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Rhein­gau und Tau­nus sol­len erneut LEA­DER-Regi­on werden

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Wett­be­werb für neue För­der­pe­ri­ode 2023–2027 ausgeschrieben

Die Lan­des­re­gie­rung hat den Start­schuss für das Bewer­bungs- und Aus­wahl­ver­fah­ren LEADER 2023–2027 gege­ben, das für die wei­te­re För­de­rung der Regio­nal­ent­wick­lung im Rhein­gau-Tau­nus von ent­schei­den­der Bedeu­tung ist. Hier­auf wei­sen die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth hin.

„Der Auf­ruf ist soeben erfolgt, der Wett­be­werb aus­ge­schrie­ben. Ab sofort kön­nen sich die länd­li­chen Regio­nen um die Aner­ken­nung als LEA­DER-Regi­on bewer­ben. Wir unter­stüt­zen mit Nach­druck, dass sowohl der Rhein­gau als auch der Tau­nus erneut ins Ren­nen gehen wol­len, damit die Erfolgs­ge­schich­te der Regio­nal­ent­wick­lung dies­seits und jen­seits des Gebücks fort­ge­setzt wer­den kann. Das stärkt den länd­li­chen Raum und ganz kon­kret unse­re Hei­mat“, erklär­ten die CDU-Politiker.

Ziel sei, dass bei­de erneut LEA­DER-Regio­nen wer­den und wei­ter­hin das gesam­te Kreis­ge­biet von dem För­der­pro­gramm pro­fi­tie­ren kön­ne, das im Wesent­li­chen von der EU finan­ziert und durch Lan­des­mit­tel ergänzt wer­de. Hier­für sei­en sowohl vom Ver­ein Regio­nal­ent­wick­lung Rhein­gau als auch vom Ver­ein Regio­nal­ent­wick­lung Tau­nus, die erfolg­reich als Trä­ger den LEA­DER-Pro­zess in den ver­gan­ge­nen Jah­ren gestal­tet hät­ten, vor­aus­schau­end bereits die Wei­chen gestellt wor­den. „Bei­de ste­hen in den Start­lö­chern. Sie haben bereits den Beschluss gefasst, sich für die neue För­der­pe­ri­ode zu bewer­ben. Er kann jetzt umge­setzt wer­den“, so die Abgeordneten.

Gut gear­bei­tet – bes­tens vorbereitet

Rhein­gau und Tau­nus sei­en bes­tens gerüs­tet, da mit den bei­den Ver­ei­nen bereits die Loka­len Akti­ons­grup­pen und somit die erfor­der­li­chen Struk­tu­ren vor­han­den sei­en. „Sie sind funk­ti­ons- und leis­tungs­fä­hig und ver­fü­gen über eine umfas­sen­de LEA­DER-Erfah­rung.“ In der nun zu Ende gehen­den För­der­pe­ri­ode sei von ihnen eine Viel­zahl an Pro­jek­ten auf den Weg gebracht und abge­wi­ckelt wor­den. Im Rhein­gau habe man bis­her 40 Pro­jek­te ver­wirk­licht, für die 1,28 Mil­lio­nen Euro an Zuschüs­sen geflos­sen sei­en. Im Tau­nus sei­en 29 Pro­jek­te mit einem Zuschuss­vo­lu­men von knapp 1,5 Mil­lio­nen Euro umge­setzt wor­den. Zudem sei in den bei­den letz­ten Jah­ren das vom Land bereit­ge­stell­te Regio­nal­bud­get umfas­send genutzt wor­den, um zahl­rei­che Pro­jek­te im Ehren­amt zu unterstützen.

„Dies ist eine groß­ar­ti­ge Bilanz. Mit den Gel­dern der EU und des Lan­des ist ein Schub in der Regio­nal­ent­wick­lung aus­ge­löst wor­den.“, beton­ten Mül­ler-Klep­per und Beuth. Sie dank­ten den Mit­glie­dern der Ver­ei­ne Regio­nal­ent­wick­lung Rhein­gau und Tau­nus für ihr gro­ßes ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment. Das haupt­amt­li­che Regio­nal­ma­nage­ment habe hoch moti­viert und kom­pe­tent gear­bei­tet. „Die Regi­on war und ist beim Mana­gen des För­der­pro­zes­ses gut auf­ge­stellt. Sie hat das Rüst­zeug, um auch die nächs­te För­der­pe­ri­ode erfolg­reich zu gestalten.“

Loka­le Ent­wick­lungs­stra­te­gie erarbeiten

Der nächs­te Schritt, der mit der Bewer­bung ver­bun­den sei, sei nun die Erar­bei­tung einer Loka­len Ent­wick­lungs­stra­te­gie für jede der bei­den Teil­re­gio­nen, die dann für die kom­plet­te För­der­pe­ri­ode bis Ende 2027 gel­te. „Es muss das kon­zep­tio­nel­le Fun­da­ment geschaf­fen und das Dreh­buch für die nächs­ten Schrit­te der Regio­nal­ent­wick­lung geschrie­ben wer­den“, erläu­ter­ten Mül­ler-Klep­per und Beuth. Die Stra­te­gie sei bis 31. Mai 2022 beim Hes­si­schen Minis­te­ri­um für Umwelt, Kli­ma­schutz, Land­wirt­schaft und Ver­brau­cher­schutz ein­zu­rei­chen. Mit einer Ent­schei­dung über die Aner­ken­nung der För­der­re­gio­nen wer­de bis Jah­res­en­de 2022 gerech­net. „Die­se Aner­ken­nung ist der Schlüs­sel zum För­der­topf. Dann kön­nen Anträ­ge zur Unter­stüt­zung von Maß­nah­men zur Errei­chung der regio­na­len Zie­le gestellt werden.“

Für die unter­schied­lichs­ten Pro­jek­te sei eine För­de­rung mög­lich – von der Schaf­fung tou­ris­ti­scher Infra­struk­tur über die Stär­kung regio­na­ler Kleinst­un­ter­neh­men oder des Gast­ge­wer­bes bis zur Schaf­fung neu­er Ange­bo­te in der Grund­ver­sor­gung. So könn­ten zum Bei­spiel Dorf­lä­den, klei­ne Hand­werks­un­ter­neh­men oder die Aus­wei­sung von Wan­der- und Rad­we­gen über das Pro­gramm geför­dert werden.

„Ziel die­ser Anstren­gun­gen ist es, unse­re Regi­on als attrak­ti­ven Lebens­raum wei­ter zu ent­wi­ckeln und die Lebens­qua­li­tät für die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner zu erhal­ten, indem kul­tu­rel­le, sozia­le und wirt­schaft­li­che Poten­tia­le eigen­ver­ant­wort­lich und nach­hal­tig mobi­li­siert wer­den. Die­se Zukunfts­chan­ce wur­de bis­her inten­siv genutzt, sie soll auch künf­tig offen­ste­hen“, so Mül­ler-Klep­per und Beuth.

Schwer­punkt Nach­hal­tig­keit und Klimaschutz

Für die neue För­der­pe­ri­ode ist nach den Wor­ten der Abge­ord­ne­ten eine neue inhalt­li­che Akzen­tu­ie­rung vor­ge­se­hen. Als zusätz­li­cher För­der­schwer­punkt wer­de ab 2023 der Bereich „Bio­öko­no­mie“ in die nächs­te För­der­richt­li­nie auf­ge­nom­men, der sich vor allem mit Fra­gen des nach­hal­ti­gen Kon­sums und der Ent­wick­lung von regio­na­len Wert­schöp­fungs­ket­ten befas­se. Neu sei auch, dass die Ori­en­tie­rung an Nach­hal­tig­keits- und Kli­ma­schutz­zie­len durch die För­de­rung geziel­ter hono­riert wer­de. Auch die Digi­ta­li­sie­rung von Dienst­leis­tun­gen und Pro­zes­sen in den jewei­li­gen Pro­jek­ten wer­de eine grö­ße­re Bedeu­tung haben, die sich in neu­en För­der­an­ge­bo­ten wiederspiegele.

Seit dem Beginn der letz­ten För­der­pe­ri­ode in 2014 wur­den den 24 aner­kann­ten LEA­DER-Regio­nen in Hes­sen knapp 80 Mil­lio­nen Euro För­der­mit­tel bewil­ligt. Für die neue För­der­pe­ri­ode ab 2023 sol­len ins­ge­samt 105 Mil­lio­nen Euro bereitstehen.

https://www.elektro-lind.de/

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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