Blaulicht

Meh­re­re Straf­ta­ten von jun­gem Täter in einer Nacht

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Am ver­gan­ge­ne Wochen­en­de nahm die Poli­zei im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis einen jun­gen Mann fest, der inner­halb kür­zes­ter Zeit meh­re­re Ein­brü­che began­gen hat­te. Der poli­zei­be­kann­te Mann, wel­cher wegen zum Teil gleich­ge­la­ger­ter Delik­te schon zu Haft­stra­fen ver­ur­teilt wor­den war, wur­de nun zum Zwe­cke der Unter­su­chungs­haft erneut in eine JVA ein­ge­lie­fert. In der Nacht von Frei­tag auf Sams­tag ver­schaff­te sich der 24-Jäh­ri­ge zunächst unbe­rech­tigt Zutritt zu einem Mehr­fa­mi­li­en­haus. Als er dort von Anwoh­nern auf­ge­for­dert wur­de, das Haus zu ver­las­sen, wei­ger­te er sich zunächst. Statt­des­sen riss er einem Anwe­sen­den das Han­dy aus der Hand, als die­ser gera­de mit der Poli­zei tele­fo­nier­te und um Hil­fe bat. Wäh­rend man auf das Ein­tref­fen der Poli­zei war­te­te, trat der 24-Jäh­ri­ge noch eine Woh­nungs­tür ein und beschä­dig­te die­se. Erst auf Anspra­che durch die Poli­zei gab er das zuvor an sich genom­me­ne Han­dy wie­der her­aus. Nach Been­di­gung der poli­zei­li­chen Maß­nah­men wur­de dem Mann ein Platz­ver­weis erteilt. Da es nun im Lau­fe der nächs­ten 90 Minu­ten in Oestrich-Win­kel zu zwei wei­te­ren Ein­brü­chen kam, bei denen der Täter eben­falls Türen ein­trat und in einem Fall eine Täter­be­schrei­bung abge­ge­ben wer­den konn­te, wel­che auf das Aus­se­hen des zuvor kon­trol­lier­ten, poli­zei­be­kann­ten Man­nes pass­te, wur­de die Anschrift sei­ner Fami­lie auf­ge­sucht. Hier wur­de man von Fami­li­en­mit­glie­dern schon erwar­tet und in die Woh­nung gebe­ten. Wei­ter­hin wur­de der Poli­zei Die­bes­gut über­ge­ben, wel­ches in Tei­len den zuvor poli­zei­lich auf­ge­nom­me­nen Ein­brü­chen zuge­ord­net wer­den konn­te. Der 24-jäh­ri­ge Sohn war eben­falls in der Woh­nung, wur­de fest­ge­nom­men und am nächs­ten Tag einem Rich­ter vor­ge­führt. Die­ser erlies auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Wies­ba­den einen ent­spre­chen­den Haftbefehl.

Elek­tro Lind
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