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„Respekt und Dank für die gro­ße Hilfsbereitschaft“

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Besuch der Not­un­ter­kunft in Kron­berg und des Erst­ver­sor­gungs­zen­trums in Frankfurt

Der Hes­si­sche Innen­mi­nis­ter Peter Beuth hat sich bei einem Besuch in der Not­un­ter­kunft in Kron­berg sowie im Anschluss im Erst­ver­sor­gungs­zen­trum der Stadt Frank­furt einen Ein­druck über die Orga­ni­sa­ti­on der Auf­nah­me ukrai­ni­scher Kriegs­flücht­lin­ge in Hes­sen gemacht. Bei sei­nem Vor-Ort-Besuch dank­te der Minis­ter den zahl­rei­chen Hel­fe­rin­nen und Hel­fern, die sich in den ver­gan­ge­nen Wochen um die aus ihrem Hei­mat­land ver­trie­be­nen Men­schen geküm­mert haben.

„Bereits seit mehr als einem Monat dau­ert der völ­ker­rechts­wid­ri­ge Angriffs­krieg des rus­si­schen Des­po­ten Putin auf die Ukrai­ne an. Vie­le Mil­lio­nen Ukrai­ner muss­ten aus ihrem eige­nen Land flüch­ten und hof­fen jeden Tag, dass Frie­den ein­kehrt und sie in ihre Hei­mat zurück­keh­ren kön­nen. Dank des groß­ar­ti­gen Enga­ge­ments unse­rer kom­mu­na­len Fami­lie und hun­der­ten Frei­wil­li­gen der Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen ist es bis heu­te gelun­gen, die Men­schen rasch zu ver­sor­gen und unter­zu­brin­gen. Mehr als 7.000 Kriegs­flücht­lin­ge, von denen mehr als 40 Pro­zent Kin­der sind, konn­ten kurz­fris­tig unter­ge­bracht und ver­sorgt wer­den, Tau­sen­de wei­te­re Men­schen fan­den bei Freun­den und Fami­li­en in Hes­sen eine Unter­kunft. Gemein­sa­mes Ziel der Kom­mu­nen und des Lan­des ist es jetzt neben der schnel­len Unter­brin­gung der Men­schen eine noch zügi­ge­re und gerech­te­re Ver­tei­lung inner­halb Hes­sens zu rea­li­sie­ren. Hier­zu müs­sen wir aber auch wis­sen, wie vie­le Kriegs­flücht­lin­ge täg­lich zu uns kom­men. Nur der Bund kann die berech­tig­ten Inter­es­sen der Städ­te und Gemein­den nach Plan­bar­keit für ihre Hilfs­maß­nah­men auch mit einem gerech­ten Ver­teil- und Erfas­sungs­sys­tem erfül­len“, so Innen­mi­nis­ter Peter Beuth.

Innen­mi­nis­ter for­dert vom Bund Umset­zung eines Verteilungsverfahrens

Hes­sen hat seit Beginn des rus­si­schen Angriffs­kriegs in der Ukrai­ne und der dar­aus fol­gen­den mas­si­ven Flücht­lings­be­we­gung alles getan, um Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne in einer gemein­sa­men Kraft­an­stren­gung mit den hes­si­schen Krei­sen und Kom­mu­nen best­mög­li­che Hil­fe und Unter­stüt­zung zu teil wer­den zu las­sen. Um ein geord­ne­tes Auf­nah­me- und Unter­brin­gungs­ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten, ist es aller­dings unab­ding­bar, dass der Bund Sor­ge für die Eta­blie­rung eines ord­nungs­ge­mä­ßen, effi­zi­en­ten Ver­tei­lungs­ver­fah­rens trägt und dies in der Pra­xis auch so umge­setzt wird. Dazu gehört neben einer ste­ten Kom­mu­ni­ka­ti­on aus hes­si­scher Sicht vor allem die Über­mitt­lung zuver­läs­si­ger Zugangs­zah­len. In Hes­sen war zuletzt ver­mehrt fest­zu­stel­len, dass die vor­ab avi­sier­ten Zugangs­zah­len regel­mä­ßig vom tat­säch­li­chen Zugang abwichen.

„Für eine geord­ne­te Ver­tei­lung der Geflüch­te­ten auf die Län­der und in den Län­dern ist es wich­tig, dass das von der Bun­des­re­gie­rung mehr­fach ange­kün­dig­te, aber noch nicht aus­ge­roll­te Erfas­sungs­tool ‚FREE‘ end­lich zur Ver­fü­gung gestellt wird. Hier ist die Bun­des­re­gie­rung in der Pflicht, nach­dem die Geflüch­te­ten nicht von der Bun­des­po­li­zei bei Über­schrei­ten der Gren­ze, son­dern erst nach dezen­tra­ler Ankunft in den Kom­mu­nen erfasst wer­den sol­len. Ohne die­ses Erfas­sungs- und Ver­teil­sys­tem und die Ein­ga­ben der Aus­län­der­be­hör­den und Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen gibt es kei­ne ver­läss­li­che Über­sicht dar­über, wie vie­le Men­schen kom­men wer­den oder schon bei uns sind“, sagt der Hes­si­sche Innen­mi­nis­ter Peter Beuth dazu.

Land Hes­sen bit­tet Kriegs­flücht­lin­ge, sich bei kom­mu­na­len Aus­län­der­be­hör­den zu melden

Da Kriegs­flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne mit bio­me­tri­schem Pass und einem dar­aus erwach­sen­den 90-Tage-Visum zunächst kei­ner aus­län­der­recht­li­chen Mel­de­pflicht unter­lie­gen, kann noch immer kei­ne genaue Gesamt­zahl der bis­her Ein­ge­reis­ten erho­ben wer­den. Dies gilt auch für die­je­ni­gen Flücht­lin­ge, die ohne bio­me­tri­schen Pass ein­rei­sen und der soge­nann­ten Mas­sen­zu­strom-Richt­li­nie unter­fal­len. Die Flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne wer­den aber sei­tens des Lan­des Hes­sen gebe­ten, sich bei den Aus­län­der­be­hör­den zu mel­den, um die wei­te­ren Moda­li­tä­ten ihres Auf­ent­halts und mög­li­che Bedar­fe nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz fest­le­gen zu kön­nen, so dass hier eine Nacherfas­sung erfol­gen kann. (Den Fly­er in deut­scher und ukrai­ni­scher Spra­che zum ver­ein­fach­ten Auf­nah­me­ver­fah­ren fin­den Sie auf www.innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine unter Down­loads.)

Hes­sen baut Kapa­zi­tä­ten suk­zes­si­ve aus

Aktu­ell sind hes­sen­weit der­zeit ins­ge­samt sechs Not­un­ter­künf­te mit einer Kapa­zi­tät von jeweils rund 1.000 Men­schen in Betrieb. Die­se befin­den sich in Mar­burg-Bie­den­kopf, dem Wet­ter­au­kreis, dem Vogels­berg­kreis, dem Hoch­tau­nus­kreis, dem Lahn-Dill-Kreis und dem Land­kreis Lim­burg-Weil­burg. Die Lei­tung und Bele­gung der Ein­rich­tun­gen wird von der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung des Lan­des Hes­sen (EAEH) über­nom­men, die ihre Kapa­zi­tä­ten Woche für Woche auf­stockt. Dar­über hin­aus hat­teauch­die Stadt Frank­furt am Main ihr Erst­ver­sor­gungs­zen­trum im Umfang von 2.000 Plät­zen in der Nähe des dor­ti­gen Haupt­bahn­hofs aus­ge­baut. An die­sem wich­ti­gen Ver­kehrs­kno­ten­punkt kommt zur­zeit die Mehr­zahl der geflüch­te­ten Men­schen an. Das Land Hes­sen trägt der­zeit die Kos­ten für den Auf­bau und Betrieb der Ein­rich­tun­gen, für die der Bund noch kei­ne kon­kre­te Finan­zie­rungs­zu­sa­ge getrof­fen hat.

Ver­tei­lung an die Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te in Hes­sen geregelt

Neben der Iden­ti­täts­fest­stel­lung wer­den die Geflüch­te­ten in der EAEH medi­zi­nisch betreut und erhal­ten ein Impf­an­ge­bot. Anschlie­ßend wer­den die Men­schen rasch den Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten in Hes­sen nach Richt­li­nie des hes­si­schen Lan­des­auf­nah­me­ge­set­zes (LAG) zuge­wie­sen. Die Auf­nah­me­quo­te der Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te wird durch Rechts­ver­ord­nung der Lan­des­re­gie­rung bestimmt. Dabei wird ins­be­son­de­re die Ein­woh­ner­zahl berück­sich­tigt. Die Zuwei­sung an die kreis­an­ge­hö­ri­gen Gemein­den obliegt dann dem jewei­li­gen Kreis­aus­schuss. Inner­halb der Kom­mu­nen kön­nen alle in Hes­sen regis­trier­ten Kriegs­flücht­lin­ge auf­grund eines bun­des­weit ein­heit­li­chen Ver­fah­rens ihre Kin­der in die Schu­le schi­cken, am Arbeits­markt teil­neh­men und am gesell­schaft­li­chen Leben teilhaben.

„Die Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung, die Not­un­ter­künf­te und das Erst­ver­sor­gungs­zen­trum die­nen als ers­te Zwi­schen­sta­ti­on auf dem Weg in unse­re Städ­te und Gemein­den. Für die gro­ße Soli­da­ri­tät unse­rer kom­mu­na­len Fami­lie bei der Unter­brin­gung von Hil­fe­su­chen­den bin ich sehr dank­bar. Die Unter­brin­gung geflüch­te­ter Ukrai­ner in unse­ren Kom­mu­nen, die Ver­sor­gung und die Inte­gra­ti­on ver­ur­sa­chen aber auch hohe Kos­ten, für wel­che die Kom­mu­nen der­zeit in Vor­leis­tung tre­ten. Wir brau­chen vom Bund end­lich eine kla­re und trans­pa­ren­te Zusa­ge, wie und wel­che Kos­ten auf wel­chem Wege für die Unter­brin­gung von Kriegs­flücht­lin­gen durch die Bun­des­re­gie­rung finan­ziert wer­den“, so der Innenminister.

Hil­fe­leis­tun­gen aus Hes­sen für die Men­schen in der Regi­on hält an

Unter­des­sen star­te­te in der ver­gan­ge­nen Nacht ein zwei­ter Hilfs­kon­voi des Lan­des Hes­sen. Im Auf­trag des Lan­des trans­por­tiert das Deut­sche Rote Kreuz ins­ge­samt rund 150 Palet­ten mit Iso­mat­ten und Schlaf­sä­cken, Win­deln und Baby­nah­rung sowie Feu­er­schutz­klei­dung und wei­te­ren not­wen­di­gen Hilfs­gü­tern über Polen in die Ukrai­ne. Der Kon­voi, der aus vier Fahr­zeu­gen besteht, war aus dem DRK-Zen­tral­la­ger in Fritz­lar aufgebrochen.

Aus dem Zen­tral­la­ger star­te­te bereits Mit­te März ein Hil­fe­leis­tungs­kon­voi mit drin­gend benö­tig­tem Mate­ri­al zur Unter­brin­gung und Ver­sor­gung von ukrai­ni­schen Flücht­lin­gen. Die gela­de­nen Hilfs­gü­ter wur­den eben­falls vom Deut­schen Roten Kreuz über­lie­fert und umfass­ten fast 150 Palet­ten. Des Wei­te­ren lie­fert das Land rund 160 Sets Feu­er­wehr-Schutz­klei­dung bestehend aus Jacke, Hose, Helm und Stie­feln sowie zusätz­lich wei­te­re 40 Jacken und Hosen, die ver­schie­de­ne hes­si­sche Kom­mu­nen auf Abfra­ge des Lan­des zur Unter­stüt­zung ukrai­ni­scher Ein­satz­kräf­te zur Ver­fü­gung gestellt hatten.

Bereits Anfang März hat­te sich das Land Hes­sen an einer Hilfs­lie­fe­rung des Bun­des betei­ligt und dafür 50.000 OP-Mas­ken, 10.000 Schutz­an­zü­ge sowie 10.000 Infek­ti­ons­schutz­hand­schu­he bereitgestellt.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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Lan­des­mit­tel für Ten­nis-Club Eltville

Die Lan­des­re­gie­rung unter­stützt erneut die Ver­eins­ar­beit des Ten­nis­clubs Rot-Weiß Elt­ville e.V. Wie die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Petra Mül­ler-Klep­per mit­teilt, hat der Hes­si­sche...

Allgemein

ÖPNV im Idstei­ner Land wird deut­lich verbessert

Klei­ne Kreis­quer­ver­bin­dung Linie 250 ver­bin­det schnell und ohne Umstieg Aar­ber­ge­ner Bereich mit Idstei­ner Land Die Rhein­gau-Tau­nus-Ver­kehrs­ge­sell­schaft mbH (RTV) wird zum Fahr­plan­wech­sel...

Lokal

Rezes­si­on in Deutsch­land nur aufgeschoben 

Der Kauf­kraft­schwund, die enor­me Unsi­cher­heit infol­ge von Ukrai­ne-Krieg, Ener­gie­kri­se und Covid-Pan­de­mie, der Zins­an­stieg und die schwa­che Welt­wirt­schaft belas­ten die Kon­junk­tur...