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Wei­ter­bil­dung bei nur gut einem Drit­tel der Mittelständler

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Die Trans­for­ma­ti­on zu einer digi­ta­len und kli­ma­neu­tra­len Wirt­schaft erfor­dert umfas­sen­de Anpas­sun­gen der beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen. Die Unter­neh­men sind ein wich­ti­ger Akteur sowohl in der dua­len Aus­bil­dung als auch in der betrieb­li­chen Wei­ter­bil­dung. Die Coro­na-Kri­se im Jahr 2020 war aller­dings ein kräf­ti­ger Dämp­fer des Wei­ter­bil­dungs­ge­sche­hens, wie eine Ana­ly­se von KfW Rese­arch auf Basis des reprä­sen­ta­ti­ven KfW-Mit­tel­stand­spa­nels zeigt. Nur jedes drit­te (36 %) der klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men hat sei­ner Beleg­schaft Wei­ter­bil­dung ermög­licht. Vor der Kri­se hat­te die­ser Wert bei ca. 50–55 % gele­gen.
 
Unter den 36 % Wei­ter­bil­dungs­un­ter­neh­men führ­ten 24% selbst Wei­ter­bil­dun­gen durch, 22% über­nah­men die Kos­ten exter­ner Wei­ter­bil­dung und 15 % stell­ten Beschäf­tig­te für Wei­ter­bil­dung von der Arbeit frei, wie die nie neue Ana­ly­se von KfW Rese­arch wei­ter zeigt. Von allen 32,5 Mio. Beschäf­tig­ten im deut­schen Mit­tel­stand hat im Jahr 2020 knapp ein Vier­tel (23 %) an betrieb­li­cher Wei­ter­bil­dung teil­ge­nom­men. Pro Weiterbildungsteilnehmer(in) haben die Fir­men durch­schnitt­lich 1.300 Euro aus­ge­ge­ben. Die agg­re­gier­ten Wei­ter­bil­dungs­aus­ga­ben des Mit­tel­stands belau­fen sich dem­nach auf unge­fähr 10 Mrd. Euro. Die­se Human­ka­pi­tal­in­ves­ti­tio­nen lie­gen in der Grö­ßen­ord­nung von ca. 5 % der gesam­ten mit­tel­stän­di­schen Inves­ti­tio­nen in Anla­gen und Bau­ten (204 Mrd. Euro).
 
Ein Blick auf die Wei­ter­bil­dungs­quo­ten der ein­zel­nen Bun­des­län­der zeigt, dass die meis­ten nah am Bun­des­durch­schnitt lie­gen. Posi­ti­ve Aus­nah­men sind die ost­deut­schen Län­der Bran­den­burg, Sach­sen-Anhalt und Thü­rin­gen sowie Hes­sen mit jeweils 40–42 %. Deut­lich unter­durch­schnitt­lich ist die Wei­ter­bil­dungs­quo­te im Nor­den: Ham­burg und Schles­wig-Hol­stein lie­gen bei 25 bzw. 27 %.
 
Feh­len­de IT-Kom­pe­ten­zen bzw. Fach­kräf­te wer­den von den Unter­neh­men immer wie­der als eines der häu­figs­ten Digi­ta­li­sie­rungs­hemm­nis­se genannt. Dem­entspre­chend waren bei der gro­ßen Mehr­heit der Wei­ter­bil­dungs­un­ter­neh­men im Jahr 2020 Digi­tal­kom­pe­ten­zen Inhalt der Wei­ter­bil­dung (84 %). Bei der Hälf­te nah­men sie sogar eine zen­tra­le Rol­le ein (49 %). Am häu­figs­ten waren grund­le­gen­de Digi­tal­kom­pe­ten­zen wie z. B. die Bedie­nung von Com­pu­tern und Stan­dard­soft­ware Wei­ter­bil­dungs­ge­gen­stand (bei 77 % der Wei­ter­bil­dungs­un­ter­neh­men). Fort­ge­schrit­te­ne Digi­tal­kom­pe­ten­zen wie Pro­gram­mier­kennt­nis­se und sta­tis­ti­sche Ana­ly­sen wur­den von knapp der Hälf­te der wei­ter­bil­dungs­ak­ti­ven Mit­tel­ständ­ler adres­siert (47 %).
 
„Die Daten aus dem KfW-Mit­tel­stand­spa­nel zum The­ma Wei­ter­bil­dung sind eine Bestands­auf­nah­me inmit­ten der Coro­na-Kri­se. Es bleibt zu hof­fen, dass sie einen Tief­punkt mar­kie­ren und die Wei­ter­bil­dungs­ak­ti­vi­tä­ten schnell wie­der Fahrt auf­neh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Denn Wei­ter­bil­dung wird im Struk­tur­wan­del immer wich­ti­ger – für den indi­vi­du­el­len Arbeits­markt­er­folg und für die Pro­duk­ti­vi­tät der gesam­ten Volks­wirt­schaft.“
 
Doch selbst eine zügi­ge Rück­kehr zum Vor­kri­sen-Niveau wür­de den aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen nicht gerecht: Die Digi­ta­li­sie­rung und die drän­gen­de Trans­for­ma­ti­on zur Kli­ma­neu­tra­li­tät ver­än­dern lau­fend die Anfor­de­run­gen an die Qua­li­fi­ka­ti­on der Beschäf­tig­ten. Ein ent­schei­den­des Pro­blem ist, dass der Wei­ter­bil­dungs­sek­tor im Sta­tus quo zu unüber­sicht­lich und infor­mell ist, er weist Ange­bots­lü­cken und zu gerin­ge Teil­nah­me auf. „Für eine erfolg­rei­che Trans­for­ma­ti­on zur digi­ta­len und kli­ma­neu­tra­len Wirt­schaft brau­chen wir eine neue Wei­ter­bil­dungs­kul­tur, wir brau­chen sys­te­ma­ti­sche und hoch­wer­ti­ge Wei­ter­bil­dung in der Brei­te“, so Köh­ler-Geib. Hier­für müs­se an drei Stell­schrau­ben ange­setzt wer­den: 1. Die Ver­bes­se­rung des Ange­bots durch staat­li­che Min­dest­stan­dards und eine zen­tra­le Rol­le der Hoch- und Berufs­schu­len als Wei­ter­bil­dungs­an­bie­ter. 2. eine erwei­ter­te finan­zi­el­le För­de­rung, 3. die Schaf­fung zeit­li­cher Frei­räu­me durch digi­ta­les Ler­nen und bes­se­re Betreu­ungs­in­fra­struk­tur – für die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie, Beruf und Bildung.

Mit­tel­stands- und Wirtschaftsunion

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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