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Zahl der Grün­dun­gen fällt im Coro­na-Jahr auf 537.000

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Im Schat­ten der Coro­na-Kri­se haben im ver­gan­ge­nen Jahr weni­ger Men­schen eine Exis­tenz­grün­dung ver­wirk­licht als im Jahr zuvor. Dem reprä­sen­ta­ti­ven KfW-Grün­dungs­mo­ni­tor zufol­ge rutsch­te die Zahl der Voll­erwerbs­grün­dun­gen auf einen neu­en Tief­punkt von 201.000 (- 27.000 bzw. ‑12 % ggü. Vor­jahr). Auch im Neben­er­werb wur­de weni­ger gegrün­det als noch 2019 ( ‑41.000 bzw. ‑11 % auf 336.000). Ins­ge­samt wag­ten 2020 537.000 Men­schen den Sprung in die beruf­li­che Selb­stän­dig­keit (-68.000 bzw. ‑11 %).
 
Der Rück­gang der Exis­tenz­grün­dun­gen liegt haupt­säch­lich an weni­ger Grün­dun­gen von Män­nern. Ihre Zahl sank 2020 auf 332.000 (-58.000), die Zahl der Grün­de­rin­nen blieb hin­ge­gen mit 205.000 nahe­zu sta­bil (-10.000). Grün­dun­gen von Frau­en kamen damit auf einen Anteil von 38 % an allen Exis­tenz­grün­dun­gen (2019: 36 %). Die­ses Ergeb­nis ist über­ra­schend, denn Stu­di­en zufol­ge waren gera­de selb­stän­di­ge Frau­en beson­ders stark von nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Kri­se betrof­fen und muss­ten häu­fi­ger als Män­ner mit Umsatz­ver­lus­ten, Exis­tenz­sor­gen und Ein­schrän­kun­gen des Lebens­stan­dards umge­hen. Grün­dungs­in­ter­es­sier­te Frau­en schei­nen sich jedoch schnel­ler auf die neu­en Kri­sen­be­din­gun­gen ein­ge­stellt und letzt­lich ihre Grün­dungs­plä­ne häu­fi­ger doch rea­li­siert zu haben als Män­ner. Hier­für spricht, dass Grün­de­rin­nen im ver­gan­ge­nen Jahr häu­fi­ger als Grün­der ihre Geschäfts­mo­del­le ange­passt haben (52 % vs. 39 %).
 
KfW Rese­arch ana­ly­siert im KfW-Grün­dungs­mo­ni­tor auch die Abbruch­ra­ten und ‑grün­de im ver­gan­ge­nen Jahr. Die Coro­na-Kri­se hat sich hier klar nie­der­ge­schla­gen: Etwa vier von zehn Grün­de­rin­nen und Grün­dern haben 2020 ihre selb­stän­di­ge Tätig­keit bin­nen 5 Jah­ren nach Geschäfts­auf­nah­me wie­der been­det. Zwar erfolg­te ein Abbruch wie auch in der Ver­gan­gen­heit häu­fig aus per­sön­li­chen Grün­den (z.B. fami­liä­re Belas­tung, bes­se­res Job­an­ge­bot), doch der Anteil von Grün­dungs­ab­brü­chen wegen Unwirt­schaft­lich­keit hat sich gegen­über 2019 auf 40 % ver­dop­pelt. Ins­ge­samt war im Jahr 2020 bei etwas mehr als der Hälf­te (56 %) der Abbrü­che die Coro­na-Kri­se ent­schei­dend.
 
Aller­dings waren im Coro­na-Jahr 2020 auch mehr Men­schen moti­viert, sich mit einer bie­ten­den Geschäfts­ge­le­gen­heit selb­stän­dig zu machen. Der Anteil so genann­ter Chan­cen­grün­dun­gen stieg auf 80 % (2019: 73 %). Aus der Not her­aus wegen feh­len­der bes­se­rer Erwerbs­al­ter­na­ti­ven ent­stan­den nur 16 %
(2019: 23 %) aller Exis­tenz­grün­dun­gen. Im ver­gan­ge­nen Jahr haben folg­lich in ers­ter Linie die­je­ni­gen Exis­tenz­grün­der ihr Grün­dungs­vor­ha­ben in die Tat umge­setzt, die eine beson­de­re Beharr­lich­keit und Zuver­sicht mit­ge­bracht haben. Auf der ande­ren Sei­te dürf­te die Kurz­ar­beit dazu bei­getra­gen haben, dass nicht mehr Men­schen aus der Not her­aus eine selb­stän­di­ge Tätig­keit auf­nah­men.
 
Die exis­tenz­be­dro­hen­de Lage, in die vie­le Selbst­stän­di­ge durch die Coro­na-Kri­se gerutscht sind, hat im ver­gan­ge­nen Jahr offen­bar vie­le Grün­dungs­in­ter­es­sier­te abge­schreckt, bevor sie Grün­dungs­plä­ne über­haupt ent­wi­ckeln haben. Ent­spre­chend stark ist die „Pla­nungs­tä­tig­keit“ ein­ge­bro­chen: Der Anteil von Erwerbs­fä­hi­gen (18–64-Jährige) mit Grün­dungs­plä­nen sank von 6,4 % im Jahr 2019 auf 4,4 % im ver­gan­ge­nen Jahr. Gleich­zei­tig ging die Quo­te der­je­ni­gen, die ihre Geschäfts­tä­tig­keit inner­halb der nächs­ten 12 Mona­te auf­neh­men wol­len, von 3,2 % auf 2,6 % zurück. Die rück­läu­fi­ge Pla­nungs­quo­te 2020 ist aber nur auf den ers­ten Blick ein nega­ti­ves Signal für die Grün­dungs­tä­tig­keit 2021.
 
„Nach dem coro­nabe­ding­ten Ein­bruch der Grün­dungs­tä­tig­keit in Deutsch­land ver­spricht 2021 ein gutes Grün­dungs­jahr zu wer­den. Der kon­junk­tu­rel­le Auf­schwung gibt Rücken­wind und auch der Arbeits­markt dürf­te eher posi­tiv auf die Grün­dungs­tä­tig­keit wir­ken“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Hin­zu kommt: Vie­le Grün­dungs­pla­ne­rin­nen und ‑pla­ner woll­ten eigent­lich bereits 2020 grün­den — sie haben ihre Pro­jek­te auf­grund der Coro­na-Kri­se nur ver­scho­ben. Sie sind im Pla­nungs­pro­zess weit vor­an­ge­schrit­ten und nah an der Umset­zung. Auch davon dürf­te die dies­jäh­ri­ge Grün­dungs­tä­tig­keit pro­fi­tie­ren.“ 
 
Wei­te­re zen­tra­le Ergeb­nis­se des KfW-Grün­dungs­mo­ni­tors sind:
 
- Inno­va­ti­ve Grün­dun­gen, das sind Exis­tenz­grün­dun­gen mit For­schungs- und Ent­wick­lungs-Akti­vi­tä­ten, mach­ten 13 % Grün­dun­gen 2020 aus, 24 % waren wachs­tums­ori­en­tier­te Grün­dun­gen. Inter­net­ba­sier­te Grün­dun­gen, bei denen das Inter­net Kern­ele­ment des Unter­neh­mens ist, erreich­ten einen Anteil von 31 % aus und digi­ta­le Grün­dun­gen, deren Ange­bot nur durch den Ein­satz digi­ta­ler Tech­no­lo­gien nutz­bar ist, kamen auf 26 %.
 
- Im Län­der­ran­king steht Ber­lin wei­ter mit Abstand an der Spit­ze. Dort haben im Durch­schnitt der Jah­re 2018–2020 von 10.000 Erwerbs­fä­hi­gen jähr­lich 181 Per­so­nen eine selbst­stän­di­ge Tätig­keit begon­nen. Bran­den­burg, das von der Aus­strah­lung der über­durch­schnitt­li­chen Ber­li­ner Grün­dungs­tä­tig­keit auf die Peri­phe­rie pro­fi­tiert hat­te, ist auf­grund coro­nabe­dingt rück­läu­fi­ger Grün­dungs­tä­tig­keit vom zwei­ten Platz wie­der auf Platz 5 abge­rutscht (104 Grün­dun­gen je 10.000 Erwerbs­fä­hi­ge). Auf Platz 2 kommt nun Ham­burg (129) vor Schles­wig-Hol­stein (120) auf Platz 3. Platz 4 belegt Bay­ern (109)
 
- Nach einem Jahr Coro­na-Kri­se gehen Grün­de­rin­nen und Grün­der mit dem Grün­dungs­stand­ort Deutsch­land ins­ge­samt hart ins Gericht. Nur die Beno­tun­gen des frei­en Markt­zu­gangs (Schul­no­ten­ska­la: 2,3), der Bera­tungs­an­ge­bo­te (2,6), des Zugangs zu öffent­li­chen För­der­mit­teln (3,3) und die Kre­dit­ver­füg­bar­keit (3,7) blie­ben auf dem gewohn­ten Level. Die ande­ren Fak­to­ren wur­den dage­gen etwa eine hal­be Note bis ein­ein­halb Noten abge­wer­tet. Die Beno­tun­gen der gesetz­li­chen Rege­lun­gen (4,3; +1,3), der büro­kra­ti­schen Infor­ma­ti­ons- und Berichts­pflich­ten (4,6; +1,2) sowie der steu­er­li­chen Belas­tung (4,4; +0,8) ver­schlech­ter­ten sich am stärksten.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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