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Tau­nus­stein bringt Ent­wick­lung des Gelän­des „Tier­gar­ten“ für Bau­markt in Neu­hof auf den Weg

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Mit der Zustim­mung zum Auf­stel­lungs­be­schluss für einen Bebau­ungs­plan und der Kennt­nis­nah­me des städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­kon­zep­tes durch den Magis­trat der Stadt Tau­nus­stein star­tet das Ver­fah­ren für die bereits seit Jah­ren avi­sier­te Ent­wick­lung des Gebie­tes „Tier­gar­ten“ in Neu­hof. Am Orts­rand Rich­tung Idstein gele­gen und mit einer guten Anbin­dung an die Bun­des­stra­ße wur­de das Are­al im Gesamt­flä­chen­nut­zungs­plan sowie im städ­ti­schen Ein­zel­han­dels­kon­zept unter ande­rem als Son­der­bau­flä­che für die Ansied­lung eines Bau­markts festgelegt.

Gel­tungs­be­reich Bebau­ungs­plan Tier­gar­ten© Stadt Tau­nus­steinZur umfas­sen­den Infor­ma­ti­on der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger über das geplan­te Gesamt­vor­ha­ben wird Stadt­ver­ord­ne­ten­vor­ste­her Ger­hardt Witt­mey­er im Novem­ber zu einer Bür­ger­ver­samm­lung einladen. 

Ein Bau­markt­an­ge­bot und 40 Arbeits­plät­ze sichern
Bereits seit Jah­ren zeich­net sich ab, dass der bis­lang in Tau­nus­stein eta­blier­te Bau­markt der Rewe-Grup­pe in Blei­den­stadt an die­ser Stel­le nicht bestehen blei­ben kann. „Wir haben ein gro­ßes und auch stadt­pla­ne­risch fest­ge­leg­tes Inter­es­se dar­an, lang­fris­tig in Tau­nus­stein ein Bau­markt­an­ge­bot für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sicher­zu­stel­len“, so Bür­ger­meis­ter San­dro Zeh­ner. „Ins­be­son­de­re wol­len wir die rund 40 Arbeits­plät­ze der Bau­markt­mit­ar­bei­ter des Toom-Bau­mark­tes in Tau­nus­stein erhal­ten.“ Die Stadt Tau­nus­stein sei bereits mit unter­schied­lichs­ten Bau­markt­be­trei­bern im Gespräch – auch die Rewe-Grup­pe hat bereits Inter­es­se an dem Stand­ort signalisiert.

Der Anlie­fer- und Publi­kums­ver­kehr kann über die Bun­des­stra­ße B275 und in der direk­ten Ver­bin­dung zur B417 gut abge­lei­tet wer­den, ohne dabei Wohn­ge­bie­te zu tan­gie­ren. Um den Kno­ten­punkt zum künf­ti­gen Bau­markt­ge­län­de, zum Wirt­schafts­weg Wur­zel­bach sowie zur Land­stra­ße 3273 zudem zu ertüch­ti­gen und gleich­zei­tig den Ver­kehr bei der Orts­ein­fahrt nach Neu­hof zu ver­lang­sa­men, hat der Magis­trat zusätz­lich der Rea­li­sie­rung eines Kreis­ver­kehrs an die­ser Stel­le zuge­stimmt und die dafür not­wen­di­gen Mit­tel in Höhe von rund 770.000 Euro freigegeben.

Krei­sel an Orts­ein­fahrt geplant
Unab­hän­gig vom geplan­ten Bau­markt ist der aktu­el­le Kreu­zungs­be­reich für Links­ab­bie­ger von der Land­stra­ße kom­mend aktu­ell ein Gefah­ren­punkt. Das führt bei Orts­kun­di­gen häu­fig dazu, dass die Stel­le umfah­ren wird – mit einer Aus­weich­rou­te vor­bei an der Grund­schu­le Neu­hof. Mit dem Krei­sel wür­de der Gefah­ren­punkt ent­schärft und die Ver­kehrs­be­las­tung rund um die Grund­schu­le wei­ter redu­ziert wer­den. Im Rah­men des Ver­kehrs­gut­ach­tes wur­de deut­lich, dass die Vor­tei­le eines Krei­sels im Ver­gleich zu einer Ampel­an­la­ge überwiegen.

„Die grund­sätz­li­che Ent­schei­dung für den Stand­ort Tier­gar­ten sowie für einen moder­nen und gut zugäng­li­chen Bau­markt ist bereits vor Jah­ren gefal­len und wur­de in der Fol­ge sowohl im Gesamt­flä­chen­nut­zungs­plan als auch im Ein­zel­han­dels­kon­zept fest­ge­legt“, so Zeh­ner. „Wir haben hier eine zen­tra­le, gut ange­schlos­se­ne und damit für Bau­markt­be­trei­ber attrak­ti­ve Lage, wel­che zugleich nicht in Kon­flikt mit bestehen­der Wohn­be­bau­ung steht.“

Die wei­te­ren Schrit­te: Umle­gungs­ver­fah­ren und Bebau­ungs­plan
Die Sta­Ta GmbH, eine hun­dert­pro­zen­ti­ge Toch­ter der Stadt Tau­nus­stein, ist ent­spre­chend mit den aktu­el­len Grund­stücks­ei­gen­tü­mern im Gebiet „Tier­gar­ten“ in Ver­hand­lungs­ge­sprä­che ein­ge­tre­ten, wel­che zum über­wie­gen­den Teil erfolg­reich waren. Für die wei­te­ren Pla­nun­gen wur­de durch den Magis­trat jetzt ein soge­nann­tes Umle­gungs­ver­fah­ren auf den Weg gebracht, sprich die Grund­stü­cke wer­den so ange­ord­net, dass die Flä­che sinn­voll und final ent­wi­ckelt wer­den kann. Die hier­von betrof­fe­nen Eigen­tü­mer erhal­ten im Zuge die­ses Ver­fah­rens ein wert­glei­ches Grund­stück inner­halb des Gebietes.

Nach der Bera­tung durch den Orts­bei­rat und den Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung, Umwelt und Mobi­li­tät ent­schei­det final die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung am 22. Sep­tem­ber über die Auf­stel­lung des Bebau­ungs­pla­nes, die Bau­land­um­le­gung sowie über den Umbau des Kno­ten­punk­tes. Die Beschlüs­se vor­aus­ge­setzt, wür­de ein Bebau­ungs­plan-Vor­ent­wurf erar­bei­tet und den Gre­mi­en zu Beginn des Jah­res zur Bera­tung vor­ge­legt, anschlie­ßend star­tet die soge­nann­te früh­zei­ti­ge Betei­li­gung gemäß Bau­ge­setz­buch, bei der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Stel­lung­nah­men zum Vor­ha­ben abge­ben kön­nen, die wie­der­um den städ­ti­schen Gre­mi­en zur Abwä­gung vor­ge­legt wer­den. Danach wür­de der fina­le Ent­wurf für den Bau­markt und die gewerb­li­chen Flä­chen ent­wi­ckelt und über die Offen­la­ge mit erneu­ter Bür­ger­be­tei­li­gung poli­tisch ent­schie­den werden.

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