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Taunusstein bringt Entwicklung des Geländes „Tiergarten“ für Baumarkt in Neuhof auf den Weg
Mit der Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und der Kenntnisnahme des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes durch den Magistrat der Stadt Taunusstein startet das Verfahren für die bereits seit Jahren avisierte Entwicklung des Gebietes „Tiergarten“ in Neuhof. Am Ortsrand Richtung Idstein gelegen und mit einer guten Anbindung an die Bundesstraße wurde das Areal im Gesamtflächennutzungsplan sowie im städtischen Einzelhandelskonzept unter anderem als Sonderbaufläche für die Ansiedlung eines Baumarkts festgelegt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Tiergarten© Stadt TaunussteinZur umfassenden Information der Bürgerinnen und Bürger über das geplante Gesamtvorhaben wird Stadtverordnetenvorsteher Gerhardt Wittmeyer im November zu einer Bürgerversammlung einladen.
Ein Baumarktangebot und 40 Arbeitsplätze sichern
Bereits seit Jahren zeichnet sich ab, dass der bislang in Taunusstein etablierte Baumarkt der Rewe-Gruppe in Bleidenstadt an dieser Stelle nicht bestehen bleiben kann. „Wir haben ein großes und auch stadtplanerisch festgelegtes Interesse daran, langfristig in Taunusstein ein Baumarktangebot für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen“, so Bürgermeister Sandro Zehner. „Insbesondere wollen wir die rund 40 Arbeitsplätze der Baumarktmitarbeiter des Toom-Baumarktes in Taunusstein erhalten.“ Die Stadt Taunusstein sei bereits mit unterschiedlichsten Baumarktbetreibern im Gespräch – auch die Rewe-Gruppe hat bereits Interesse an dem Standort signalisiert.
Der Anliefer- und Publikumsverkehr kann über die Bundesstraße B275 und in der direkten Verbindung zur B417 gut abgeleitet werden, ohne dabei Wohngebiete zu tangieren. Um den Knotenpunkt zum künftigen Baumarktgelände, zum Wirtschaftsweg Wurzelbach sowie zur Landstraße 3273 zudem zu ertüchtigen und gleichzeitig den Verkehr bei der Ortseinfahrt nach Neuhof zu verlangsamen, hat der Magistrat zusätzlich der Realisierung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle zugestimmt und die dafür notwendigen Mittel in Höhe von rund 770.000 Euro freigegeben.
Kreisel an Ortseinfahrt geplant
Unabhängig vom geplanten Baumarkt ist der aktuelle Kreuzungsbereich für Linksabbieger von der Landstraße kommend aktuell ein Gefahrenpunkt. Das führt bei Ortskundigen häufig dazu, dass die Stelle umfahren wird – mit einer Ausweichroute vorbei an der Grundschule Neuhof. Mit dem Kreisel würde der Gefahrenpunkt entschärft und die Verkehrsbelastung rund um die Grundschule weiter reduziert werden. Im Rahmen des Verkehrsgutachtes wurde deutlich, dass die Vorteile eines Kreisels im Vergleich zu einer Ampelanlage überwiegen.
„Die grundsätzliche Entscheidung für den Standort Tiergarten sowie für einen modernen und gut zugänglichen Baumarkt ist bereits vor Jahren gefallen und wurde in der Folge sowohl im Gesamtflächennutzungsplan als auch im Einzelhandelskonzept festgelegt“, so Zehner. „Wir haben hier eine zentrale, gut angeschlossene und damit für Baumarktbetreiber attraktive Lage, welche zugleich nicht in Konflikt mit bestehender Wohnbebauung steht.“
Die weiteren Schritte: Umlegungsverfahren und Bebauungsplan
Die StaTa GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Taunusstein, ist entsprechend mit den aktuellen Grundstückseigentümern im Gebiet „Tiergarten“ in Verhandlungsgespräche eingetreten, welche zum überwiegenden Teil erfolgreich waren. Für die weiteren Planungen wurde durch den Magistrat jetzt ein sogenanntes Umlegungsverfahren auf den Weg gebracht, sprich die Grundstücke werden so angeordnet, dass die Fläche sinnvoll und final entwickelt werden kann. Die hiervon betroffenen Eigentümer erhalten im Zuge dieses Verfahrens ein wertgleiches Grundstück innerhalb des Gebietes.
Nach der Beratung durch den Ortsbeirat und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität entscheidet final die Stadtverordnetenversammlung am 22. September über die Aufstellung des Bebauungsplanes, die Baulandumlegung sowie über den Umbau des Knotenpunktes. Die Beschlüsse vorausgesetzt, würde ein Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet und den Gremien zu Beginn des Jahres zur Beratung vorgelegt, anschließend startet die sogenannte frühzeitige Beteiligung gemäß Baugesetzbuch, bei der Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben können, die wiederum den städtischen Gremien zur Abwägung vorgelegt werden. Danach würde der finale Entwurf für den Baumarkt und die gewerblichen Flächen entwickelt und über die Offenlage mit erneuter Bürgerbeteiligung politisch entschieden werden.