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Coro­na-Kri­se trifft vor allem klei­ne Unternehmen

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Die Coro­na-Pan­de­mie hat sicht­ba­re Spu­ren in vie­len der 3,8 Mil­lio­nen mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men in Deutsch­land hin­ter­las­sen. Aller­dings betref­fen die Aus­wir­kun­gen der Kri­se den gesam­ten Mit­tel­stand nicht ein­heit­lich, son­dern tre­ten ver­stärkt in ein­zel­nen Seg­men­ten auf. In einer neu­en Stu­die hat KfW Rese­arch Mus­ter der Kri­sen­be­trof­fen­heit bzw. einer Kri­sen­re­si­li­enz her­aus­ge­ar­bei­tet. Der Ana­ly­se zufol­ge kom­men klei­ne Unter­neh­men schlech­ter durch die Kri­se als etwa mit­tel­gro­ße Mit­tel­stän­der. Zudem fin­den sich von der Kri­se betrof­fe­ne Unter­neh­men häu­fi­ger unter den Unter­neh­men mit einer bereits vor dem Aus­bruch der Coro­na-Pan­de­mie schwa­chen Boni­tät, unter aus­lands­ak­ti­ven Unter­neh­men und in Bran­chen, die sich nicht durch eine Son­der­kon­junk­tur den Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie ent­zie­hen konn­ten.
 
Als ent­schei­den­de Indi­ka­to­ren für die Kri­sen­be­trof­fen­heit oder ‑resi­li­enz eines Unter­neh­mens hat KfW Rese­arch etwa­ige Umsatz­ein­bu­ßen und die Ent­wick­lung der Eigen­ka­pi­tal­quo­te wäh­rend der Coro­na-Kri­se her­an­ge­zo­gen. In letz­te­rer schla­gen sich Umsatz­ver­lus­te nie­der, die nicht kom­pen­siert wer­den kön­nen, son­dern zum Ver­zehr der Eigen­ka­pi­tal­aus­stat­tung führ­ten bzw. die Auf­nah­me von Kre­di­ten zur Liqui­di­täts­si­che­rung erfor­der­lich mach­ten. Eine Ver­schlech­te­rung der Eigen­ka­pi­tal­quo­te wirkt sich über die aku­te Kri­sen­pha­se hin­aus nega­tiv aus, etwa weil dies die Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten eines Unter­neh­mens schmä­lert.
 
Ins­ge­samt muss­ten im Mai 2021 noch 39 % der mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men Umsatz­ein­bu­ßen ver­kraf­ten. Zu Beginn der Kri­se im April 2020 hat­te sich die­ser Anteil auf 66 % belau­fen. Über eine im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie gesun­ke­ne Eigen­ka­pi­tal­quo­te berich­te­te im Mai 2021 etwa ein Vier­tel (24 %) der deut­schen Mit­tel­ständ­ler.
 
Der tie­fer­ge­hen­de Blick zeigt hier­bei fol­gen­de Mus­ter:
 
• Klei­ne Unter­neh­men (unter 5 Beschäf­tig­te) lei­den am häu­figs­ten an den Kri­sen­fol­gen: 41 % müs­sen nach wie vor Umsatz­ein­bu­ßen hin­neh­men, 24 % von ihnen berich­ten von einer nied­ri­ge­ren Eigen­ka­pi­tal­quo­te
 
• Was die Haupt­wirt­schafts­zwei­ge angeht, so tref­fen Umsatz­ein­bu­ßen Han­dels­un­ter­neh­men am häu­figs­ten (57 %), wäh­rend Bau­un­ter­neh­men mit 9 % am sel­tens­ten dar­un­ter lei­den. Die Betrof­fen­heit im Ver­ar­bei­ten­den Gewer­be und im Dienst­leis­tungs­sek­tor liegt mit 40 bzw. 38 % nahe­zu gleich auf dazwi­schen. Die­se unter­schied­lich star­ken Betrof­fen­hei­ten schla­gen jedoch nur teil­wei­se auf die Ent­wick­lung der Eigen­ka­pi­tal­quo­ten durch, etwa weil staat­li­che Unter­stüt­zungs­maß­nah­men grei­fen und die Unter­neh­men ihre lau­fen­den Kos­ten redu­zie­ren konn­ten. Ledig­lich das Bau­ge­wer­be berich­tet aus­ge­spro­chen sel­ten von Ver­schlech­te­run­gen der Eigen­ka­pi­tal­quo­te (7 % ggü. 25 bzw. 26 % in den ande­ren Wirt­schafts­zwei­gen).
 
• Aus­lands­ak­ti­ve Mit­tel­ständ­ler sind sowohl bezüg­lich der Umsatz­ein­bu­ßen (46 % vs. 37 %) als auch der Ent­wick­lung der Eigen­ka­pi­tal­quo­te (29 % vs. 22 %) schlech­ter durch die Coro­na-Kri­se gekom­men als ledig­lich im Inland akti­ve Unter­neh­men.
 
• Unter­neh­men mit bereits vor Coro­na schwa­cher Boni­täts­ein­stu­fung sind eben­falls zumeist häu­fi­ger von der Kri­se betrof­fen. Der Anteil der Unter­neh­men, die Ver­schlech­te­run­gen der Eigen­ka­pi­tal­quo­te hin­neh­men müs­sen, nimmt von 39 % in der Kate­go­rie mit der schwächs­ten Boni­täts­be­wer­tung auf 20 % in jener mit der bes­ten Rating­no­te ab.
 
• Die Rating­no­te ist auch ein Indi­ka­tor für die Unter­neh­mens­qua­li­tät selbst. Sie spie­gelt bei­spiels­wei­se die Qua­li­tät des Manage­ments wie­der, da der zurück­lie­gen­de und lang­fris­ti­ge Geschäfts­er­folg eines Unter­neh­mens – der einer guten Boni­tät zugrun­de liegt – ohne eine hohe Manage­ment­qua­li­tät nicht erziel­bar wäre. Gera­de aus­ge­präg­te Manage­ment-Kom­pe­ten­zen dürf­ten dazu bei­getra­gen haben, Lösun­gen für die im Zuge der Kri­se auf­ge­tre­te­nen Pro­ble­me zu iden­ti­fi­zie­ren und erfolg­reich umzu­set­zen.
 
• Eine höhe­re Kri­sen­re­si­li­enz kann auch bei Unter­neh­men fest­ge­stellt wer­den, die bereits im Vor­feld Inno­va­tions- und Digi­ta­li­sie­rungs­pro­jek­te durch­ge­führt und so Kom­pe­ten­zen und einen höhe­ren Digi­ta­li­sie­rungs­grad auf­ge­baut haben. Sie ver­zeich­nen mit 22 % bzw. 20 % deut­lich sel­te­ner als der Durch­schnitt gesun­ke­ne Eigen­ka­pi­tal­quo­ten.
 
„Auch wenn Kri­sen immer anders sind, so las­sen sich doch eini­ge unse­re Erkennt­nis­se aus der aktu­el­len Coro­na-Kri­se auf ande­re Kri­sen über­tra­gen. Dies gilt etwa hin­sicht­lich der höhe­ren Ver­letz­lich­keit klei­ner Unter­neh­men. Sie haben auf­grund ihrer gerin­ge­ren Unter­neh­mens­grö­ße grund­sätz­lich weni­ger Mög­lich­kei­ten, aus­rei­chend gro­ße Reser­ven für die Über­win­dung von Kri­sen auf­zu­bau­en“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. Aus der Ana­ly­se, dass bestimm­te Unter­neh­mens­seg­men­te auf­grund struk­tu­rel­ler und imma­nen­ter Benach­tei­li­gun­gen stär­ker von Kri­sen­si­tua­tio­nen betrof­fen sind als ande­re Unter­neh­mens­grup­pen, erge­ben sich Ansät­ze für die Wirt­schafts­po­li­tik. „Vie­le die­ser Unter­neh­men haben eine wich­ti­ge Rol­le im Wirt­schafts­pro­zess. Sie beset­zen Markt­ni­schen, über­neh­men die Rol­le leis­tungs­fä­hi­ger Zulie­fe­rer von grö­ße­ren Unter­neh­men und wirt­schaf­ten so ohne Kri­se ren­ta­bel. Das kri­sen­be­ding­te Aus­schei­den sol­cher Unter­neh­men wür­de zu Schä­den in der Volks­wirt­schaft füh­ren“, sagt Frit­zi Köh­ler-Geib. Unter­stüt­zungs­maß­nah­men zur aku­ten Kri­sen­be­wäl­ti­gung durch die Wirt­schafts­po­li­tik sei­en hier aus­drück­lich als not­wen­dig zu betrach­ten. „Dass digi­ta­le und inno­va­ti­ve Mit­tel­ständ­ler bes­ser durch die Pan­de­mie gekom­men sind, gibt der Wirt­schafts­po­li­tik Rücken­wind, nun die Wei­chen rich­tig zu stel­len und ver­stärkt Zukunfts­in­ves­ti­tio­nen in Digi­ta­li­sie­rung und Inno­va­ti­on sowie in Kli­ma­schutz anzu­re­gen.“ Ein wich­ti­ger Bau­stein sei­en ver­läss­li­che Rah­men­set­zun­gen, wie bei­spiels­wei­se ein ver­läss­li­ches und plan­bar stei­gen­des CO2 Preis­si­gnal für den Kli­ma- und Umwelt­schutz. Hin­zu kom­men finan­zi­el­le Anrei­ze, z.B. durch Kre­di­te gepaart mit Zuschüs­sen, so dass für die Brei­te der Unter­neh­men höhe­re Anrei­ze zu Inves­ti­tio­nen in Kli­ma­schutz, Inno­va­tio­nen und neue Tech­no­lo­gien ent­ste­hen. „Um gestärkt aus der Kri­se her­vor­zu­ge­hen, bedarf es außer­dem wirt­schafts­po­li­ti­scher Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Kri­sen­re­si­li­enz, zu einer noch bes­se­ren Nut­zung der inter­na­tio­na­len Ver­flech­tun­gen sowie zur Stär­kung der Euro­päi­schen Union.“

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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