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Mit zwei neuen Brauchwasseranlagen in die Saison 2021

Pünktlich zum Start in die Frühjahrssaison können die Stadtwerke Geisenheim zwei neue Brauchwasseranlagen in Betrieb nehmen.
„In den drei letzten extrem trockenen Jahren hatten wir im Sommer Probleme die Trinkwasserversorgung jederzeit unkritisch sicherstellen zu können.“ erklärt der Technische Betriebsleiter der Stadtwerke Geisenheim Herr Jochen Quasten. „Das Sparen von Trinkwasser ist und bleibt das Gebot der Stunde. Bei den Aufrufen zum Wassersparen haben wir stets betont, dass es darum geht, für alle Zwecke für die gar kein Trinkwasser benötig wird, auch kein Trinkwasser zu verwenden ist. Den Garten mit Trinkwasser zu gießen kann angesichts der Brisanz des Themas nicht mehr akzeptiert werden.“ Aber wer aufruft, statt Trinkwasser Brauchwasser zu verwenden, der muss auch Möglichkeiten bieten Brauchwasser zu beziehen.
„Für alle die bisher noch keine Zisternen oder Wasserfässer zum Auffangen von Regenwasser haben, haben wir diese zusätzlichen Brauchwasserstellen im Stadtgebiet geschaffen“ so Herr Quasten.
In Ergänzung zu der bisher einzigen Brauchwasserstelle in Johannisberg-Grund stehen nun zwei weitere Brauchwasseranlagen in der Talstadt bereit. Eine liegt am Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Brunnenstraße. Der ehemalige Wasserspeicher vom Schloss Kosackenberg speichert ca. 30 m³ Wasser und wird kontinuierlich über einen Stollen nachgefüllt. Um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der engen Brunnenstraße und den Nachbarstraßen zu vermeiden, erfolgt die Zufahrt zur Brauchwasseranlage Brunnenstraße von Norden aus vom „Neuen Friedhof“ und aus Richtung Süden über den Wirtschaftsweg gegenüber dem Bauhof. Eine Beschilderung ist vorhanden.
Die zweite Brauchwasseranlage liegt unmittelbar am Rheingau-Bad. Diese Anlage ist in Zusammenarbeit mit dem Abwasserverband Mittlerer Rheingau entstanden. Da der Abwasserverband aus dem Abfluss der Kläranlage Wasser abzieht, um es als Brauchwasser für das Betriebsgelände aufzubereiten, steht es auch an dem Entlastungsbauwerk unmittelbar neben dem Rheingau-Bad zur Verfügung. „Hier war die technische Umsetzung sehr einfach und kostengünstig möglich, da nur ein Abzweig für die Brauchwasseranlage in eine bestehende Leitung eingebaut werden musste.“ freut sich Herr Quasten.
Auch bezüglich der Gesamtkosten zeigt sich die kaufmännische Betriebsleiterin der Stadtwerke Geisenheim Frau Alexandra Büger sehr entspannt. „Die beiden neuen Anlagen sind als Klimaanpassungsmaßnahmen durch das Land Hessen anerkannt. Wir haben eine Förderung von 90% der Investitionskosten erhalten.“
„Da die Brauchwassernutzung einen immer größeren Stellenwert einnimmt, haben wir diesem Thema eine eigene Rubrik auf der neuen Internetseite der Hochschulstadt Geisenheim gewidmet.“ berichtet Frau Büger. „Darin gibt es einen Lageplan, wo genau sich die drei Anlagen befinden sowie die zugehörigen Wasseranalysen. Auch die neue Nutzungsvereinbarung wurde dort hinterlegt.“
„Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der Bedarf der Wasserentnahme zwischen einem privaten Gartenbesitzer und einem gewerblichen Nutzer doch sehr unterschiedlich ist.“ erklärt Frau Büger. „Diesem Sachverhalt haben wir nun in der neuen Nutzungsvereinbarung Rechnung getragen und zwischen privatem oder gewerblichem Nutzer unterschieden, wobei die Jahresgebühr für die gewerbliche Nutzung auch nur bei 50,- € liegt. Für die privaten Nutzer wird die Nutzungsgebühr auf 25,- € festgesetzt. Die neue Nutzungsvereinbarung erhalten die registrierten Nutzer automatisch in den nächsten Tagen. Für alle Nutzer gilt, dass die vorhandenen Schlüssel der Anlage Johannisberg-Grund auch auf die beiden neuen Anlagen passen.“
„Der Grund für die Errichtung der Brauchwasseranlagen liegt in der absoluten Notwendigkeit Trinkwasser zu sparen. Die Anlagen sind aber nur für eine private und kleine gewerbliche Nutzungen ausgelegt. Großräumig landwirtschaftliche Flächen oder Weinberge damit zu bewässern ist nicht möglich. Da ist ein ganz anderes Thema, an dem die Stadtwerke Geisenheim aber bereits konzeptionell dran sind.“ betont Jochen Quasten zum Abschluss.

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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de