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Zit­ter­par­tie bei Kommunalfinanzen

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Die Coro­na-Kri­se hat Deutsch­land wei­ter fest im Griff und ihre wirt­schaft­li­chen Fol­gen hin­ter­las­sen immer tie­fe­re Spu­ren in den Kas­sen der öffent­li­chen Haus­hal­te. Die kom­mu­na­le Finanz- und Haus­halts­la­ge hat sich nach Ein­schät­zung der Städ­te, Gemein­den und Krei­se im Lau­fe des Jah­res wei­ter zuge­spitzt, wie eine Vor­abaus­wer­tung des KfW-Kom­mu­nal­pa­nels 2021 zur Ein­nah­men- und Aus­ga­ben­si­tua­ti­on zeigt. Bei über einem Drit­tel der befrag­ten Kom­mu­nen (36%) hat sich sowohl die Ein­nah­men- als auch die Aus­ga­ben­si­tua­ti­on seit Mai 2020 – dem Zeit­punkt der ers­ten KfW-Befra­gung zur Coro­na-Betrof­fen­heit – wei­ter ver­schlech­tert. Ein wei­te­res Drit­tel (34%) ist mit gerin­ge­ren Ein­nah­men bei unver­än­der­ten Aus­ga­ben kon­fron­tiert. Nur 15% berich­ten von wei­test­ge­hend sta­bi­len Ein­nah­men und Aus­ga­ben
 
„Die mit Beginn der Coro­na-Pan­de­mie auf­ge­kom­me­ne Befürch­tung erheb­li­cher Ein­nah­me­ein­brü­che in den kom­mu­na­len Haus­hal­ten hat sich vie­ler­orts bestä­tigt“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Doch die vol­len Aus­wir­kun­gen der Kri­se auf die kom­mu­na­len Finan­zen wer­den sich erst mit zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung offen­ba­ren. Mit­tel­fris­tig sind neben zu erwar­ten­den Min­der­ein­nah­men die gleich­zei­tig stei­gen­den Aus­ga­ben zur Bewäl­ti­gung der Kri­se eine Her­aus­for­de­rung. Hohe Haus­halts­de­fi­zi­te sind abseh­bar.“
 
Fast drei Vier­tel (73%) der Kom­mu­nen müs­sen der aktu­el­len Ana­ly­se von KfW Rese­arch und dem Deut­schen Insti­tut für Urba­nis­tik zufol­ge gerin­ge­re Ein­nah­men ver­kraf­ten als noch im Früh­jahr 2020 befürch­tet. Maß­geb­lich hier­für ist das Weg­bre­chen von Steu­er­ein­nah­men, wobei ins­be­son­de­re die Gewer­be­steu­er für die Kom­mu­nen eine beson­de­re Rol­le spielt. Für 70% der befrag­ten Kom­mu­nen fal­len die Steu­er­ein­nah­men schlech­ter oder sogar deut­lich schlech­ter aus – trotz der bereits zuge­sag­ten Kom­pen­sa­ti­ons­zah­lun­gen von Bund und Län­dern.
 
Mit Blick auf die Aus­ga­ben schät­zen rund 54% der Kom­mu­nen ihre Lage im Ver­gleich zur Ein­schät­zung im Mai 2020 unver­än­dert ist. Zugleich bewer­ten jedoch auch 43% die aktu­el­le Aus­ga­ben­si­tua­ti­on als schlech­ter oder sogar deut­lich schlech­ter. Hier schla­gen bei einem Groß­teil der Kom­mu­nen (60%) vor allem höhe­re Sach­kos­ten, etwa für pan­de­mie­be­ding­te Schutz­aus­rüs­tung oder Home­of­fice-Aus­rüs­tung zu Buche.
 
Die Finan­zie­rungs­lü­cken dro­hen vor allem zulas­ten der frei­wil­li­gen kom­mu­na­len Auf­ga­ben zu gehen. Denn nur hier sind Kon­so­li­die­run­gen, anders als bei ande­ren Aus­ga­ben­pos­ten (ins­be­son­de­re bei Per­so­nal und Sozia­les), über­haupt umsetz­bar. Stark dürf­te es den Kul­tur­be­reich tref­fen: 42% der Kom­mu­nen erwar­ten, dass sie ange­sichts coro­na-beding­ter Min­der­ein­nah­men künf­tig weni­ger Geld hier­für aus­ge­ben wer­den. Ähn­lich sieht es aus für Sport­an­ge­bo­te (32%) und für sozia­le Ange­bo­te z.B. für Jugend­li­che oder Senio­ren (27%), die eher redu­ziert wer­den dürf­ten. Kultur‑, Sport- oder Sozi­al­an­ge­bo­te dürf­ten vor allem in jenen Kom­mu­nen lei­den, in denen schon zuvor die Bud­gets knapp waren. In der KfW-Befra­gung zeigt sich, dass finanz­schwa­che Gemein­den, Städ­ten und Krei­se deut­lich häu­fi­ger den Rot­stift an den frei­wil­li­gen Aus­ga­ben anset­zen wer­den als finanz­star­ke.
 
Die kom­mu­na­le Inves­ti­ti­ons­pla­nung reagiert auf­grund der lan­gen Vor­läu­fe nur ver­zö­gert auf exter­ne Schocks wie die Coro­na-Pan­de­mie. Noch ist dar­um kein Ein­bruch der Inves­ti­ti­ons­aus­ga­ben zu ver­zeich­nen. Auch kom­mu­na­le Inves­ti­tio­nen in Quer­schnitts­auf­ga­ben wie Digi­ta­li­sie­rung, Kli­ma­schutz oder Demo­gra­fie zei­gen sich in der Kri­se als über­ra­schend robust. Den­noch geht ein Fünf­tel der Kom­mu­nen bereits jetzt von mit­tel­fris­tig sin­ken­den Inves­ti­ti­ons­aus­ga­ben aus. Und 57% wür­den dies zumin­dest erwar­ten, wenn die Ein­nah­men wei­ter sin­ken. Somit erschwert die aktu­el­le Unsi­cher­heit die Inves­ti­ti­ons­pla­nun­gen für die nächs­ten Jah­re. „Wenn die kom­mu­na­le Inves­ti­ti­ons­tä­tig­keit an Fahrt ver­liert, wird es schwie­ri­ger, nach der Kri­se wie­der Tem­po auf­zu­neh­men und die gesamt­staat­li­chen, trans­for­ma­ti­ven Her­aus­for­de­run­gen anzu­ge­hen. Des­halb brau­chen die Kom­mu­nen die erfor­der­li­che finan­zi­el­le Pla­nungs­si­cher­heit“, so Köhler-Geib.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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