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Zahl der Gründungen fällt im Corona-Jahr auf 537.000

Im Schatten der Corona-Krise haben im vergangenen Jahr weniger Menschen eine Existenzgründung verwirklicht als im Jahr zuvor. Dem repräsentativen KfW-Gründungsmonitor zufolge rutschte die Zahl der Vollerwerbsgründungen auf einen neuen Tiefpunkt von 201.000 (- 27.000 bzw. ‑12 % ggü. Vorjahr). Auch im Nebenerwerb wurde weniger gegründet als noch 2019 ( ‑41.000 bzw. ‑11 % auf 336.000). Insgesamt wagten 2020 537.000 Menschen den Sprung in die berufliche Selbständigkeit (-68.000 bzw. ‑11 %).
Der Rückgang der Existenzgründungen liegt hauptsächlich an weniger Gründungen von Männern. Ihre Zahl sank 2020 auf 332.000 (-58.000), die Zahl der Gründerinnen blieb hingegen mit 205.000 nahezu stabil (-10.000). Gründungen von Frauen kamen damit auf einen Anteil von 38 % an allen Existenzgründungen (2019: 36 %). Dieses Ergebnis ist überraschend, denn Studien zufolge waren gerade selbständige Frauen besonders stark von negativen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen und mussten häufiger als Männer mit Umsatzverlusten, Existenzsorgen und Einschränkungen des Lebensstandards umgehen. Gründungsinteressierte Frauen scheinen sich jedoch schneller auf die neuen Krisenbedingungen eingestellt und letztlich ihre Gründungspläne häufiger doch realisiert zu haben als Männer. Hierfür spricht, dass Gründerinnen im vergangenen Jahr häufiger als Gründer ihre Geschäftsmodelle angepasst haben (52 % vs. 39 %).
KfW Research analysiert im KfW-Gründungsmonitor auch die Abbruchraten und ‑gründe im vergangenen Jahr. Die Corona-Krise hat sich hier klar niedergeschlagen: Etwa vier von zehn Gründerinnen und Gründern haben 2020 ihre selbständige Tätigkeit binnen 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme wieder beendet. Zwar erfolgte ein Abbruch wie auch in der Vergangenheit häufig aus persönlichen Gründen (z.B. familiäre Belastung, besseres Jobangebot), doch der Anteil von Gründungsabbrüchen wegen Unwirtschaftlichkeit hat sich gegenüber 2019 auf 40 % verdoppelt. Insgesamt war im Jahr 2020 bei etwas mehr als der Hälfte (56 %) der Abbrüche die Corona-Krise entscheidend.
Allerdings waren im Corona-Jahr 2020 auch mehr Menschen motiviert, sich mit einer bietenden Geschäftsgelegenheit selbständig zu machen. Der Anteil so genannter Chancengründungen stieg auf 80 % (2019: 73 %). Aus der Not heraus wegen fehlender besserer Erwerbsalternativen entstanden nur 16 %
(2019: 23 %) aller Existenzgründungen. Im vergangenen Jahr haben folglich in erster Linie diejenigen Existenzgründer ihr Gründungsvorhaben in die Tat umgesetzt, die eine besondere Beharrlichkeit und Zuversicht mitgebracht haben. Auf der anderen Seite dürfte die Kurzarbeit dazu beigetragen haben, dass nicht mehr Menschen aus der Not heraus eine selbständige Tätigkeit aufnahmen.
Die existenzbedrohende Lage, in die viele Selbstständige durch die Corona-Krise gerutscht sind, hat im vergangenen Jahr offenbar viele Gründungsinteressierte abgeschreckt, bevor sie Gründungspläne überhaupt entwickeln haben. Entsprechend stark ist die „Planungstätigkeit“ eingebrochen: Der Anteil von Erwerbsfähigen (18–64-Jährige) mit Gründungsplänen sank von 6,4 % im Jahr 2019 auf 4,4 % im vergangenen Jahr. Gleichzeitig ging die Quote derjenigen, die ihre Geschäftstätigkeit innerhalb der nächsten 12 Monate aufnehmen wollen, von 3,2 % auf 2,6 % zurück. Die rückläufige Planungsquote 2020 ist aber nur auf den ersten Blick ein negatives Signal für die Gründungstätigkeit 2021.
„Nach dem coronabedingten Einbruch der Gründungstätigkeit in Deutschland verspricht 2021 ein gutes Gründungsjahr zu werden. Der konjunkturelle Aufschwung gibt Rückenwind und auch der Arbeitsmarkt dürfte eher positiv auf die Gründungstätigkeit wirken“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Hinzu kommt: Viele Gründungsplanerinnen und ‑planer wollten eigentlich bereits 2020 gründen — sie haben ihre Projekte aufgrund der Corona-Krise nur verschoben. Sie sind im Planungsprozess weit vorangeschritten und nah an der Umsetzung. Auch davon dürfte die diesjährige Gründungstätigkeit profitieren.“
Weitere zentrale Ergebnisse des KfW-Gründungsmonitors sind:
- Innovative Gründungen, das sind Existenzgründungen mit Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten, machten 13 % Gründungen 2020 aus, 24 % waren wachstumsorientierte Gründungen. Internetbasierte Gründungen, bei denen das Internet Kernelement des Unternehmens ist, erreichten einen Anteil von 31 % aus und digitale Gründungen, deren Angebot nur durch den Einsatz digitaler Technologien nutzbar ist, kamen auf 26 %.
- Im Länderranking steht Berlin weiter mit Abstand an der Spitze. Dort haben im Durchschnitt der Jahre 2018–2020 von 10.000 Erwerbsfähigen jährlich 181 Personen eine selbstständige Tätigkeit begonnen. Brandenburg, das von der Ausstrahlung der überdurchschnittlichen Berliner Gründungstätigkeit auf die Peripherie profitiert hatte, ist aufgrund coronabedingt rückläufiger Gründungstätigkeit vom zweiten Platz wieder auf Platz 5 abgerutscht (104 Gründungen je 10.000 Erwerbsfähige). Auf Platz 2 kommt nun Hamburg (129) vor Schleswig-Holstein (120) auf Platz 3. Platz 4 belegt Bayern (109)
- Nach einem Jahr Corona-Krise gehen Gründerinnen und Gründer mit dem Gründungsstandort Deutschland insgesamt hart ins Gericht. Nur die Benotungen des freien Marktzugangs (Schulnotenskala: 2,3), der Beratungsangebote (2,6), des Zugangs zu öffentlichen Fördermitteln (3,3) und die Kreditverfügbarkeit (3,7) blieben auf dem gewohnten Level. Die anderen Faktoren wurden dagegen etwa eine halbe Note bis eineinhalb Noten abgewertet. Die Benotungen der gesetzlichen Regelungen (4,3; +1,3), der bürokratischen Informations- und Berichtspflichten (4,6; +1,2) sowie der steuerlichen Belastung (4,4; +0,8) verschlechterten sich am stärksten.


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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de