen (nach dem Inlands­kon­zept) im Sep­tem­ber sai­son­be­rei­nigt gegen­über dem Vor­mo­nat um 24.000 erhöht. Mit 44,86 Mil­lio­nen Per­so­nen fiel sie im Ver­gleich zum Vor­jahr um 649.000 nied­ri­ger aus. Die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung nahm sai­son­be­rei­nigt von Juli auf August um 29.000 zu. Im Ver­gleich zum Vor­jahr ist die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung im August nach Hoch­rech­nun­gen der BA um 104.000 auf 33,51 Mil­lio­nen Beschäf­tig­te gesunken.

Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge

Die Nach­fra­ge nach neu­en Arbeits­kräf­ten ist zu Beginn der Coro­na-Kri­se mas­siv zurück­ge­gan­gen, erholt sich aktu­ell aber wei­ter merk­lich. Im Okto­ber waren 602.000 Arbeits­stel­len bei der BA gemel­det, 162.000 weni­ger als vor einem Jahr. Sai­son­be­rei­nigt hat sich der Bestand der bei der BA gemel­de­ten Arbeits­stel­len um 17.000 erhöht. Der BA-Stel­len­in­dex (BA‑X) – ein Indi­ka­tor für die Nach­fra­ge nach Per­so­nal in Deutsch­land – stieg im Okto­ber 2020 um 4 Punk­te auf 98 Punk­te. Er liegt damit 23 Punk­te unter dem Vorjahreswert.

Geld­leis­tun­gen

1.065.000 Per­so­nen erhiel­ten im Okto­ber 2020 Arbeits­lo­sen­geld, 359.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbs­fä­hi­gen Leis­tungs­be­rech­tig­ten in der Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chen­de (SGB II) lag im Okto­ber bei 3.827.000. Gegen­über Okto­ber 2019 war dies ein Anstieg von 39.000 Per­so­nen. 7,0 Pro­zent der in Deutsch­land leben­den Per­so­nen im erwerbs­fä­hi­gen Alter waren damit hilfebedürftig.


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