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Anpas­sung der Eltern­bei­trä­ge für Kin­der­be­treu­ung in Taunusstein

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In der Sit­zung vom 8. Novem­ber hat die Stadt­ver­wal­tung dem Magis­trat ver­schie­de­ne Vor­schlä­ge zur Anpas­sung der Eltern­bei­trä­ge sowie Ver­pfle­gungs­ent­gel­te für die Tages­ein­rich­tun­gen für Kin­der in Tau­nus­stein vor­ge­legt und im Anschluss dem Gesamt­el­tern­bei­rat vor­ge­stellt. Die Ent­schei­dung über die Höhe der neu­en Bei­trä­ge trifft die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung am 25. November.

Im Ele­men­tar­be­reich (drei bis sechs Jah­re) wer­den die Betreu­ungs­kos­ten für bis zu sechs Stun­den am Tag vom Land Hes­sen über­nom­men. Die Zuzah­lung für einen acht Stun­den Platz beträgt aktu­ell 45 Euro und soll auf 73,2 Euro ange­ho­ben wer­den. Zusam­men mit der Kos­ten­über­nah­me des Lan­des Hes­sens sind damit die Eltern zu einem Drit­tel an den tat­säch­li­chen Kos­ten betei­ligt, was der Emp­feh­lung des Regie­rungs­prä­si­di­ums Kas­sel und des Hes­si­schen Städ­te­ta­ges ent­spricht. Die feh­len­den zwei Drit­tel der Kos­ten tra­gen in der Regel die Stadt Tau­nus­stein und das Land Hes­sen über Fördermittel.

Unter­de­ckung der tat­säch­li­chen Betreu­ungs­kos­ten
Zuletzt wur­den die Eltern­bei­trä­ge im Jahr 2016 ange­passt. Bei der aktu­el­len Über­prü­fung in Tau­nus­stein wur­de eine zuneh­men­de Unter­de­ckung der Betreu­ungs­kos­ten pro Platz fest­ge­stellt, die auch auf gestie­ge­ne Kos­ten ins­be­son­de­re bei Per­so­nal und Ener­gie zurück­zu­füh­ren ist.

Für die Krip­pe (U3) sind die Kos­ten für die Betreu­ung um ein Viel­fa­ches höher – ins­be­son­de­re, weil gemäß Betreu­ungs­schlüs­sel der Per­so­nal­ein­satz deut­lich höher ist. Auch gibt es in der Krip­pe kei­ne Frei­stel­lung durch das Land. Ein acht Stun­den Krip­pen­platz ver­ur­sacht in Tau­nus­stein Kos­ten von rund 2240 Euro im Monat. Nach der aktu­el­len Kos­ten­über­prü­fung liegt der Eltern­bei­trag in Höhe von 275 Euro also bei ledig­lich rund zwölf Pro­zent Kos­ten­de­ckung. Dem Magis­trat wur­den nun vier Vari­an­ten für die Bei­trags­an­pas­sung im Krip­pen­be­reich vor­ge­legt, die einer Kos­ten­de­ckung durch die Eltern zwi­schen 15 Pro­zent und den eigent­lich erfor­der­li­chen 33 Pro­zent entsprechen.

Magis­trat spricht sich für nied­rigs­te Vari­an­te aus
„Ich hal­te es für eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­be – auch im Sin­ne der Chan­cen­gleich­heit – die frü­he Bil­dung unse­rer Kin­der auf einem hohen Qua­li­täts­ni­veau sicher­zu­stel­len. Sie sind unser aller Zukunft“, so Bür­ger­meis­ter San­dro Zeh­ner. „Als Kom­mu­ne und damit Trä­ger von Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, liegt uns eine hohe Qua­li­tät und ein zeit­lich brei­tes Ange­bot in der Kin­der­be­treu­ung am Her­zen“, so Zeh­ner. Den­noch brau­che die Stadt einen trag­fä­hi­gen Haus­halt. „Mit knapp zehn Mil­lio­nen Euro 2019 sind die Kos­ten für die Kin­der­be­treu­ung bereits heu­te mit wei­tem Abstand der höchs­te Pos­ten im städ­ti­schen Haus­halt und müs­sen gegen­fi­nan­ziert wer­den“, so der Bür­ger­meis­ter und Käm­me­rer. „Die Anpas­sung der Bei­trä­ge ist not­wen­dig, aller­dings emp­feh­len wir der Poli­tik, das sozi­al ver­träg­lich zu gestal­ten und sie in der Krip­pen­be­treu­ung nicht auf die eigent­lich erfor­der­li­chen 33 Pro­zent Kos­ten­de­ckung zu erhö­hen, wie als Vari­an­te vor­ge­schla­gen“, so Zeh­ner. Das ent­sprä­che einer Erhö­hung des Bei­tra­ges von aktu­ell 195 Euro auf 525 Euro für einen sechs Stun­den Platz in der Krip­pe und damit um über 125 Prozent.

Der Magis­trat hat sich in sei­ner Sit­zung für Vari­an­te eins aus­ge­spro­chen. Fol­gen die Aus­schüs­se für Gene­ra­tio­nen, Kul­tur und Ehren­amt und für Hauptangelegenheiten‑, Finan­zen, Wirt­schaft und Digi­ta­les sowie die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung die­ser Emp­feh­lung, wür­de sich der Eltern­bei­trag für einen sechs-Stun­den Krip­pen­platz von aktu­ell 195 Euro auf 240 Euro erhö­hen, was einer Kos­ten­de­ckung von rund 15 Pro­zent der tat­säch­li­chen Kos­ten entspräche.

Anpas­sung der Ver­pfle­gungs­ent­gel­te
Neben den Eltern­bei­trä­gen wur­den auch die Ver­pfle­gungs­ent­gel­te über­prüft und neu berech­net. Zwei Vari­an­ten wer­den jetzt in den Gre­mi­en bera­ten: eine sieb­zig­pro­zen­ti­ge sowie eine hun­dert­pro­zen­ti­ge Kos­ten­de­ckung durch die Eltern für Früh­stück, Mit­tag­essen sowie Nach­mit­tags­ver­pfle­gung. Aktu­ell lie­gen die Bei­trä­ge für das Früh­stück bei zehn Euro sowie für die Mit­tags- und Nach­mit­tags­ver­pfle­gung bei 69 Euro monat­lich und lie­gen damit deut­lich unter der Hälf­te der tat­säch­li­chen Kos­ten. Der Magis­trat hat sich auch hier für die nied­ri­ge­re Anpas­sung ausgesprochen.

Nach dem Grund­satz­be­schluss in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung über die neue Höhe der Bei­trä­ge und Ent­gel­te, wird die Sat­zung der Stadt Tau­nus­stein zur Kin­der­be­treu­ung ent­spre­chend ange­passt und wie­der­um den Gre­mi­en zur Bera­tung und Beschluss­fas­sung vorgelegt.

Elek­tro Lind
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