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Prof. Dr. Otmar Löh­nertz erhält Pro­fes­sor Mül­ler-Thur­gau Preis 2022

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„Für Prof. Dr. Otmar Löh­nertz war und ist For­schung ohne Erdung ein ‚no go‘ und die Aus­bil­dung einer kri­ti­schen, neu­en Gene­ra­ti­on des Berufs­stan­des ein ‚must have‘. Das zeig­te sich von Anbe­ginn im Ziel sei­ner For­schung, dem Berufs­stand Lösun­gen anzu­bie­ten, die zur Bewäl­ti­gung der Auf­ga­ben eines Betrie­bes bei­tra­gen, und dar­in, die Leh­re so aus­zu­rich­ten, dass sie die neu­es­ten Erkennt­nis­se ein­be­zieht, damit ein wach­sa­mer, kri­ti­scher Berufs­stand her­an­wächst.“ Mit die­sen Wor­ten lei­te­te Prof. Dr. Man­fred Stoll, Lei­ter des Insti­tuts für all­ge­mei­nen und öko­lo­gi­schen Wein­bau an der Hoch­schu­le Gei­sen­heim, sei­ne Lau­da­tio für den dies­jäh­ri­gen Trä­ger des Pro­fes­sor Mül­ler-Thur­gau Prei­ses bei der fei­er­li­chen Ver­lei­hung am 22. Okto­ber 2022 ein. Prof. Dr. Otmar Löh­nertz erhielt den Ehren­preis der Hoch­schu­le Gei­sen­heim und deren Ehe­ma­li­gen­ver­ban­des, der VEG – Gei­sen­heim Alum­ni Asso­cia­ti­on e. V., für sei­ne umfas­sen­den Ver­diens­te um den Lehr- und For­schungs­stand­ort Gei­sen­heim – in For­schung, Leh­re, Wis­sens­trans­fer und der Selbstverwaltung.

Prof. Dr. Otmar Löh­nertz war von 1990 bis zum Ein­tritt in den Ruhe­stand Lei­ter des Insti­tuts für Boden­kun­de und Pflan­zen­er­näh­rung, zunächst an der For­schungs­an­stalt Gei­sen­heim und ab 2013 dann an der Hoch­schu­le Gei­sen­heim. Von 2002 bis 2013 war er Dekan des Fach­be­reichs Wein­bau und Geträn­ke­tech­no­lo­gie bzw. des Fach­be­reichs Gei­sen­heim der Hoch­schu­le Rhein­Main und nach Hoch­schul­grün­dung dann Vize­prä­si­dent Leh­re; ein Amt in dem er zwei Mal bestä­tigt wur­de. Er setz­te sich früh für die Ein­füh­rung von inter­na­tio­na­len Dop­pel­ab­schlüs­sen ein und sorg­te bereits 2007 mit dafür, dass Gei­sen­heim ein Dok­to­ran­den­kol­leg erhielt; bis dato das ers­te und ein­zi­ge Kol­leg die­ser Art an einer deut­schen Fachhochschule.

Wis­sen­schaft­lich ver­folg­te er unter ande­rem die Stand­ort­kar­tie­rung der hes­si­schen Wein­bau­ge­bie­te mit gro­ßer Akri­bie. Die dar­aus ent­stan­de­ne most­ge­wichts­ba­sier­te Kar­tie­rung eines gesam­ten Wein­bau­ge­biets suche welt­weit ihres­glei­chen, wie Lau­da­tor Prof. Dr. Man­fred Stoll beton­te. Er ver­wies auch auf das ein­ma­li­ge Ter­ro­ir-Pro­jekt „Wie schmeckt der Rhein­gau“ des Preis­trä­gers und das „Wet­ter­fax“, an des­sen Ein­rich­tung Prof. Dr. Otmar Löh­nertz eben­falls betei­ligt war.

„Ein wei­te­rer Kra­cher im Ver­suchs­we­sen ist der bis heu­te lau­fen­de, von Prof. Dr. Klaus Schal­ler initi­ier­te und von Otmar Löh­nertz betreu­te zukunfts­wei­sen­de Stick­stoff-Frei­land­ver­such im Wein­gut Schloss Voll­rads. Erfah­run­gen und Ergeb­nis­se hier­aus flos­sen in das detail­lier­te Nitrat-Moni­to­ring im hes­si­schen Wein­bau für die Umset­zung der Euro­päi­schen Was­ser­rah­men­richt­li­nie und die Novel­lie­run­gen der Dün­ge­ver­ord­nung mit ein. Zu den wei­te­ren The­men­fel­der, die in der Gei­sen­hei­mer Boden­kun­de bear­bei­tet wur­den, zähl­ten Unter­su­chun­gen zur Stress­phy­sio­lo­gie, des unty­pi­schen Alte­rungs­tons, Erfas­sung kli­ma­re­le­van­ter Gase bis hin zum Mikro­bi­om der Rhi­zo­sphä­re“, zähl­te Stoll in sei­ner sehr herz­li­chen Rede auf den Preis­trä­ger auf.

Robert Lön­arz, Prä­si­dent der VEG – Gei­sen­heim Alum­ni Asso­cia­ti­on e. V., die für die Aus­rich­tung der Fei­er­lich­kei­ten ver­ant­wort­lich zeich­ne­te, hob im Gespräch mit Mode­ra­tor Mar­tin Seid­ler ins­be­son­de­re das Enga­ge­ment von Prof. Dr. Otmar Löh­nertz in der Wei­ter­ent­wick­lung der Leh­re her­vor: „Sein Ein­satz für die Stu­den­ten über Jahr­zehn­te hin­weg ist bei­spiel­haft, sei­ne Ver­bin­dung zu den Alum­ni über den Wis­sens­trans­fer in die Pra­xis immer eng geblie­ben. Im Namen von mehr als 3.100 orga­ni­sier­ten Alum­ni möch­te ich Prof. Dr. Otmar Löh­nertz an die­ser Stel­le dafür mei­nen herz­li­chen Dank aussprechen.“

Die Preis­ge­ber ver­lei­hen den Pro­fes­sor Mül­ler-Thur­gau Preis seit 1972 an Per­sön­lich­kei­ten, die sich um den Erhalt und die För­de­rung von For­schung und Leh­re sowie um die Belan­ge der Stu­den­ten an der Hoch­schu­le Gei­sen­heim und ihrer Vor­gän­ger­insti­tu­tio­nen außer­or­dent­lich ver­dient gemacht haben. Namens­ge­ber des glei­cher­ma­ßen außer­ge­wöhn­li­chen wie ange­se­he­nen Pro­fes­sor Mül­ler-Thur­gau Prei­ses ist der durch sei­ne Reb­sor­te welt­weit bekannt gewor­de­ne Prof. Dr. Dr. h.c. Her­mann Mül­ler aus dem Schwei­zer Kan­ton Thur­gau, der in Gei­sen­heim als Bota­ni­ker, Bio­lo­ge, Phy­topa­tho­lo­ge, Züch­ter und Leh­rer erfolg­reich wirk­te. Die Tro­phäe für den Preis­trä­ger stif­te auch in die­sem Jahr Zwie­sel Kristallglas.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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