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Kin­der­geld: DFV for­dert dau­er­haf­te Aus­wei­tung bis zum 27. Lebensjahr

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Fami­li­en, deren Kin­der in der Aus­bil­dung sind, erhal­ten Kin­der­geld bis zum voll­ende­ten 25. Lebens­jahr. Durch die Pan­de­mie ist es zu Ver­zö­ge­run­gen bei Berufs­aus­bil­dung oder Stu­di­um gekom­men, so dass Fami­li­en ihre Kin­der län­ger finan­zi­ell unter­stüt­zen wer­den. „Meh­re­re Bun­des­län­der haben die Regel­stu­di­en­zeit pan­de­mie­be­dingt ver­län­gert und damit den BAföG-Bezug erwei­tert. Eltern finan­zie­ren jedoch die Aus­bil­dung ihrer Kin­der ent­schei­dend mit. An die­ser Stel­le braucht es Unter­stüt­zung in Form eines ver­län­ger­ten Kin­der­gel­des bis 27“, sagt Klaus Zeh, Prä­si­dent des DFV.

Der Fami­li­en­ver­band setzt sich für eine Erwei­te­rung des Kin­der­geld­be­zugs bis zum voll­ende­ten 27. Lebens­jahr ein. Einer­seits soll damit der zusätz­li­chen Belas­tung von Fami­li­en bei der Aus­bil­dung ihrer Kin­der in der Coro­na­pan­de­mie Rech­nung getra­gen wer­den. Ande­rer­seits for­dert der DFV die Aus­wei­tung des Kin­der­geld­be­zugs bereits seit Jah­ren. „Kin­der­geld bis zum Alter von 27 Jah­ren muss dau­er­haft bestehen. Vie­le Bun­des­län­der sind ab 2015 zum G‑9-Modell, also der län­ge­ren Schul­zeit, zurück­ge­kehrt. Außer­dem sind Stu­di­en­gän­ge gegen Ende beson­ders kos­ten­in­ten­siv“, so Zeh.

Vor 2007 lag die Alters­gren­ze beim Kin­der­geld bereits bei 27 Jah­ren. Danach wur­de sie stu­fen­wei­se auf 25 Jah­re her­ab­ge­setzt, um eine schnel­le­re Auf­nah­me der Berufs­tä­tig­keit des Kin­des anzu­re­gen. Eine wei­te­re Begrün­dung für die Absen­kung war, dass Kin­der durch frü­he­re Ein­schu­lun­gen und ver­kürz­te Schul­zei­ten (G‑8) ihre Berufs­aus­bil­dung oder das Stu­di­um frü­her abschlie­ßen kön­nen (Bun­des­tags­druck­sa­che 16/1545). „Die Ein­schät­zun­gen, die zu Her­ab­sen­kung der Alters­gren­ze beim Kin­der­geld­be­zug geführt haben, haben sich nicht bewahr­hei­tet. Vie­le Fami­li­en und ihre Kin­der wer­den bei den Kos­ten für die Aus­bil­dung über das 25. Lebens­jahr hin­aus im Regen ste­hen gelas­sen. Kin­der­geld muss kri­sen­fest sein“, sagt der Ver­bands­prä­si­dent. „Eine Aus­wei­tung des Kin­der­gel­des bis zum 27. Lebens­jahr ist unausweichlich.“

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