Corona
Corona-Verordnung zum Sport und zum Musik- und Kunstunterricht gelockert

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen verändert.
Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben. Gleichzeitig können die Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden.
Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Verbindliche Hygieneregeln in den Vereinen
„Die Hessinnen und Hessen sollen trotz Pandemie die Möglichkeit haben, sich fit zu halten und auch gemeinsam sportlich aktiv zu sein. Wir haben uns dazu auch noch einmal intensiv mit dem Landessportbund beraten“, erklärte Innen- und Sportminister Peter Beuth. Der gemeinsame Beschluss lehnt sich an die Regelungen in anderen Bundesländern an. Er sieht vor, dass die bislang – nach der aktuellen Regelung — geschlossenen Sportanlagen wieder öffnen können und von Sporttreibenden alleine, zu zweit oder mit dem gemeinsamen Haushalt genutzt werden dürfen. Auch Sport als Individualsport im öffentlichen Raum wie etwa Joggen, Radfahren oder Wandern wie auch Reiten, Rudern oder Segeln sei weiterhin unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen möglich.
„Gemeinsam mit dem Landessportbund wollen wir Freizeit- und Amateursport ermöglichen. Es ist aber wichtig, dass Sportlerinnen und Sportler sich an die Regeln halten. Oberstes Ziel bleibt es, Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, sagte Peter Beuth. Der Landessportbund habe zugesagt, dass die verbindlichen Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen in den Vereinen auch eingehalten würden.
Verbindliche Hygieneregeln in den Musik- und Kunstschulen
Das Corona-Kabinett hat ebenfalls beschlossen, dass Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden können, die derzeit geschlossen sind. Auch hier müssen die Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden. Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn erklärte: „Wir wollen hier im Konzert der Bundesländer bleiben und haben dies auch im Einvernehmen mit den betroffenen Verbänden abgestimmt.“ Insgesamt wurden die aktuellen sowie neuen Regelungen zum Sport sowie den Kunst- und Musikschulen mit den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen, so dass jetzt vor Ort die Möglichkeit besteht, die entsprechenden Sportanlagen und Musik- und Kunstschulen unter den Voraussetzungen der neuen Verordnung zu öffnen.
Diese Verordnung gilt ab sofort.

Corona
5,379 Millionen Euro für Betriebe im Rheingau-Taunus

Das Land startet die zweite Förderrunde des Corona-Hilfsprogramms „Hessen-Mikroliquidität“. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth die Betriebe und Soloselbständigen im Rheingau-Taunus hin.
„Parallel zu den Bundesprogrammen setzt das Land dieses Hilfsangebot bis Ende Juni fort. Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden. Es stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung“, teilten die CDU-Politiker mit. „Das Programm bietet günstige Konditionen. Es schafft kleinen Betrieben und Soloselbständigen unbürokratisch und schnell zusätzliche Liquidität, um die schwierige Zeit zu überstehen.“
Große Nachfrage
Das Darlehensprogramm sei im letzten Jahr neu aufgelegt worden und bis 31. Dezember 2020 befristet worden – als Überlebenshilfe für Unternehmen in der Corona-Krise und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Es sei auf große Nachfrage gestoßen, weshalb nun eine Neuauflage erfolge. „‘Hessen-Mikroliquidität‘ ist ein unkomplizierter Direktkredit, der sich als flexibles und erfolgreiches Instrument erwiesen hat. Auch im Rheingau-Taunus ist die Hilfe angekommen. Bis zum Jahresende 2020 sind 5,379 Millionen Euro an 186 Unternehmen im Kreisgebiet geflossen“, so die Abgeordneten. Landesweit seien 216,1 Millionen Euro an 7.351 Betriebe ausgezahlt worden.
Überwiegend habe es sich um Kleinbetriebe gehandelt. 73 Prozent der unterstützten Betriebe hätten bis zu vier Mitarbeitende. Rund 46 Prozent der Antragsteller seien aus den drei Branchen Gastronomie, Einzelhandel und Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen (z.B. Frisöre) gekommen. Dies zeige, dass das Programm die Zielgruppe erreiche, nämlich die Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen.
Hessen-Mikroliquidität stellt Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten Darlehen von 3.000 Euro bis zur Höchstsumme von 35.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent zur Verfügung — ohne weitere Gebühren oder Kosten. Es sind zudem keine banküblichen Sicherheiten nötig. Finanziert werden können Betriebsmittel, auch Mieten, Löhne, Zinsen, Tilgungen.
Die Laufzeit der Förderdarlehen beträgt 7 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Bei Bedarf kann der Kredit zum Teil in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden. Es kann ein Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen von bis zu 50 Prozent des Darlehens ausgesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Kreditnehmenden durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für die Jahre 2020/2021 und anderer geeigneter Unterlagen Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe und Dauer nachweisen, dass diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben und die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmenden einen entsprechenden Verzicht erfordert.
IHK und Handwerkskammer beraten
Vor der Antragstellung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), die über ein Online-Portal erfolgt, soll ein Beratungskontakt mit einem Kooperationspartner zur Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gewerbes/der freiberuflichen Tätigkeit vor und nach Überwindung der Krise stattgefunden haben. Als Ansprechpartner für die Betriebe im Rheingau-Taunus stehen die IHK Wiesbaden und die Handwerkskammer Wiesbaden bereit. Die zweite Förderrunde ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Um Liquiditätsengpässe abzufedern, seien den Unternehmen und Freiberuflern in Hessen seit Beginn der Corona-Krise Unterstützung in Höhe von insgesamt 8,2 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und steuerlichen Erleichterungen zur Verfügung gestellt worden, so Müller-Klepper und Beuth. „Damit die Herausforderungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie bewältigt werden, muss es auch künftig Hilfsprogramme für die Wirtschaft, Kultur, das Vereinswesen und soziale Leben geben.“
Nähere Informationen zum Programm „Hessen-Mikroliquidität“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074
Corona
Dringender Verdacht auf britische Mutation des Corona-Virus

Kindergarten in Geisenheim betroffen / Eltern sind informiert
In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren das Gesundheitsamt und die Hochschulstadt Geisenheim über die aktuelle Situation. Es besteht der dringende Verdacht, dass in der Kindertagesstätte „Knirpsenland“ in Geisenheim die britische Corona-Virus-Mutation aufgetreten ist und in den nächsten Tagen nachgewiesen wird. Betroffen ist ein Kind. „Die genaue Bestimmung, ob es sich um die britische Mutation handelt, wird derzeit im Labor analysiert“, berichtet die Leiterin des Gesundheitsamts des Kreises, Dr. Renate Wilhelm. Laut den derzeitigen Erkenntnissen liegt ein positiver Befund auf den bekannten Corona-Virus bei der Mutter vor. Der Vater soll auch die britische Mutation haben. Die Familie befindet sich in Quarantäne. Die Kita wird komplett geschlossen und alle Mitarbeiter und Kinder werden am Montag getestet.
Bürgermeister Christian Aßmann, welcher unmittelbar vom Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt wurde, sicherte dem Rheingau-Taunus-Kreis die volle Unterstützung zu und leitete mit seinem Krisenstab bereits erste Maßnahmen ein. „Wichtig ist jetzt, die notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsamtes zu befolgen und umzusetzen. Ich drücke allen Erzieherinnen und Mitarbeitern, Eltern und Kindern die Daumen und wünsche der betroffenen Familie alles Gute sowie eine baldige Genesung“, so Bürgermeister Aßmann.