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Anpassung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung in Taunusstein
In der Sitzung vom 8. November hat die Stadtverwaltung dem Magistrat verschiedene Vorschläge zur Anpassung der Elternbeiträge sowie Verpflegungsentgelte für die Tageseinrichtungen für Kinder in Taunusstein vorgelegt und im Anschluss dem Gesamtelternbeirat vorgestellt. Die Entscheidung über die Höhe der neuen Beiträge trifft die Stadtverordnetenversammlung am 25. November.
Im Elementarbereich (drei bis sechs Jahre) werden die Betreuungskosten für bis zu sechs Stunden am Tag vom Land Hessen übernommen. Die Zuzahlung für einen acht Stunden Platz beträgt aktuell 45 Euro und soll auf 73,2 Euro angehoben werden. Zusammen mit der Kostenübernahme des Landes Hessens sind damit die Eltern zu einem Drittel an den tatsächlichen Kosten beteiligt, was der Empfehlung des Regierungspräsidiums Kassel und des Hessischen Städtetages entspricht. Die fehlenden zwei Drittel der Kosten tragen in der Regel die Stadt Taunusstein und das Land Hessen über Fördermittel.
Unterdeckung der tatsächlichen Betreuungskosten
Zuletzt wurden die Elternbeiträge im Jahr 2016 angepasst. Bei der aktuellen Überprüfung in Taunusstein wurde eine zunehmende Unterdeckung der Betreuungskosten pro Platz festgestellt, die auch auf gestiegene Kosten insbesondere bei Personal und Energie zurückzuführen ist.
Für die Krippe (U3) sind die Kosten für die Betreuung um ein Vielfaches höher – insbesondere, weil gemäß Betreuungsschlüssel der Personaleinsatz deutlich höher ist. Auch gibt es in der Krippe keine Freistellung durch das Land. Ein acht Stunden Krippenplatz verursacht in Taunusstein Kosten von rund 2240 Euro im Monat. Nach der aktuellen Kostenüberprüfung liegt der Elternbeitrag in Höhe von 275 Euro also bei lediglich rund zwölf Prozent Kostendeckung. Dem Magistrat wurden nun vier Varianten für die Beitragsanpassung im Krippenbereich vorgelegt, die einer Kostendeckung durch die Eltern zwischen 15 Prozent und den eigentlich erforderlichen 33 Prozent entsprechen.
Magistrat spricht sich für niedrigste Variante aus
„Ich halte es für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch im Sinne der Chancengleichheit – die frühe Bildung unserer Kinder auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen. Sie sind unser aller Zukunft“, so Bürgermeister Sandro Zehner. „Als Kommune und damit Träger von Kindertageseinrichtungen, liegt uns eine hohe Qualität und ein zeitlich breites Angebot in der Kinderbetreuung am Herzen“, so Zehner. Dennoch brauche die Stadt einen tragfähigen Haushalt. „Mit knapp zehn Millionen Euro 2019 sind die Kosten für die Kinderbetreuung bereits heute mit weitem Abstand der höchste Posten im städtischen Haushalt und müssen gegenfinanziert werden“, so der Bürgermeister und Kämmerer. „Die Anpassung der Beiträge ist notwendig, allerdings empfehlen wir der Politik, das sozial verträglich zu gestalten und sie in der Krippenbetreuung nicht auf die eigentlich erforderlichen 33 Prozent Kostendeckung zu erhöhen, wie als Variante vorgeschlagen“, so Zehner. Das entspräche einer Erhöhung des Beitrages von aktuell 195 Euro auf 525 Euro für einen sechs Stunden Platz in der Krippe und damit um über 125 Prozent.
Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung für Variante eins ausgesprochen. Folgen die Ausschüsse für Generationen, Kultur und Ehrenamt und für Hauptangelegenheiten‑, Finanzen, Wirtschaft und Digitales sowie die Stadtverordnetenversammlung dieser Empfehlung, würde sich der Elternbeitrag für einen sechs-Stunden Krippenplatz von aktuell 195 Euro auf 240 Euro erhöhen, was einer Kostendeckung von rund 15 Prozent der tatsächlichen Kosten entspräche.
Anpassung der Verpflegungsentgelte
Neben den Elternbeiträgen wurden auch die Verpflegungsentgelte überprüft und neu berechnet. Zwei Varianten werden jetzt in den Gremien beraten: eine siebzigprozentige sowie eine hundertprozentige Kostendeckung durch die Eltern für Frühstück, Mittagessen sowie Nachmittagsverpflegung. Aktuell liegen die Beiträge für das Frühstück bei zehn Euro sowie für die Mittags- und Nachmittagsverpflegung bei 69 Euro monatlich und liegen damit deutlich unter der Hälfte der tatsächlichen Kosten. Der Magistrat hat sich auch hier für die niedrigere Anpassung ausgesprochen.
Nach dem Grundsatzbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung über die neue Höhe der Beiträge und Entgelte, wird die Satzung der Stadt Taunusstein zur Kinderbetreuung entsprechend angepasst und wiederum den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.