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1,9 Mil­lio­nen Euro für WLAN in Schulen

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För­der­kon­tin­gent von über 10 Mil­lio­nen Euro für Rheingau-Taunus

Dem Rhein­gau-Tau­nus-Kreis sind bis­her vom Land 1.911.572 Euro aus dem ori­gi­nä­ren Digi­tal­Pakt Schu­le bewil­ligt wor­den. Dies tei­len die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth mit. Seit Dezem­ber 2019 ste­he dem Kreis aus dem Lan­des­pro­gramm ein Inves­ti­ti­ons­kon­tin­gent in Höhe von 9.571.762 Euro zur Ver­fü­gung, das er für eine bes­se­re Aus­stat­tung der öffent­li­chen Schu­len mit digi­ta­ler Tech­nik nut­zen und für das er Anträ­ge stel­len könne.

„Zunächst waren nur drei klei­ne­re Pro­jek­te für die Ver­ka­be­lung und WLAN-Aus­stat­tung der Lin­den­schu­le in Hohen­stein und der Len­zen­berg­schu­le in Nie­dern­hau­sen ange­mel­det, wofür 150.000 Euro bewil­ligt wur­den. Wir freu­en uns, dass nach die­sem schlep­pen­den Anlauf und ange­sichts des gro­ßen Nach­hol­be­darfs, der durch die Coro­na-Pan­de­mie ver­stärkt sicht­bar gewor­den ist, die Antrag­stel­lung Fahrt auf­ge­nom­men hat. Mitt­ler­wei­le wur­den drei grö­ße­re Sam­mel­an­trä­ge mit einem Gesamt­vo­lu­men von 1,76 Mil­lio­nen Euro für die umfas­sen­de Aus­stat­tung der Schu­len mit WLAN ein­ge­reicht und vom Land posi­tiv beschie­den“, erklär­ten die CDU-Politiker.

Die Mit­tel stün­den für die Beschaf­fung von WLAN-Kom­po­nen­ten inklu­si­ve Lizen­zen und Mon­ta­ge sowie den Aus­tausch ver­al­te­ter Swit­che und Modu­le bereit. Laut dem Sach­stands­be­richt über den Stand des Digi­tal­pakts könn­ten mit den bewil­lig­ten Gel­dern alle 46 Schu­len in Trä­ger­schaft des Krei­ses mit WLAN aus­ge­rüs­tet wer­den. Die Umset­zung erfol­ge suk­zes­si­ve. In eini­gen Schu­len sei sie bereits erfolgt. „Mit zeit­li­chem Ver­zug kommt der Digi­tal­Pakt jetzt auch im Rhein­gau-Tau­nus an. Der Digi­ta­li­sie­rungs­pro­zess muss kon­ti­nu­ier­lich fort­ge­setzt und wei­ter beschleu­nigt wer­den. Denn noch ist der Löwen­an­teil des För­der­kon­tin­gents, das seit ein­ein­halb Jah­ren auf Abruf war­tet, nicht genutzt“, so die Abgeordneten. 

Gesamt­bud­get über 10 Mil­lio­nen Euro

Das Gesamt­bud­get des Digi­tal­Pakts für den Rhein­gau-Tau­nus, mit dem die Digi­ta­li­sie­rung der Schu­len vor­an­ge­bracht wer­den kön­ne, lie­ge deut­lich über 10 Mil­lio­nen Euro. Zum För­der­kon­tin­gent des Krei­ses über 9,57 Mil­lio­nen Euro kämen nicht nur 34.698 für die Grund­schu­le Hall­gar­ten, die sich in Trä­ger­schaft der Stadt Oestrich-Win­kel befin­de, son­dern auch Mit­tel für die Pri­vat­schu­len, die Schu­len des Lan­des­wohl­fahrts­ver­ban­des und die Pfle­ge­schu­len im Kreis­ge­biet. „Bewusst bezie­hen wir als Land auch die­se Schu­len in die För­de­rung ein. Denn sie sind ein wich­ti­ger Bestand­teil der Bil­dungs­land­schaft und benö­ti­gen eben­falls Unter­stüt­zung. Ihre Trä­ger wer­den gleich­be­rech­tigt berück­sich­tigt, indem sie den glei­chen Betrag pro Schü­ler wie die staat­li­chen Schu­len – näm­lich rund 540 Euro – erhal­ten“, erläu­ter­ten Mül­ler-Klep­per und Beuth.

Moder­nes, opti­ma­les Lernumfeld

Ziel des Lan­des­pro­gramms sei der Auf­bau mög­lichst ein­heit­li­cher und tech­nisch auf­ein­an­der abge­stimm­ter digi­ta­ler Lehr- und Lern­in­fra­struk­tur, um die Digi­ta­li­sie­rung zur best­mög­li­chen indi­vi­du­el­len För­de­rung aller Schü­le­rin­nen und Schü­ler zu nut­zen. För­der­fä­hig seien:

-       Auf­bau und Ver­bes­se­rung der digi­ta­len Ver­net­zung im Schul­ge­bäu­de und auf dem Schulgelände

-       Ein­rich­tung von schu­li­schem WLAN

-       Auf­bau und Wei­ter­ent­wick­lung digi­ta­ler Lehr-Lern-Infra­struk­tu­ren, z.B. Lern­platt­for­men, Por­ta­le, Cloudangebote

-       Anzei­ge- und Inter­ak­ti­ons­ge­rä­te, z.B. inter­ak­ti­ve Tafeln, Bea­mer, Dis­plays und dazu­ge­hö­ri­ge Steuerungsgeräte

-       digi­ta­le Arbeits­ge­rä­te, ins­be­son­de­re für die tech­nisch-natur­wis­sen­schaft­li­che Bil­dung oder fach­rich­tungs­be­zo­ge­ne Bil­dung an beruf­li­chen Schulen

-       Sys­te­me, Werk­zeu­ge, Diens­te, die die Leis­tung und Ser­vice-Qua­li­tät bestehen­der Ange­bo­te stei­gern oder die Erwei­te­rungs- und Anschluss­fä­hig­keit digi­ta­ler Infra­struk­tu­ren her­stel­len oder sichern

-       Ein­rich­tung von Struk­tu­ren für die pro­fes­sio­nel­le Admi­nis­tra­ti­on und War­tung digi­ta­ler Infra­struk­tu­ren im Zustän­dig­keits­be­reich von Schulträgern

-       unter beson­de­ren Vor­aus­set­zun­gen auch mobi­le End­ge­rä­te wie schul­ge­bun­de­ne Lap­tops, Note­books und Tablets.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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