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WIBank richtet Gründungs- und Wachstumsfinanzierung neu aus

Regionalförderung wird gestärkt und Kombination mit anderen Förderprodukten ermöglicht
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) richtet in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ihr Förderprodukt “Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen” neu aus. Ab dem 1. April 2022 stellt die WIBank die Refinanzierung auf das neue KfW-Förderprogramm “ERP-Förderkredit (KMU)” um und bietet künftig das Förderprodukt “GuW Hessen (ERP)” an.
Neu ist die ab sofort auch von Seiten der KfW verstärkte Regionalförderung durch besonders günstige Zinssätze für Investitionen in GRW-Gebieten. Der Zusatzvorteil für Investitionen in Hessen bleibt bestehen: Die WIBank stellt kleinen und mittleren Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen, die ihre Vorhaben in Hessen über einen zinsgünstigen Kredit bis 1 Mio. Euro finanzieren möchten, zu den ohnehin günstigen KfW-Zinssätzen, einen generellen Zinsvorteil von zehn Basispunkten und einen zusätzlichen Zinsvorteil von weiteren zehn Basispunkten für EFRE-Vorranggebiete zur Verfügung. Besonders vorteilhaft ist das neue hessische Förderprodukt “GuW Hessen (ERP)” demnach für junge Unternehmen, die in GRW-Vorranggebieten investieren. Außerdem darf “GuW Hessen (ERP)” künftig auch mit Zuschüssen des Landes Hessen kombiniert werden.
“Wir unterstützen Gründerinnen und Gründer beim Eintritt in den Markt und bestehende Unternehmen bei der Wahrnehmung neuer Chancen. Denn nicht nur für den Übergang in eine klimafreundliche und nachhaltige Wirtschaftsweise brauchen wir Innovationen ebenso wie Investitionen”, sagt Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.
“Wir begrüßen die Stärkung der regionalen Förderung sehr, denn sie erhöht die Attraktivität Hessens als Wirtschafts- und Investitionsstandort enorm. Durch die besondere finanzielle Unterstützung für Investitionen in GRW-Gebieten und EFRE-Vorranggebieten werden die regionalen Wirtschaftsstrukturen verbessert, Arbeitsplätze erhalten und neu geschaffen, und die Wettbewerbsfähigkeit der Region gesteigert”, ergänzt Dr. Michael Reckhard, Mitglied der Geschäftsleitung der WIBank.
Seit zwei Jahrzehnten ist das Förderprodukt “Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen” ein großer Erfolg und hat es zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmern in Hessen ermöglicht, ihre Vorhaben zinsgünstig zu finanzieren. Seit 2002 hat die WIBank mehr als 17.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 3,3 Milliarden Euro bewilligt.
GuW Hessen (ERP) wird im Hausbankenverfahren zur Verfügung gestellt. Die WIBank vergibt die Förderkredite demnach über die jeweilige Hausbank, welche die Mittel an die Endkreditnehmenden weiterleitet. Erste Anlaufstelle für Interessierte ist neben der Förderberatung der WIBank also immer auch die Hausbank, die den Unternehmen bei der Antragstellung der Fördermittel zur Seite steht und den Antrag im Namen der Endkreditnehmenden an die WIBank weiterleitet.
Was ändert sich?
- Entfall der Unterscheidung in “Gründung” oder “Wachstum”: Künftig ein vom Unternehmensalter unabhängiges Förderprogramm für alle Unternehmen.
- Entfall eines Kombinationsverbots: Kombinationen mit Zuschüssen des Landes Hessen sind künftig erlaubt.
- Verstärkte Regionalförderung: GRW-Gebiete sind automatisch auch EFRE-Vorranggebiete. Daher profitieren Vorhaben in hessischen GRW-Gebieten künftig doppelt: einerseits mit den günstigeren KfW-Zinssätzen andererseits zuzüglich der EFRE-Zinsvergünstigung der WIBank
Was bleibt gleich?
- Hessischer Fördervorteil: Es werden weiterhin eine einfache Zinsvergünstigung von 0,1% p.a. und eine zusätzliche EFRE-Zinsvergünstigung von 0,1% p.a. gewährt.
- Günstigere Zinsen für junge Unternehmen: Junge Unternehmen erhalten nach wie vor günstigere Zinssätze als etablierte Unternehmen.
- Programmbedingungen: Antragsberechtigte, Verwendungszwecke, Laufzeiten, Beihilferechtliche Grundlage (De-minimis), etc. bleiben unverändert.
- Antragsprozess und Formular
Erklärungen
GRW-Gebiete: Abkürzung für Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
EFRE-Vorganggebiete: Bestimmte Regionen mit besonderem Förderbedarf, in denen Gründer/innen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) höhere Fördersätze erhalten.

Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de