Politik
Sieben Parteien und Gruppierungen treten zu Kreistagswahl an

Kommunalwahl am 14. März 2021: Circa 150.000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, neuen Kreistag zu bestimmen
Der Wahlausschuss hat am vergangenen Freitag, 15. Januar 2021, im Kreishaus des Rheingau-Taunus-Kreises getagt und Beschlüsse gefasst. Sieben Parteien und Gruppierungen treten auf Kreisebene bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 an. Der Stimmzettel umfasst insgesamt 298 Kandidatinnen und Kandidaten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, „Die Linke“, FDP, FWG und AFD (alle sind im derzeitigen Kreistag vertreten), die sich für die 61 Sitze im Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises bewerben, berichtet Kreiswahlleiter Stefan Krebs. Alle vorgelegten Wahlvorschläge wurden geprüft und zugelassen. Insgesamt sind zirka 150.000 Wahlberechtigte im Kreisgebiet aufgerufen, am 14. März 2021 einen neuen Kreistag zu wählen. Der Stimmzettel, der sich bereits im Druck befindet, wird 70 x 89 Zentimeter groß sein.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft (mit Ausnahme der aus der EU ausgetretenen Briten) besitzen. Zudem muss der Hauptwohnsitz seit sechs Wochen im Rheingau-Taunus-Kreis liegen. Da der Kreistag aus 61 Angeordneten besteht, verfügt jeder Wähler und jede Wählerin über 61 Stimmen. Bei der Kommunalwahl in Hessen besteht die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens. Panaschieren bedeutet, dass der Wähler seine Stimmen auch an die Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilen kann. Er oder sie kann einzelnen Bewerbern in einem engen Rahmen mehrere Stimmen zukommen lassen. Jeder Wahlberechtigte kann einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben: das Kumulieren. Er kann die beiden Möglichkeiten miteinander kombinieren. Die Wahlberechtigten können aber auch mit einem Listenkreuz eine größere Anzahl von Stimmen an einen Wahlvorschlag vergeben. Wenn ein Listenkreuz mit der ebenfalls möglichen Streichung einzelner Bewerber vom Wahlvorschlag kombiniert wird, entstehen Kombinationen, bei denen die Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Bewerber der Listen sich nicht mehr automatisch von selbst ergibt. Für derartige Fälle enthält die Vorschrift die erforderlichen Regelungen.
Darüber hinaus werden an diesem Tag auch die Zusammensetzung der Gemeindevertretungen, der Stadtverordnetenversammlungen, und der Ortsbeiräte per Wahl neu bestimmt. Bei der Kommunalwahl gibt es eine Neuerung. Die betrifft die Mindestwohndauer in einer Kommune für das aktive und passive Wahlrecht: Um das aktive Wahlrecht ausüben zu können, wurde die Wohndauer von drei Monaten auf sechs Wochen reduziert. Für das passive wurde sie von sechs auf drei Monate verkürzt. Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Menschen, sich durch Stimmabgabe an einer Wahl beteiligen zu können. Das passive Wahlrecht bezeichnet das Recht eines Menschen, sich als Kandidat bei einer Wahl aufstellen zu lassen.

Lokal
Staatsverschuldung ist ein falsches Erbe

Bund der Steuerzahler stellt Schuldenuhr Deutschlands um
Deutschlands Staatsschuldenberg wächst immer weiter in die Höhe: Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts standen Bund, Länder und Kommunen Ende 2021 mit insgesamt knapp 2.320 Milliarden Euro (2,3 Billionen Euro) in der Kreide. Das sind 421 Milliarden Euro mehr, als noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie Ende 2019 bzw. ein Schuldenzuwachs je Einwohner von 5.045 Euro. Damit liegt die Pro-Kopf-Verschuldung heute bei mehr als 28.000 Euro.
Der mit Abstand größte Schuldentreiber ist der Bund, der 2020 und 2021 vor allem Pandemie-Kredite in Höhe von 359 Milliarden Euro nutzte, um seine Aktivitäten auszuweiten. Inzwischen zeichnet er für 67 Prozent der gesamten Staatsverschuldung in Deutschland verantwortlich – 2019 waren es noch 63 Prozent.
Das Signal ist eindeutig: Wir müssen raus aus dem Schuldenmodus und wieder auf eine ausgeglichene Finanzierung der öffentlichen Haushalte zusteuern, um künftigen Generationen Freiheiten und Gestaltungsspielräume zu belassen! Deshalb brauchen wir jetzt eine entscheidende Weichenstellung: Haushaltsprobleme dürfen nicht weiter ausschließlich mit Schulden gelöst und Sparmaßnahmen müssen endlich diskutiert werden.
Lokal
IKK fordert schnelle Entscheidung über zusätzliche Steuermittel

Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der anstehenden Haushaltsplanungen der Krankenkassen, müsse über die notwendigen Zuschüsse zum Gesundheitsfonds zwingend noch im Oktober entschieden werden, sagte IKK-Chef Frank Hippler auf der heutigen Verwaltungsratssitzung der IKK classic in Berlin. “Die Politik hat sich gesetzlich dazu verpflichtet, den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auch im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Wir erwarten, dass die dafür notwendigen Maßnahmen jetzt um-gesetzt werden — auch in der aktuell schwierigen Phase der Regierungsbildung”, so Vorstandsvorsitzender Hippler.
Die gesetzliche Krankenversicherung hatte das 1. Halbjahr 2021 insgesamt mit einem Minus von knapp 2 Milliarden Euro abgeschlossen. Auch die IKK classic verbuchte zum Abschluss des 2. Quartals ein Defizit von rund 30 Millionen Euro. Für die Versorgung ihrer rund 3 Millionen Versicherten wandte die größte deutsche IKK gut 5,1 Milliarden Euro auf — 5,7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Auch die beiden Verwaltungsratsvorsitzenden der Kasse appellierten an die zukünftige Bundesregierung, die schwierige Finanzsituation der GKV im Blick zu behalten und für verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen. “Gerade in den zurückliegenden Monaten der Corona-Pandemie haben sich die Krankenkassen als verlässliche Partner erwiesen, die viele Kosten geschultert haben, für die sie eigentlich nicht zuständig sind”, sagte Verwaltungsratsvorsitzender Stefan Füll. “In Zukunft müssen diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben konkret beziffert und nachhaltig von Bund und Ländern finanziert werden. Es geht nicht, dass diese auf Dauer allein den Beitragszahlern der Krankenkassen, den Versicherten und Arbeitgebern zur Last gelegt werden”, so Stefan Füll.
Auch in Zukunft rechnet die IKK classic mit steigenden Leistungsausgaben — etwa bedingt durch den demografischen Wandel und den Fortschritt in der medizinischen Versorgung. “Mit der in einigen Bereichen immer noch schleppend voranschreitenden Digitalisierung und den seit langem ausstehenden, umfassenden Reformen der Pflegeversicherung und der Krankenhausstruktur stehen wichtige Großprojekte auf der politischen Agenda, die die künftige Bundesregierung nachhaltig angehen muss”, sagte der versichertenseitige Vorsitzende Bert Römer.