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Außer­or­dent­li­ches KfW-För­der­jahr setzt sich fort

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Das För­der­vo­lu­men der KfW Ban­ken­grup­pe lag in den ers­ten neun Mona­ten 2022 wei­ter­hin auf einem außer­or­dent­lich hohen Niveau von 127,9 Mrd. EUR (09/2021: 73,1 Mrd. EUR; +75 %). Die inlän­di­sche För­de­rung bezie­hungs­wei­se Finan­zie­rung über­traf dabei auch zum drit­ten Quar­tal mit 112,5 Mrd. EUR deut­lich das Zusa­ge­vo­lu­men des Vor­jah­res (09/2021: 60,3 Mrd. EUR; +87 %). Dazu tru­gen ins­be­son­de­re die Unter­stüt­zungs­maß­nah­men für Ener­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men im Rah­men des Ukrai­ne-Krie­ges i. H. v. 46,4 Mrd. EUR bei.
 
„Das Jahr 2022 ist erneut ein außer­ge­wöhn­li­ches För­der­jahr für die KfW, vor allem geprägt durch den Krieg in Euro­pa sowie der aktu­el­len Ener­gie­preis­kri­se. Mit 127,9 Mrd. EUR weist die KfW das höchs­te För­der­vo­lu­men zum drit­ten Quar­tal ihrer Geschich­te aus. Grund hier­für ist unter ande­rem die Unter­stüt­zung der deut­schen Wirt­schaft bei der Bewäl­ti­gung der Aus­wir­kun­gen des Angriffs­krie­ges gegen die Ukrai­ne. Mit mehr als 46,4 Mrd. EUR trägt die KfW zur Siche­rung der Ener­gie­ver­sor­gung in Deutsch­land bei. Die KfW wird Deutsch­land auf dem Weg zur Ener­gie­sou­ve­rä­ni­tät sowie bei der grü­nen und digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on wei­ter­hin mit allen ihr zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln unter­stüt­zen“, sagt Ste­fan Win­tels, Vor­stands­vor­sit­zen­der der KfW.
 
Das Zusa­ge­vo­lu­men des Geschäfts­felds KfW Capi­tal hat sich im Ver­gleichs­zeit­raum auf 572 Mio. EUR (09/2021: 230 Mio. EUR; +149 %) mehr als ver­dop­pelt. Die­se Ent­wick­lung war ins­be­son­de­re von den Zusa­gen bei den im letz­ten Jahr ein­ge­führ­ten Bau­stei­nen des Zukunfts­fonds „ERP/­Zu­kunfts­fonds-Wachs­tums­fa­zi­li­tät“ und „GFF/EIF-Wachs­tums­fa­zi­li­tät“ geprägt.
 
Das Neu­ge­schäft der Export- und Pro­jekt­fi­nan­zie­rung ist auf 11,7 Mrd. EUR (09/2021: 9,3 Mrd. EUR; +26 %) ange­stie­gen. Im Wesent­li­chen haben alle Geschäfts­spar­ten der Indus­trie- und Trans­port­sek­to­ren zu dem Anstieg bei­getra­gen.
 
Die Zusa­gen der KfW Ent­wick­lungs­bank über­tra­fen mit 2,5 Mrd. EUR (09/2021: 2,4 Mrd. EUR; +6 %) leicht den Vor­jah­res­wert. Auch die DEG ver­zeich­ne­te mit 0,8 Mrd. EUR ein posi­ti­ves Neu­ge­schäft (09/2021: 0,7 Mrd. EUR; +18 %).
 
Die KfW erziel­te in den ers­ten drei Quar­ta­len 2022 einen Kon­zern­ge­winn in Höhe von 993 Mio. EUR (09/2021: 1.929 Mio. EUR) und liegt damit zwar unter dem außer­ge­wöhn­lich star­ken Vor­jah­res­er­geb­nis, aber über den Erwar­tun­gen. Im drit­ten Quar­tal hat die KfW auf­grund der her­aus­for­dern­den öko­no­mi­schen Aus­sich­ten mit einer Rei­he von Risi­ko­fak­to­ren zusätz­li­che Vor­sor­ge für das Kre­dit­port­fo­lio gebil­det.
 
Das Betriebs­er­geb­nis vor Bewer­tun­gen (vor För­der­auf­wand) betrug 1.199 Mio. EUR und lag damit unter dem guten Vor­jah­res­er­geb­nis in Höhe von 1.363 Mio. EUR. Der Zins­über­schuss (vor För­der­auf­wand) betrug 1.805 Mio. EUR (09/2021: 1.924 Mio. EUR) und stellt unver­än­dert die wesent­li­che Ertrags­quel­le der KfW dar. Das Pro­vi­si­ons­er­geb­nis (vor För­der­auf­wand) liegt mit 464 Mio. EUR fast auf dem Vor­jah­res­ni­veau (09/2021: 479 Mio. EUR). Der Ver­wal­tungs­auf­wand (vor För­der­auf­wand) lag mit 1.070 Mio. EUR trotz der weit­rei­chend unge­plan­ten Akti­vi­tä­ten der KfW in Fol­ge der Russ­land-Ukrai­ne-Kri­se nur knapp ober­halb des Vor­jah­res­wer­tes von 1.041 Mio. EUR.
 
Bedingt durch das aktu­ell stei­gen­de Zins­um­feld zieht der Bedarf an Zins­ver­bil­li­gungs­leis­tun­gen im Ver­gleich zu den Vor­jah­ren wie­der an. In der Fol­ge beweg­te sich der zu Las­ten der eige­nen Ertrags­la­ge erbrach­te För­der­auf­wand im Inlands­ge­schäft – im Wesent­li­chen Zins­ver­bil­li­gun­gen des Neu­ge­schäfts – mit 181 Mio. EUR wesent­lich über dem Vor­jahr (94 Mio. EUR).
 
Das Bewer­tungs­er­geb­nis ist geprägt von Belas­tun­gen im Kre­dit- und Betei­li­gungs­port­fo­lio. Das Risi­ko­vor­sor­ge­er­geb­nis im Kre­dit­ge­schäft in Höhe von ins­ge­samt ‑129 Mio. EUR (09/2021: +312 Mio. EUR) ist durch Bil­dung laten­ter Risi­ko­vor­sor­ge infol­ge eines her­aus­for­dern­den Aus­blicks auf die makro­öko­no­mi­schen Fak­to­ren gekenn­zeich­net. Die Risi­ko­vor­sor­ge für leis­tungs­ge­stör­te Kre­di­te zeig­te sich wei­ter­hin mode­rat nahe der Null­li­nie. Das Bewer­tungs­er­geb­nis aus Betei­li­gun­gen trug ins­ge­samt mit +254 Mio. EUR (09/2021: +644 Mio. EUR) zum Kon­zern­er­geb­nis bei. Alle Betei­li­gungs­port­fo­li­en bis auf das FZ-Port­fo­lio ent­wi­ckel­ten sich posi­tiv. Im DEG-Port­fo­lio ist ein posi­ti­ves Wäh­rungs­er­geb­nis nach Teil-Absi­che­rung von 120 Mio. EUR zu ver­zeich­nen sowie ein nega­ti­ves Titel­er­geb­nis von 98 Mio. EUR. Damit wur­de ein leicht posi­ti­ves Net­to­er­geb­nis im Betei­li­gungs­port­fo­lio in Höhe von 22 Mio. EUR erreicht.
Rein IFRS-beding­te Bewer­tungs­ef­fek­te aus Deri­va­ten, die zu Siche­rungs­zwe­cken ein­ge­setzt wer­den, belas­te­ten die Ertrags­la­ge mit ‑66 Mio. EUR (09/2021: ‑164 Mio. EUR).
 
Die Bilanz­sum­me liegt mit 585,5 Mrd. EUR um 34,6 Mrd. EUR über dem Wert vom 31.12.2021 (551,0 Mrd. EUR). Ursäch­lich hier­für ist in ers­ter Linie die Umset­zung des Maß­nah­men­pa­kets des Bun­des zur Stüt­zung der Ener­gie­ver­sor­gung in Deutsch­land, die zu einem deut­li­chen Anstieg des Kre­dit­vo­lu­mens führt.
Mit einer Gesamt­ka­pi­tal­quo­te von 24,9 % und einer (har­ten) Kern­ka­pi­tal­quo­te von 24,8 % (30.06.2022 24,7 % bzw. 24,6 %) lie­gen die auf­sichts­recht­li­chen Eigen­ka­pi­tal­quo­ten wei­ter­hin auf einem sehr guten Niveau.
 
„Die durch hohe Unsi­cher­hei­ten gepräg­te Wirt­schafts­la­ge ist maß­geb­lich für den Rück­gang des Ergeb­nis­ses im drit­ten Quar­tal ver­ant­wort­lich. Das öko­no­mi­sche Umfeld ist der­zeit so her­aus­for­dernd wie lan­ge nicht und wird auch das vier­te Quar­tal auf­grund der der­zei­ti­gen hohen Unwäg­bar­kei­ten und Belas­tungs­fak­to­ren beein­flus­sen. Gleich­wohl erwar­ten wir einen zufrie­den­stel­len­den Kon­zern­ge­winn für das Gesamt­jahr 2022“, betont Ste­fan Win­tels.
 
Die KfW hat im April 2022 ihre Trans­for­ma­ti­ons­agen­da KfW­plus ver­ab­schie­det. Der Leit­ge­dan­ke heißt „Trans­for­ma­ti­on gestal­ten — Resi­li­enz stär­ken“ mit dem mit­tel- bis lang­fris­ti­gen Ziel, die KfW zu der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­ons- und För­der­bank zu ent­wi­ckeln.
„Ich bin der fes­ten Über­zeu­gung, dass wir uns selbst trans­for­mie­ren müs­sen, um die Trans­for­ma­ti­on von Wirt­schaft und Gesell­schaft erfolg­reich zu beglei­ten. KfW­plus gibt uns hier­für den not­wen­di­gen Rah­men für die Umset­zung unse­rer Trans­for­ma­ti­ons­agen­da, mit der wir bereits im Som­mer begon­nen haben“, so der Vor­stands­vor­sit­zen­de Ste­fan Win­tels.
Im Vor­der­grund der Trans­for­ma­ti­ons­agen­da KfW­plus ste­hen die Wir­kung der För­de­rung zu erhö­hen und — ange­sichts der enor­men Finan­zie­rungs­be­dar­fe — pri­va­tes Kapi­tal stär­ker als bis­her zu mobilisieren.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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