Lokal

Sti­pen­di­en für Erzie­her beschlossen

Veröffentlicht

am

Um dem bun­des­wei­ten Fach­kräf­te­man­gel bei Erzie­hern in Tau­nus­stein ent­ge­gen­wir­ken zu kön­nen, hat der Magis­trat ein Kon­zept zur Stär­kung der Aus­bil­dung ver­ab­schie­det. Für Berufs­an­fän­ger gibt es 200 Euro, bezie­hungs­wei­se 600 Euro Sti­pen­di­um wäh­rend der dua­len Aus­bil­dungs­pha­sen, für Quer­ein­stei­ger und Teil­zeit-Aus­zu­bil­den­de einen Zuschuss von rund 1.700 Euro monatlich.

Kon­kret wer­den ab dem zwei­ten Aus­bil­dungs­jahr zur Sozi­al­as­sis­tenz, ab dem die ange­hen­den Erzie­her für je drei Tage die Woche in den Ein­rich­tun­gen arbei­ten, einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro zu zah­len. Wäh­rend der sich anschlie­ßen­den zwei­jäh­ri­gen fach­theo­re­ti­schen Aus­bil­dung zur Erzie­he­rin oder zum Erzie­her an den Fach­schu­len erhal­ten die ange­hen­den Fach­kräf­te ein Sti­pen­di­um in Höhe von 600 Euro monat­lich. Das soge­nann­te Aner­ken­nungs­jahr, die Arbeit in den Kitas, wird wie bis­her ent­spre­chend des Tarif­ver­trags bezahlt.

Berufs­ein­stei­ger, Quer­ein­stei­ger und Teil­zeit­aus­bil­dun­gen wer­den geför­dert
Neben Berufs­ein­stei­gern, will die Stadt auch Quer­ein­stei­gern den Wech­sel hin zum Erzie­her erleich­tern: Quer­ein­stei­ger mit fach­frem­der Aus­bil­dung oder Men­schen, die bereits eine Aus­bil­dung im päd­ago­gi­schen Bereich haben und in Teil­zeit ihre Aus­bil­dung machen wol­len, erhal­ten rund 1.700 Euro monat­lich für ihre Ausbildungszeit.

„Wir haben in Hes­sen einen Man­gel an Fach­kräf­ten für die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen. Gleich­zei­tig ist die Aus­bil­dung lang­wie­rig und wird in den ers­ten vier Jah­ren gar nicht ver­gü­tet“, so Zeh­ner. „Das macht die Ent­schei­dung für den Beruf für vie­le schwie­rig und hier wol­len wir anset­zen: Wir brau­chen mehr Men­schen, die sich für den Beruf als Erzie­he­rin oder Erzie­her ent­schei­den. Nur so wer­den wir auf lan­ge Sicht die Bedar­fe für die qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge und wich­ti­ge päd­ago­gi­sche Arbeit in unse­ren Ein­rich­tun­gen lang­fris­tig abde­cken kön­nen“, ist Zeh­ner über­zeugt. Alles ande­re sei unpro­duk­ti­ver Kon­kur­renz­kampf zwi­schen den Kom­mu­nen und Trä­gern, der am Ende nie­man­den nütze.

„Wir brau­chen eine bun­des­weit ein­heit­li­che Aus­bil­dungs­ver­gü­tung“
Ziel des Kon­zepts, das für das Aus­bil­dungs­jahr 2023 star­tet, ist es die vor­ge­se­he­nen Stel­len von sie­ben Sozialassistenten/innen, sie­ben Sti­pen­dia­ten, drei Quer­ein­stei­gern und drei Teil­zeit­aus­zu­bil­den­den über die künf­ti­gen Aus­schrei­bun­gen zu beset­zen. Der schu­li­sche Auf­bau und die Dau­er der Aus­bil­dung zum Erzie­her wird von Hes­si­schen Kul­tus­mi­nis­te­ri­um vor­ge­ge­ben. Für die Pra­xis­an­tei­le ist das Hes­si­sche Sozi­al­mi­nis­te­ri­um zustän­dig. „Wir set­zen sehr dar­auf, dass die Bestre­bun­gen des Hes­si­schen Städ­te­tags hin zu einer dua­len Aus­bil­dung im Erzie­her­be­reich schnell erfolg­reich sind. Es braucht jetzt eine ver­bind­li­che, bun­des­weit ein­heit­li­che Rege­lung zur Aus­bil­dungs­ver­gü­tung“, so Zeh­ner. „Es darf kei­ne Fra­ge sein, ob man sich die Aus­bil­dung leis­ten kann. Denn Fakt ist: Wir kön­nen es uns als Gesell­schaft nicht leis­ten, auf gut aus­ge­bil­de­te, moti­vier­te Fach­kräf­te für die päd­ago­gi­sche Arbeit mit unse­ren Jüngs­ten zu verzichten.“

Die Stär­kung der Aus­bil­dung von päd­ago­gi­schen Fach­kräf­ten ist eine wei­te­re Säu­le, um den per­so­nel­len Eng­päs­sen nach­hal­tig ent­ge­gen­zu­wir­ken. „Wir haben aktu­ell vie­le Fach­stel­len in unse­ren Kitas aus­ge­schrie­ben. Wir haben ein Ehren­amts­kon­zept ent­wi­ckelt, um den Fach­kräf­ten mehr Raum für die päd­ago­gi­sche Arbeit zu geben. Jetzt stär­ken wir die Aus­bil­dung und ermög­li­chen oder erleich­tern Quer­ein­stei­gern den Wech­sel“, so Zehner.

Final ent­schie­den wir das über das Kon­zept in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung am 5. Mai. 

Zum Kommentieren klicken
Die mobile Version verlassen