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Sehr hohe Nach­fra­ge nach KfW-Förderungen

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Das För­der­vo­lu­men der KfW Ban­ken­grup­pe lag mit 41,0 Mrd. EUR schon in den ers­ten drei Mona­ten 2022 deut­lich über dem des Vor­jah­res­zeit­raums (03/2021: 24,5 Mrd. EUR). Beson­ders stark hat sich die inlän­di­sche För­de­rung mit einem Zusa­ge­vo­lu­men von 36,8 Mrd. EUR (03/2021: 19,7 Mrd. EUR) ent­wi­ckelt. Neben der all­ge­mei­nen hohen Nach­fra­ge gab es einen star­ken Ein­fluss durch die Zusa­gen der Pro­gram­me der Bun­des­för­de­rung für Effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) von ins­ge­samt 16,8 Mrd. EUR. Des Wei­te­ren haben kurz­fris­ti­ge Finan­zie­rungs­hil­fen zur Liqui­di­täts­si­che­rung von Ener­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men (7,5 Mrd. EUR) bei­getra­gen. Die Zusa­gen in den Coro­na-Hilfs­pro­gram­men im Inland sind mit rund 1,7 Mrd. EUR wei­ter rück­läu­fig (03/2021: 3,8 Mrd. EUR).
 
Um Kom­mu­nen bei der Unter­brin­gung von Geflüch­te­ten aus der Ukrai­ne zu unter­stüt­zen, hat die KfW im März das Son­der­pro­gramm Flücht­lings­ein­rich­tun­gen eta­bliert und auf 500 Mio. EUR auf­ge­stockt. Zusätz­lich unter­zeich­ne­te die KfW einen Kre­dit­ver­trag in Höhe von 150 Mio. EUR zur Unter­stüt­zung des ukrai­ni­schen Mit­tel­stands und zur Abfe­de­rung der Kriegs­fol­gen. Auch star­te­te im zwei­ten Quar­tal unter dem Schutz­schild der Bun­des­re­gie­rung das Son­der­pro­gramm UBR, um kurz­fris­tig Liqui­di­tät für vom Ukrai­ne-Krieg betrof­fe­ne deut­sche Unter­neh­men zur Ver­fü­gung zu stel­len.
 
„Der Krieg in der Ukrai­ne ist eine huma­ni­tä­re Kata­stro­phe und hat erheb­li­che, viel­fäl­ti­ge und lang­fris­ti­ge Aus­wir­kun­gen. Die KfW hat schnell gehan­delt und ein Pro­gramm für Kom­mu­nen zur Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen auf­ge­setzt, wel­ches sehr gut ange­nom­men wur­de. Wir arbei­ten seit Wochen sehr inten­siv mit der Bun­des­re­gie­rung, um die Fol­gen des Krie­ges zu bewäl­ti­gen und den not­wen­di­gen Trans­for­ma­ti­ons­pro­zess der deut­schen Wirt­schaft zu unter­stüt­zen“, sagt Ste­fan Win­tels, Vor­stands­vor­sit­zen­der der KfW.
 
Das Geschäfts­feld KfW Capi­tal erreich­te ein Zusa­ge­vo­lu­men von ins­ge­samt 43 Mio. EUR (03/2021: 74 Mio. EUR). Das nun ca. 30 Mio. EUR gerin­ge­re Volu­men der getä­tig­ten Fonds­in­vest­ments ist auf die im Fonds­ge­schäft übli­chen unter­jäh­ri­gen Zusa­ge­schwan­kun­gen zurück­zu­füh­ren.
 
In der Export- und Pro­jekt­fi­nan­zie­rung lag das Zusa­ge­vo­lu­men mit 3,3 Mrd. EUR nahe­zu auf dem Vor­jah­res­ni­veau (03/2021: 3,4 Mrd. EUR).
 
Die Zusa­gen der KfW Ent­wick­lungs­bank beweg­ten sich mit 0,6 Mrd. EUR leicht unter dem Vor­jah­res­ni­veau (03/2021: 0,9 Mrd. EUR). Im Vor­jah­res­zeit­raum tru­gen hohe Ein­zel­kre­di­te zu dem Volu­men bei. In einem zu Jah­res­be­ginn und auf­grund der Aus­wir­kun­gen des Ukrai­ne-Krie­ges ver­hal­te­nen Geschäfts­um­feld sag­te die DEG Finan­zie­run­gen in Höhe von 0,1 Mrd. EUR zu (03/2021: 0,2 Mrd. EUR).
 
Der Kon­zern­ge­winn der KfW ver­zeich­ne­te im ers­ten Quar­tal 2022 nach 569 Mio. EUR im Vor­jahr mit 60 Mio. EUR einen deut­li­chen Rück­gang. Die­ser resul­tier­te in maß­geb­li­chem Umfang aus den nega­ti­ven Fol­gen des Ukrai­ne-Krie­ges in Höhe von ins­ge­samt ‑391 Mio. EUR auf das Bewer­tungs­er­geb­nis. Bei der Bewer­tung des Russ­land-Ukrai­ne-Port­fo­li­os bezog die KfW sowohl die direk­ten als auch die indi­rek­ten Enga­ge­ments mit ein.
 
Das Betriebs­er­geb­nis vor Bewer­tun­gen (vor För­der­auf­wand) lag mit 442 Mio. EUR (03/2021: 468 Mio. EUR) nahe­zu auf Vor­jah­res­ni­veau. Dabei stellt der auf­grund der Nied­rig­zins­pha­se rück­läu­fi­ge Zins­über­schuss (vor För­der­auf­wand) mit 616 Mio. EUR (03/2021: 658 Mio. EUR) unver­än­dert die wesent­li­che Ertrags­quel­le des Kon­zerns dar. Das Pro­vi­si­ons­er­geb­nis (vor För­der­auf­wand) über­stieg mit 174 Mio. EUR den Vor­jah­res­wert von 149 Mio. EUR. Maß­geb­lich hier­für ist der Anstieg der Ver­gü­tung im Zusam­men­hang mit Auf­trags­ge­schäf­ten des Bun­des. Der Ver­wal­tungs­auf­wand (vor För­der­auf­wand) lag mit 348 Mio. EUR (03/2021: 339 Mio. EUR) jah­res­ver­lauf­s­ty­pisch unter den Erwar­tun­gen.
 
Der För­der­auf­wand betrug 100 Mio. EUR und schließt damit deut­lich über dem Vor­jahr (03/2021: 22 Mio. EUR) ab. Ursäch­lich hier­für sind ins­be­son­de­re die gestie­ge­nen Mög­lich­kei­ten eines pro­gramm­spe­zi­fi­schen Ein­sat­zes von Zins­ver­bil­li­gungs­leis­tun­gen nach Wei­ter­ga­be des nega­ti­ven Ban­ken­ein­stands an die Finan­zie­rungs­part­ner ab dem zwei­ten Halb­jahr 2021.
Das Risi­ko­vor­sor­ge­er­geb­nis im Kre­dit­ge­schäft in Höhe von ins­ge­samt ‑188 Mio. EUR (03/2021: 60 Mio. EUR) ist durch Net­to­auf­wen­dun­gen der indi­vi­du­el­len Kre­dit­ri­si­ko­vor­sor­ge im Russ­land-Ukrai­ne-Expo­sure geprägt. Des Wei­te­ren wur­de im Zusam­men­hang mit der makro­öko­no­mi­schen Ent­wick­lung infol­ge des Krie­ges eine zusätz­li­che laten­te Vor­sor­ge gebil­det, um der all­ge­mei­nen Unsi­cher­heit Rech­nung zu tra­gen.
 
Eben­so spie­gelt das Bewer­tungs­er­geb­nis aus dem Betei­li­gungs­port­fo­lio in Höhe von ‑134 Mio. EUR (03/2021: 181 Mio. EUR) die Fol­gen des Krie­ges wider. Die Belas­tun­gen erga­ben sich ins­be­son­de­re in den Geschäfts­fel­dern DEG (-85 Mio. EUR) und Finan­zi­el­le Zusam­men­ar­beit (-68 Mio. EUR) im Rah­men einer kon­ser­va­ti­ven Her­an­ge­hens­wei­se an die Stich­tags­be­wer­tung der Betei­li­gun­gen mit direk­tem und indi­rek­tem Russ­land- und Ukrai­ne-Bezug.
 
Rein IFRS-beding­te Bewer­tungs­ef­fek­te aus Deri­va­ten, die zu Siche­rungs­zwe­cken ein­ge­setzt wer­den, tru­gen mit 88 Mio. EUR ( 03/2021: ‑75 Mio. EUR) zum Ergeb­nis bei.
 
Die Bilanz­sum­me liegt mit 554,7 Mrd. EUR im Wesent­li­chen auf­grund eines Anstiegs des Net­to­kre­dit­vo­lu­mens leicht über dem Niveau des 31.12.2021 (551,0 Mrd. EUR).
 
Mit einer Gesamt­ka­pi­tal­quo­te von 25,0% und einer (har­ten) Kern­ka­pi­tal­quo­te von 24,9% (31.12.2021: jeweils 23,9%) lie­gen die auf­sichts­recht­li­chen Eigen­ka­pi­tal­quo­ten wei­ter­hin auf einem sehr guten Niveau.
 
„Trotz der kon­ser­va­ti­ven Risi­ko­vor­sor­ge im ers­ten Quar­tal weist die KfW einen posi­ti­ven Kon­zern­ge­winn sowie höhe­re Kapi­tal­quo­ten aus. Ange­sichts der schwie­ri­gen Rah­men­be­din­gun­gen sowie der vor uns lie­gen­den Auf­ga­ben ist dies sehr wich­tig“, betont Ste­fan Win­tels, Vor­stands­vor­sit­zen­der der KfW. „Erfreu­lich ist vor die­sem Hin­ter­grund die sehr hohe Nach­fra­ge nach För­der­mit­teln im Inland, die durch zwei Son­der­ef­fek­te geprägt ist: Zum einen die star­ke Antrags­flut im Rah­men der Bun­des­för­de­rung für Effi­zi­en­te Gebäu­de. Die KfW hat die Bereit­stel­lung von wei­te­ren Haus­halts­mit­teln sowie den 3‑Stufenplan der Neu­bau­för­de­rung sehr begrüßt. Zum ande­ren die Finan­zie­rung von Liqui­di­täts­li­ni­en für Ener­gie­ver­sor­ger auf­grund von extre­men Preis­be­we­gun­gen an den Ener­gie­märk­ten. Ein wich­ti­ger Bei­trag zur Markt­sta­bi­li­tät und Ener­gie­si­cher­heit.“
 
Die Ergeb­nis­se der För­der­ak­ti­vi­tä­ten im Ein­zel­nen
 
1.Mittelstandsbank und Pri­va­te Kun­den
Das Geschäfts­feld Mit­tel­stands­bank und Pri­va­te Kun­den erziel­te per 31.03.2022 ein För­der­vo­lu­men in Höhe von 26,2 Mrd. EUR und liegt somit deut­lich über dem Vor­jah­res­ni­veau (03/2021: 17,0 Mrd. EUR).
Davon ent­fie­len 12,8 Mrd. EUR auf das gewerb­li­che Seg­ment Mit­tel­stands­bank (03/2021: 6,1 Mrd. EUR).
 
Mit­tel­stands­bank: Grün­dung und Unter­neh­mens­in­ves­ti­tio­nen
Der För­der­schwer­punkt Grün­dung und Unter­neh­mens­in­ves­ti­tio­nen erreich­te mit 4,6 Mrd. EUR ein etwas höhe­res För­der­vo­lu­men als im Vor­jah­res­zeit­raum (03/2021: 4,3 Mrd. EUR). Die Coro­na-Hilfs­pro­gram­me wur­den mit 1,6 Mrd. EUR (03/2021: 3,4 Mrd. EUR) deut­lich weni­ger nach­ge­fragt. Jedoch nahe­zu alle ande­ren Pro­gram­me die­ses Schwer­punk­tes zeig­ten ein höhe­res Zusa­ge­vo­lu­men als noch im Vor­jah­res­zeit­raum. Ins­be­son­de­re der zum Jah­res­be­ginn ein­ge­führ­te ERP-För­der­kre­dit KMU wur­de mit einem Volu­men von 1,3 Mrd. EUR gut ange­nom­men.
 
 
Mit­tel­stands­bank: Kli­ma­wan­del und Umwelt
Die Neu­zu­sa­gen im Schwer­punkt Kli­ma­wan­del und Umwelt befan­den sich mit 7,5 Mrd. EUR auf einem sehr hohen Niveau (03/2021: 1,6 Mrd. EUR). Haupt­trei­ber waren hier­bei die sehr hohe Nach­fra­ge nach der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG), wel­che 5,0 Mrd. EUR des För­der­vo­lu­mens aus­mach­te. Dar­über hin­aus erziel­te auch das KfW-Pro­gramm Erneu­er­ba­re Ener­gien mit 2,1 Mrd. EUR eine deut­li­che Nach­fra­ge­stei­ge­rung (03/2021: 0,8 Mrd. EUR).
 
Mit­tel­stands­bank: Inno­va­ti­on
Im För­der­schwer­punkt Inno­va­ti­on stie­gen die Neu­zu­sa­gen auf 0,6 Mrd. EUR an (03/2021: 0,2 Mrd. EUR). Die Zusa­gen wur­den im ERP-Digi­ta­li­sie­rungs- und Inno­va­ti­ons­kre­dit gene­riert.
 
Das Seg­ment Pri­va­te Kun­den erreich­te im ers­ten Quar­tal 2022 ein För­der­vo­lu­men in Höhe von 13,4 Mrd. EUR (03/2021: 10,9 Mrd. EUR). Haupt­trei­ber waren auch in die­sem Seg­ment die hohen Zusa­gen in der Bun­des­för­de­rung für Effi­zi­en­te Gebäu­de, wel­che 11,4 Mrd. EUR des För­der­vo­lu­mens aus­mach­ten. Durch die sehr hohe Nach­fra­ge zum Jah­res­an­fang waren die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Bun­des­mit­tel bereits gegen Ende Janu­ar aus­ge­schöpft, so dass die Pro­gramm­fa­mi­lie zum 24.01.2022 mit einem Antrags- und Zusa­ge­stopp belegt wur­de. Nach einer Mit­tel­auf­sto­ckung durch den Bund wur­de die Zusa­ge­tä­tig­keit für die Sanie­rung von Bestands­im­mo­bi­li­en ab dem 22.02.2022 wie­der auf­ge­nom­men. Die Neu­bau­för­de­rung star­te­te am 20.04.2022. Auf­grund der enorm hohen Nach­fra­ge waren die hier­für bud­ge­tier­ten Bun­des­mit­tel inner­halb weni­ger Stun­den aus­ge­schöpft. Im Rah­men des Stu­fen-Kon­zep­tes des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz star­te­te am 21.04.2022 die Neu­bau­för­de­rung für Gebäu­de mit Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­kat.
 
Pri­va­te Kun­den: Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Ener­gien
Der För­der­schwer­punkt Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Erneu­er­ba­re Ener­gien lag mit einem Zusa­ge­vo­lu­men von 11,4 Mrd. EUR deut­lich über dem Vor­jah­res­zeit­raum (03/2021: 8,0 Mrd. EUR).
Pri­va­te Kun­den: Woh­nen und Leben
Das För­der­vo­lu­men im Bereich Woh­nen und Leben nahm im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum auf 1,5 Mrd. EUR (03/2021: 2,4 Mrd. EUR) ab. Nahe­zu alle Pro­gram­me in die­sem För­der­schwer­punkt redu­zier­ten ihr Volu­men unter ande­rem auf­grund der Aus­schöp­fung von För­der­mit­teln.
 
Pri­va­te Kun­den: Bil­dung
Im För­der­schwer­punkt Bil­dung wur­den 0,5 Mrd. EUR zuge­sagt (03/2021: 0,6 Mrd. EUR). Der leich­te Rück­gang ist auf gerin­ge­re Zusa­gen im KfW-Stu­di­en­kre­dit zurück­zu­füh­ren (03/2022: 0,14 Mrd. EUR, 03/2021: 0,27 Mrd. EUR), wel­cher im Vor­jahr noch deut­lich mehr Stu­die­ren­de auf­grund der Coro­na Kri­se unter­stützt hat.
 
2.Individualfinanzierung und Öffent­li­che Kun­den
 
Das Geschäfts­feld Indi­vi­du­al­fi­nan­zie­rung & Öffent­li­che Kun­den erziel­te zum ers­ten Quar­tal 2022 ein Zusa­ge­vo­lu­men von rund 10,6 Mrd. EUR. Das Neu­ge­schäft lag damit deut­lich über dem ver­gleich­ba­ren Vor­jah­res­wert (03/2021: 2,7 Mrd. EUR).
 
Indi­vi­du­al­fi­nan­zie­rung Unter­neh­men
In der Indi­vi­du­al­fi­nan­zie­rung Unter­neh­men wur­de mit 7,5 Mrd. EUR (03/2021: 0,2 Mrd. EUR) ein sehr hohes Zusa­ge­vo­lu­men erreicht. Ein wesent­li­cher Trei­ber waren hier kurz­fris­ti­ge Liqui­di­täts­li­ni­en im Auf­trag des Bun­des zur Liqui­di­täts­si­che­rung von Ener­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men im Zuge stark stei­gen­der Ener­gie­prei­se.
 
Kom­mu­na­le & Sozia­le Infra­struk­tur
Das Geschäfts­vo­lu­men für Kom­mu­na­le & Sozia­le Infra­struk­tur lag mit Neu­zu­sa­gen von über 1,4 Mrd. EUR deut­lich über Vor­jah­res­ni­veau (03/2021: 1,0 Mrd. EUR). Die Stei­ge­rung ist ins­be­son­de­re auf die rege Inan­spruch­nah­me des im Som­mer 2021 gestar­te­ten Bun­des­pro­gramms zur För­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de für Kom­mu­nen und die ver­stärk­te Nach­fra­ge im Inves­ti­ti­ons­kre­dit Digi­ta­le Infra­struk­tur zurück­zu­füh­ren.
Indi­vi­du­al­fi­nan­zie­rung Ban­ken & Lan­des­för­der­insti­tu­te
Auch die Indi­vi­du­al­fi­nan­zie­rung Ban­ken & Lan­des­för­der­insti­tu­te konn­te mit einem Geschäfts­vo­lu­men von 1,7 Mrd. EUR den Vor­jah­res­wert (03/2021: 1,5 Mrd. EUR) über­tref­fen. Die­se Ent­wick­lung war ins­be­son­de­re vom erfreu­li­chen Anstieg der Zusa­gen bei Refi­nan­zie­rungs­dar­le­hen an Lan­des­för­der­insti­tu­te geprägt.
 
3.KfW Capi­tal
 
Die Zusa­gen des Geschäfts­fel­des KfW Capi­tal belie­fen sich zum ers­ten Quar­tal 2022 auf rund 43 Mio. EUR (03/2021: 74 Mio. EUR). KfW Capi­tal sag­te über die bei­den Pro­gram­me “ERP-VC-Fonds­in­vest­ments“ und „ERP/­Zu­kunfts­fonds-Wachs­tums­fa­zi­li­tät“ rund 42 Mio. EUR an VC-Fonds zu (03/2021: 57 Mio. EUR, zusätz­lich: rund 1 Mio. EUR High Tech-Grün­der­fonds II). Das gerin­ge­re Volu­men der getä­tig­ten Fonds­in­vest­ments ist auf im Fonds­ge­schäft übli­che unter­jäh­ri­ge Zusa­ge­schwan­kun­gen zurück­zu­füh­ren; die Invest­ment-Pipe­line ist plan­mä­ßig bis Jah­res­en­de sehr gut gefüllt. Mit der Unter­stüt­zung des ERP-Son­der­ver­mö­gens und des Zukunfts­fonds inves­tiert KfW Capi­tal in euro­päi­sche VC-Fonds, die ihrer­seits mit min­des­tens dem von KfW Capi­tal ein­ge­brach­ten Kapi­tal Start­ups und inno­va­ti­ve Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men in Deutsch­land finan­zie­ren.
 
4.KfW IPEX-Bank
 
Auch die KfW IPEX-Bank, die das Geschäfts­feld Export- und Pro­jekt­fi­nan­zie­rung ver­ant­wor­tet, und Finan­zie­run­gen zur Beglei­tung deut­scher und euro­päi­scher Unter­neh­men auf den glo­ba­len Märk­ten bereit­stellt, spürt die anhal­ten­den Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Kri­se auf die Welt­wirt­schaft, wie etwa wei­ter­hin gestör­te Lie­fer­ket­ten: Die Neu­zu­sa­gen von 3,3 Mrd. EUR ver­har­ren auf Vor­jah­res­ni­veau (03/2021: 3,4 Mrd. EUR). Zum Neu­ge­schäft haben alle Geschäfts­spar­ten bei­getra­gen, her­vor­zu­he­ben sind die Geschäfts­spar­ten Finanz­in­sti­tu­tio­nen, Trade & Com­mo­di­ty Finan­ce mit 1,0 Mrd. EUR (03/2021: 0,5 Mrd. EUR) sowie Indus­trie & Ser­vices mit 0,9 Mrd. EUR (03/2021: 0,5 Mrd. EUR). Hier­un­ter fin­den sich ins­be­son­de­re Finan­zie­run­gen von Glas­fa­ser­pro­jek­ten, was das star­ke Enga­ge­ment der Bank für den Aus­bau der digi­ta­len Infra­struk­tur unter­streicht.
 
5.Förderung Ent­wick­lungs- und Schwel­len­län­der
 
KfW Ent­wick­lungs­bank
 
Die Zusa­gen des Geschäfts­felds KfW Ent­wick­lungs­bank lagen in den ers­ten drei Mona­ten mit 608 Mio. EUR (03/2021: 925 Mio. EUR) unter dem Vor­jah­res­quar­tal, aber deut­lich höher als im ers­ten Quar­tal 2020. In den Anfangs­mo­na­ten 2021 fiel das Finan­zie­rungs­vo­lu­men auf­grund eini­ger gro­ßer Ein­zel­zu­sa­gen höher aus. An den Zusa­gen neh­men Finan­zie­run­gen zur Bewäl­ti­gung der Pan­de­mie und ihrer wirt­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen erneut einen hohen Anteil ein. Erns­te Fol­gen des Ukrai­ne-Krie­ges für eini­ge Ent­wick­lungs­län­der, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der Ernäh­rungs­si­che­rung in Staa­ten Nord- und Ost­afri­kas und des Mitt­le­ren Ostens, sind bereits jetzt abseh­bar.
 
DEG
 
Das Geschäfts­feld DEG konn­te im ers­ten Quar­tal 2022 für unter­neh­me­ri­sche Inves­ti­tio­nen in Schwel­len- und Ent­wick­lungs­län­dern 139 Mio. EUR zusa­gen (03/2021: 249 Mio. EUR). Ange­sichts des Ukrai­ne-Krie­ges und des­sen Fol­ge­wir­kun­gen erwar­tet sie für 2022 ein ins­ge­samt for­dern­des Geschäfts­um­feld. Für Afri­ka konn­te sie mit 74 Mio. EUR mehr Inves­ti­tio­nen bereit­stel­len als im Vor­jah­res­zeit­raum (03/2021: 34 Mio. EUR), unter ande­rem für Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on. Über ein Drit­tel der Finan­zie­run­gen war für Latein­ame­ri­ka bestimmt, womit etwa die Pro­duk­ti­on von grü­nem Strom finan­ziert wird. Die DEG unter­stützt ihre Kun­den auch wei­ter­hin beim Umgang mit der Coro­na-Pan­de­mie mit eigens ent­wi­ckel­ten För­der- und Bera­tungs­an­ge­bo­ten.
 
6.Finanzmärkte
 
Das Geschäfts­feld Finanz­märk­te hat im ers­ten Quar­tal 2022 für das Green-Bond-Port­fo­lio in Wert­pa­pie­re zur För­de­rung von Kli­ma- und Umwelt­schutz­pro­jek­ten ein Volu­men von rund 126 Mio. EUR inves­tiert. Damit lag das För­der­port­fo­lio­vo­lu­men zum Stich­tag bei 2.271 Mio. EUR.
Zur Refi­nan­zie­rung ihres För­der­ge­schäf­tes hat die KfW in die­ser Zeit Mit­tel in Höhe von 37,5 Mrd. EUR (03/2021: 31,9 Mrd. EUR) an den inter­na­tio­na­len Kapi­tal­märk­ten auf­ge­nom­men. Ein Groß­teil (67 %) der Refi­nan­zie­rung erfolg­te in Euro. Dar­über hin­aus emit­tier­te die KfW Anlei­hen in acht wei­te­ren Wäh­run­gen, dar­un­ter USD (14 %) und GBP (10 %). Ende des ers­ten Quar­tals hat die KfW bereits rund 46 % ihres für das Gesamt­jahr 2022 geplan­ten Refi­nan­zie­rungs­vo­lu­mens in Höhe von 80 bis 85 Mrd. EUR erreicht. Damit konn­te sich die KfW trotz des sehr vola­ti­len Markt­um­fel­des und der geo­po­li­ti­schen Kri­sen erfolg­reich am Kapi­tal­markt refinanzieren.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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