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Über zwei Millionen Euro vom Land für Kommunen und private Waldbesitzer
Das Land unterstützt die Beseitigung der Waldschäden, den Waldschutz, Waldumbau und den forstwirtschaftlichen Wegebau im Rheingau-Taunus. Wie die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth mitteilen, setzt die Landesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket für den Erhalt der Wälder und die forstliche Förderung in Hessen um. „Das Programm kommt in unserer Region an“, erklärten die CDU-Politiker.
Allein für die Schadensaufarbeitung seien 2021 Mittel in Höhe von 2.131.918 Euro an die kommunalen und privaten Waldbesitzer im Rheingau-Taunus ausbezahlt worden. Das Land unterstütze die Bewältigung von Schäden, die durch Stürme, Trockenheit und Schädlinge entstanden sind, und fördere die Aufforstung. Die Extremwetterrichtlinie Wald, die 2019 erlassen wurde und auf deren Basis Bemühungen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald gefördert werden, zeige positive Wirkung – im Kreis und hessenweit. Sie sei ein Schwerpunkt des Hilfspakets des Landes und werde unbürokratisch umgesetzt.
Die Gelder können für die Räumung von Schadensflächen, Verkehrssicherung, verschiedene Waldschutzmaßnahmen, die Anlage von Holzlagerplätzen und Waldbrandschutzmaßnahmen verwendet werden. Die Nachfrage sei aufgrund des enormen Schadensumfangs sehr hoch. „Auch 2022 stehen Mittel bereit. Anträge können jederzeit gestellt werden“, teilen die Abgeordneten mit.
Unterstützung bei Aufräumarbeiten, Verkehrssicherung und Aufforstung
Wie die Abgeordneten von Umweltministerin Priska Hinz erfahren haben, sind 2021 Mittel an 14 Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus geflossen: nach Aarbergen 35.537 Euro, Eltville 52.847, Geisenheim 67.731, Heidenrod 348.335, Hohenstein 179.536, Hünstetten 30.007, Idstein 377.512, Lorch 10.945, Niedernhausen 223.295, Oestrich-Winkel 131.322, Rüdesheim 27.430, Schlangenbad 160.920, Taunusstein 278.068 und Waldems 180.964. Darüber hinaus wurden 27.469 Euro an vier private Waldbesitzer im Kreis ausbezahlt.
Der Löwenanteil der Fördergelder – nämlich 2.110.808 Euro – wurde für die Räumung von Schadensflächen ausbezahlt. Die übrigen 21.110 Euro wurden für Waldschutz-Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen durch Auffinden und Aufarbeitung von befallenem Holz bewilligt, um eine weitere Ausbreitung von Folgeschäden zu verhindern.
Weitere Gelder sind aus der Landeskasse auf der Basis der Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen in den Rheingau-Taunus gegangen – in einer Gesamthöhe von 96.077. So erhielt die Stadt Bad Schwalbach 49.277 Euro für den forstwirtschaftlichen Wegebau, die Stadt Rüdesheim 13.193 Euro. Die Gemeinden Heidenrod und Hohenstein wurden mit 22.927 bzw. 4.081 Euro beim Waldumbau unterstützt. An zwei private Waldbesitzer gingen 6.599 Euro für Waldumbau und Waldentwicklung.
2022 werde die Hilfe auf hohem Niveau fortgesetzt. „Im Haushaltsplan ist ein Bewilligungsvolumen von 29,48 Millionen Euro für Maßnahmen nach den beiden Richtlinien vorgesehen“, so die Abgeordneten. Man habe haushälterische Vorkehrungen getroffen, damit die Ansätze bei Mehrbedarfen erhöht werden könnten.
Für einen gesunden, klimastabilen Wald
Bis zum Jahr 2023 investiere das Land mit seinem Maßnahmenpaket 260 Millionen Euro, um die nötigen Arbeiten in den Wäldern voranzubringen, so Müller-Klepper und Beuth. Es sei das größte Waldstärkungsprogramm, das es in Hessen bisher gegeben habe. Das Geld komme sowohl dem Landesbetrieb Hessen-Forst als auch den vielen kommunalen und privaten Waldbesitzern zu Gute.
Die Hilfe sei dringend nötig. „Die Ergebnisse des Waldzustandsberichts zeigen einen seit 2019 anhaltend schlechten Gesundheitszustand. Hitzeperioden, Sturmschäden, der Borkenkäfer haben dem Wald — auch im Rheingau-Taunus — stark zugesetzt. Das Ökosystem ist bedroht und damit auch seine vielfältigen Nutz‑, Schutz- und Erholungsfunktionen. Es braucht Hilfe“, betonten die Abgeordneten. Rund ein Viertel der Bäume habe aktuell mit einer lichter werdenden Baumkrone zu kämpfen, bei den für die CO²-Speicherung so notwendigen älteren Laubbäumen sogar ein Drittel.
Der Wald sei Erholungsraum für die Menschen, Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen, sorge für gesunde Luft und sauberes Wasser, trage durch die Bindung von Kohlendioxid wesentlich zum Klimaschutz bei und sei auch als Wirtschaftsfaktor von Bedeutung. „Ihn zu bewahren, ist eine Gemeinschaftsaufgabe.“
Viele Flächen im Rheingau-Taunus und ganz Hessen müssten neu bepflanzt werden. Bezüglich der Baumarten stelle das Land den Kommunen und privaten Waldbesitzern flächenscharfe Planungshilfen für die Wiederbewaldung zur Verfügung. Das Land unterstütze sie, den Wald der Zukunft aufzubauen – einen vielfältigen, stabilen Mischwald mit dem Schwerpunkt auf heimischen Arten. Die Beschäftigten von Hessen Forst stünden bei der Planung und Umsetzung mit ihrer Kompetenz zur Seite und leisteten hervorragende Arbeit.
„Unser Wald muss widerstandsfähiger werden“, unterstrichen die Abgeordneten. Überall dort, wo bereits neue Bäume wachsen, würden deshalb vorhandene Baumarten ergänzt, um eine ausgewogene Baumartenmischung zu erreichen. Ziel sei es auch, den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Nachhaltig bewirtschaftete Wälder minderten das Risiko des Waldsterbens. Maßnahmen des Waldumbaus und der Wiederbewaldung stünden im Zentrum der forstlichen Förderung, um klimastabilere und standortgerechte Laub- oder Mischwälder aufzubauen.