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Hoch­schu­le Gei­sen­heim fei­ert Aka­de­mi­sche Abschluss­fei­er digital

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161 Stu­den­ten haben im Win­ter­se­mes­ter 2020/21 ihr Stu­di­um an der Hoch­schu­le Gei­sen­heim abge­schlos­sen. Gemein­sam mit dem Vize­prä­si­den­ten Leh­re der Hoch­schu­le Gei­sen­heim, Prof. Dr. Alex­an­der von Bir­ge­len, fei­er­ten sie am 26. März 2021 ihre Aka­de­mi­sche Abschluss­fei­er digi­tal. Schluss­punkt bil­de­te die Ver­kos­tung „Wein trifft Schokolade“.

Eine Aka­de­mi­sche Abschluss­fei­er der beson­de­ren Art begin­gen die Hoch­schu­le Gei­sen­heim und ihr Ehe­ma­li­gen­ver­band, die VEG – Gei­sen­heim Alum­ni Asso­cia­ti­on e. V., am Frei­tag, 26. März 2021, mit den Gei­sen­hei­mer Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten des Win­ter­se­mes­ters 2020/21. Wenn­gleich sie die­sen Mei­len­stein nicht wie in den Vor­jah­ren im Lai­en­dor­mi­t­ori­um zu Klos­ter Eber­bach fei­ern konn­ten, so war die 2. digi­ta­le Ver­ab­schie­dung der Hoch­schul­ge­schich­te den­noch außer­ge­wöhn­lich: dank viel vir­tu­el­lem Raum für den per­sön­li­chen Aus­tausch und einem exklu­si­ven Tasting „Wein trifft Schokolade“.

„Die­ser Bei­trag zu Ihrer Ner­ven­nah­rung soll Sie rüs­ten für die Zeit, die nach der Abschluss­fei­er kommt. Ich bin sicher, sie wird genau­so span­nend wie die Zeit, die sie bis hier­hin erlebt haben“, so Prof. Dr. Hans Rei­ner Schultz, Prä­si­dent der Hoch­schu­le Gei­sen­heim, der in sei­ner Gruß­bot­schaft auch auf die beson­de­re Leis­tung der Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten im Coro­na-Jahr verwies.

VEG-Prä­si­dent Robert Lön­arz lud die ins­ge­samt 161 Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten ein, Teil des Ehe­ma­li­gen-Ver­eins zu wer­den, und bot ihnen an, „Sie in Ihrem Netz­werk­aus­bau und Ihrer Kar­rie­re­pla­nung zu unter­stüt­zen“ – sobald es die Situa­ti­on zulas­se, ger­ne wie­der ana­log auf dem Cam­pus der Hoch­schu­le Geisenheim.

Die Ehrung der Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten selbst erfolg­te in drei Etap­pen, in nach Stu­di­en­be­rei­chen auf­ge­glie­der­ten Grup­pen. Vor und nach ihrer Ehrung konn­ten sich die frisch geba­cke­nen Bache­lor und Mas­ter in sepa­ra­ten vir­tu­el­len Räu­men mit ihren Kom­mi­li­to­nin­nen und Kom­mi­li­to­nen aus­tau­schen. Ange­hö­ri­ge konn­ten die Fei­er via Live-Stream verfolgen.

Eine klei­ne Über­ra­schung war­te­te in der ers­ten Ses­si­on: Prof. Gerd Hel­get ver­kün­de­te die Gewin­ne­rin­nen des Stu­di­en­prei­ses Land­schafts­ar­chi­tek­tur WS 2020/21. Aus­ge­zeich­net wer­den Ruth Bin­de­wald, Absol­ven­tin des Mas­ter-Stu­di­en­gangs Land­schafts­ar­chi­tek­tur, und Anke Otten, Absol­ven­tin des gleich­na­mi­gen Bache­lor-Stu­di­en­gangs. Die offi­zi­el­le Preis­ver­lei­hung fin­det gemein­sam mit den Preis­stif­tern – die Deut­sche Gesell­schaft für Gar­ten­kunst und Land­schafts­kul­tur e. V., der Bund Deut­scher Land­schafts­ar­chi­tek­ten bdla, Lan­des­ver­band Hes­sen e. V., der Fach­ver­band Garten‑, Land­schafts- und Sport­platz­bau Hes­sen-Thü­rin­gen e. V. und die Hes­si­sche Ver­ei­ni­gung für Natur­schutz und Land­schafts­pfle­ge e. V. – zu einem spä­te­ren Zeit­punkt statt.

Das gro­ße Fina­le und High­light der aka­de­mi­schen Fei­er am Frei­tag war die exklu­si­ve Wein­pro­be „Wein trifft Scho­ko­la­de“, die alle Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten unter der Lei­tung von Prof. Dr. Rai­ner Jung und des­sen Kol­le­gin Doris Häge, M.Sc., vom Insti­tut für Oeno­lo­gie der Hoch­schu­le mach­ten. Das pas­sen­de Ver­kos­tungs­pa­ket, das neben einem Ries­ling und einem Früh­bur­gun­der aus dem Wein­gut der Hoch­schu­le sowie drei ver­schie­de­nen Scho­ko­la­den natür­lich auch den obli­ga­to­ri­schen Abschlus­shut ent­hielt, war den Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten im Vor­feld per Post zugegangen.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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