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WIBank hat bisher mehr als 1,5 Mrd. Euro Corona-Hilfen zur Verfügung gestellt

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 hat die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Landes hessische Kommunen, Unternehmen, Bildungsträger sowie Gesundheitseinrichtungen mit insgesamt mehr als 1,5 Mrd. Euro unterstützt. Dabei handelt es sich um Hilfen in Form von (Treuhand-)Darlehen, Krediten, Zuschüssen, Beteiligungen und Bürgschaften. Auch wenn die Pandemie noch nicht überstanden ist, blickt Dr. Michael Reckhard, Mitglied der Geschäftsleitung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen optimistisch in die Zukunft: “Ein Großteil der Unternehmen in Hessen hat es bemerkenswert gut durch die Corona-Krise geschafft. Das ist einerseits den zahlreichen Hilfsprogrammen zu verdanken, die wir gemeinsam mit dem Land, dem Bund und anderen Akteuren aus der hessischen Wirtschaft erarbeitet und bereitgestellt haben. Vor allem sind hier aber das enorme Engagement, das Durchhaltevermögen und die Kreativität vieler Unternehmerinnen und Unternehmer hervorzuheben. Sie tragen maßgeblich dazu bei, den Wirtschaftsstandort Hessen nachhaltig zu stärken.”
Die WIBank hat allein an die hessische Wirtschaft seit Beginn der Corona-Pandemie bis Ende 2021 8.779 Kredite und Darlehen als Corona-Hilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 272 Mio. Euro bewilligt. Hierbei haben vor allem kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige in Hessen von den beiden bereits Ende März und Anfang April 2020 eingeführten Landes-Hilfsprogrammen Hessen-Mikroliquidität und Liquiditätshilfe für KMU in Hessen profitiert. Beide Programme können noch bis zum 31.März 2022 beantragt werden.
Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis wurden für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen über die zur WIBank gehörende Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BM H) bis Ende 2021 38 Liquiditätsbeteiligungen in Höhe von 16,4 Mio. Euro bewilligt.
Um Unternehmerinnen und Unternehmern die Aufnahme großvolumiger Bankkredite zu erleichtern, hat das Land Hessen im Rahmen von Landesbürgschaften sowie über die WIBank-Bürgschaften (Covid-19) hessische Unternehmen mit Bürgschaften in Höhe von insgesamt rund 42,2 Mio. Euro unterstützt. Die WIBank ist als Mandatar des Landes Ansprechpartnerin und bearbeitende Stelle für diese Bürgschaften.
Hessischen Krankenhäusern wurden knapp 1.144 Mio. Euro Treuhandzuschüsse bewilligt. Davon wurden ca. 10 Mio. Euro aus Landesmitteln zur Beschaffung von Beatmungsgeräten und rund 1.134 Mio. Euro aus Bundesmitteln als Ausgleichszahlung und Versorgungsaufschlag an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Corona-Virus ausgezahlt.
Allein von November bis Dezember 2021 erhielten 28 kommunale Schulträger sowie örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorläufige Zuwendungsbescheide über Zuschüsse in Höhe von insgesamt 17,6 Mio. Euro zur Finanzierung von Luftreinigungsgeräten. Außerdem wurde hessischen Kommunen mit rund 13,4 Mio. Euro Treuhandzuschüssen zur Unterstützung von Sportstätten, wie z.B. zur Sanierung von Schwimmbädern, unter die Arme gegriffen. Auch für Gaststättenbetriebe in Hessen wurden rund 2,5 Mio. Euro Treuhandzuschüsse zur Verfügung gestellt.
“Mit den auch durch das Land Hessen ermöglichten Corona-Hilfen für das öffentliche Leben, das Gesundheitssystem und die hessische Wirtschaft ist es uns gemeinsam gelungen, die Menschen durch die Corona-Pandemie zu begleiten und die Gesellschaft zu stärken. Hinter tausenden von bearbeiteten Hilfsanträgen stehen tausende Schicksale in oft existentiellen Nöten. Die Menschen können weiter auf uns zählen und es ist gut, dass wir in Hessen eine so leistungsstarke Förderbank haben, die auch und gerade in Krisenzeiten eine wichtige Partnerin ist”, ziehen Finanzminister Michael Boddenberg und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir eine positive Bilanz.
“Auch wenn uns das Thema Corona-Hilfen alle nach wie vor enorm in Anspruch nimmt, so umfasst unser Förderauftrag viel mehr. Beispielsweise sind Digitalisierung und Nachhaltigkeit große Herausforderungen, die uns alle betreffen und die wir mit unseren Förderangeboten entsprechend begleiten. Egal ob Unternehmen oder Kommunen — als Förderbank des Landes stehen wir allen Beteiligten bei diesem wichtigen Transformationsprozess unterstützend zur Seite, um Hessen insgesamt stark für die Zukunft zu machen und den Strukturwandel weiter erfolgreich voranzutreiben”, kommentiert Gottfried Milde, Sprecher der WIBank-Geschäftsleitung.


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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de