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„Respekt und Dank für die große Hilfsbereitschaft“

Besuch der Notunterkunft in Kronberg und des Erstversorgungszentrums in Frankfurt
Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat sich bei einem Besuch in der Notunterkunft in Kronberg sowie im Anschluss im Erstversorgungszentrum der Stadt Frankfurt einen Eindruck über die Organisation der Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Hessen gemacht. Bei seinem Vor-Ort-Besuch dankte der Minister den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die sich in den vergangenen Wochen um die aus ihrem Heimatland vertriebenen Menschen gekümmert haben.
„Bereits seit mehr als einem Monat dauert der völkerrechtswidrige Angriffskrieg des russischen Despoten Putin auf die Ukraine an. Viele Millionen Ukrainer mussten aus ihrem eigenen Land flüchten und hoffen jeden Tag, dass Frieden einkehrt und sie in ihre Heimat zurückkehren können. Dank des großartigen Engagements unserer kommunalen Familie und hunderten Freiwilligen der Hilfsorganisationen ist es bis heute gelungen, die Menschen rasch zu versorgen und unterzubringen. Mehr als 7.000 Kriegsflüchtlinge, von denen mehr als 40 Prozent Kinder sind, konnten kurzfristig untergebracht und versorgt werden, Tausende weitere Menschen fanden bei Freunden und Familien in Hessen eine Unterkunft. Gemeinsames Ziel der Kommunen und des Landes ist es jetzt neben der schnellen Unterbringung der Menschen eine noch zügigere und gerechtere Verteilung innerhalb Hessens zu realisieren. Hierzu müssen wir aber auch wissen, wie viele Kriegsflüchtlinge täglich zu uns kommen. Nur der Bund kann die berechtigten Interessen der Städte und Gemeinden nach Planbarkeit für ihre Hilfsmaßnahmen auch mit einem gerechten Verteil- und Erfassungssystem erfüllen“, so Innenminister Peter Beuth.
Innenminister fordert vom Bund Umsetzung eines Verteilungsverfahrens
Hessen hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der daraus folgenden massiven Flüchtlingsbewegung alles getan, um Geflüchtete aus der Ukraine in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit den hessischen Kreisen und Kommunen bestmögliche Hilfe und Unterstützung zu teil werden zu lassen. Um ein geordnetes Aufnahme- und Unterbringungsverfahren zu gewährleisten, ist es allerdings unabdingbar, dass der Bund Sorge für die Etablierung eines ordnungsgemäßen, effizienten Verteilungsverfahrens trägt und dies in der Praxis auch so umgesetzt wird. Dazu gehört neben einer steten Kommunikation aus hessischer Sicht vor allem die Übermittlung zuverlässiger Zugangszahlen. In Hessen war zuletzt vermehrt festzustellen, dass die vorab avisierten Zugangszahlen regelmäßig vom tatsächlichen Zugang abwichen.
„Für eine geordnete Verteilung der Geflüchteten auf die Länder und in den Ländern ist es wichtig, dass das von der Bundesregierung mehrfach angekündigte, aber noch nicht ausgerollte Erfassungstool ‚FREE‘ endlich zur Verfügung gestellt wird. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht, nachdem die Geflüchteten nicht von der Bundespolizei bei Überschreiten der Grenze, sondern erst nach dezentraler Ankunft in den Kommunen erfasst werden sollen. Ohne dieses Erfassungs- und Verteilsystem und die Eingaben der Ausländerbehörden und Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es keine verlässliche Übersicht darüber, wie viele Menschen kommen werden oder schon bei uns sind“, sagt der Hessische Innenminister Peter Beuth dazu.
Land Hessen bittet Kriegsflüchtlinge, sich bei kommunalen Ausländerbehörden zu melden
Da Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit biometrischem Pass und einem daraus erwachsenden 90-Tage-Visum zunächst keiner ausländerrechtlichen Meldepflicht unterliegen, kann noch immer keine genaue Gesamtzahl der bisher Eingereisten erhoben werden. Dies gilt auch für diejenigen Flüchtlinge, die ohne biometrischen Pass einreisen und der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie unterfallen. Die Flüchtlinge aus der Ukraine werden aber seitens des Landes Hessen gebeten, sich bei den Ausländerbehörden zu melden, um die weiteren Modalitäten ihres Aufenthalts und mögliche Bedarfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz festlegen zu können, so dass hier eine Nacherfassung erfolgen kann. (Den Flyer in deutscher und ukrainischer Sprache zum vereinfachten Aufnahmeverfahren finden Sie auf www.innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine unter Downloads.)
Hessen baut Kapazitäten sukzessive aus
Aktuell sind hessenweit derzeit insgesamt sechs Notunterkünfte mit einer Kapazität von jeweils rund 1.000 Menschen in Betrieb. Diese befinden sich in Marburg-Biedenkopf, dem Wetteraukreis, dem Vogelsbergkreis, dem Hochtaunuskreis, dem Lahn-Dill-Kreis und dem Landkreis Limburg-Weilburg. Die Leitung und Belegung der Einrichtungen wird von der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) übernommen, die ihre Kapazitäten Woche für Woche aufstockt. Darüber hinaus hatteauchdie Stadt Frankfurt am Main ihr Erstversorgungszentrum im Umfang von 2.000 Plätzen in der Nähe des dortigen Hauptbahnhofs ausgebaut. An diesem wichtigen Verkehrsknotenpunkt kommt zurzeit die Mehrzahl der geflüchteten Menschen an. Das Land Hessen trägt derzeit die Kosten für den Aufbau und Betrieb der Einrichtungen, für die der Bund noch keine konkrete Finanzierungszusage getroffen hat.
Verteilung an die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen geregelt
Neben der Identitätsfeststellung werden die Geflüchteten in der EAEH medizinisch betreut und erhalten ein Impfangebot. Anschließend werden die Menschen rasch den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen nach Richtlinie des hessischen Landesaufnahmegesetzes (LAG) zugewiesen. Die Aufnahmequote der Landkreise und kreisfreien Städte wird durch Rechtsverordnung der Landesregierung bestimmt. Dabei wird insbesondere die Einwohnerzahl berücksichtigt. Die Zuweisung an die kreisangehörigen Gemeinden obliegt dann dem jeweiligen Kreisausschuss. Innerhalb der Kommunen können alle in Hessen registrierten Kriegsflüchtlinge aufgrund eines bundesweit einheitlichen Verfahrens ihre Kinder in die Schule schicken, am Arbeitsmarkt teilnehmen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
„Die Erstaufnahmeeinrichtung, die Notunterkünfte und das Erstversorgungszentrum dienen als erste Zwischenstation auf dem Weg in unsere Städte und Gemeinden. Für die große Solidarität unserer kommunalen Familie bei der Unterbringung von Hilfesuchenden bin ich sehr dankbar. Die Unterbringung geflüchteter Ukrainer in unseren Kommunen, die Versorgung und die Integration verursachen aber auch hohe Kosten, für welche die Kommunen derzeit in Vorleistung treten. Wir brauchen vom Bund endlich eine klare und transparente Zusage, wie und welche Kosten auf welchem Wege für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen durch die Bundesregierung finanziert werden“, so der Innenminister.
Hilfeleistungen aus Hessen für die Menschen in der Region hält an
Unterdessen startete in der vergangenen Nacht ein zweiter Hilfskonvoi des Landes Hessen. Im Auftrag des Landes transportiert das Deutsche Rote Kreuz insgesamt rund 150 Paletten mit Isomatten und Schlafsäcken, Windeln und Babynahrung sowie Feuerschutzkleidung und weiteren notwendigen Hilfsgütern über Polen in die Ukraine. Der Konvoi, der aus vier Fahrzeugen besteht, war aus dem DRK-Zentrallager in Fritzlar aufgebrochen.
Aus dem Zentrallager startete bereits Mitte März ein Hilfeleistungskonvoi mit dringend benötigtem Material zur Unterbringung und Versorgung von ukrainischen Flüchtlingen. Die geladenen Hilfsgüter wurden ebenfalls vom Deutschen Roten Kreuz überliefert und umfassten fast 150 Paletten. Des Weiteren liefert das Land rund 160 Sets Feuerwehr-Schutzkleidung bestehend aus Jacke, Hose, Helm und Stiefeln sowie zusätzlich weitere 40 Jacken und Hosen, die verschiedene hessische Kommunen auf Abfrage des Landes zur Unterstützung ukrainischer Einsatzkräfte zur Verfügung gestellt hatten.
Bereits Anfang März hatte sich das Land Hessen an einer Hilfslieferung des Bundes beteiligt und dafür 50.000 OP-Masken, 10.000 Schutzanzüge sowie 10.000 Infektionsschutzhandschuhe bereitgestellt.

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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de