Politik

Mit Brief­wahl Infek­ti­ons­ri­si­ko gering halten

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Kom­mu­nal­wahl: Stadt Idstein bie­tet zusätz­li­chen Ser­vice im Killingerhaus

Die Stadt Idstein berei­tet in die­sen Wochen inten­siv die hes­si­sche Kom­mu­nal­wahl vor. Am 14. März 2021 wer­den der Kreis­tag und in der Stadt Idstein die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung, die Orts­bei­rä­te und der Aus­län­der­bei­trat gewählt. Da die Coro­na-Pan­de­mie bis zum Wahl­tag nicht über­wun­den sein wird, weist die Wahl­lei­te­rin der Stadt Idstein, Bir­git Pfirr­mann, aus­drück­lich auf die Mög­lich­keit der Brief­wahl hin: „Natür­lich gibt es auch bei die­ser Kom­mu­nal­wahl die Mög­lich­keit wie üblich im Wahl­lo­kal zu wäh­len. Aber die Brief­wahl ist ein guter Weg, das Wahl­recht wahr­zu­neh­men und zugleich das Infek­ti­ons­ri­si­ko für alle Betei­lig­ten – Wäh­ler und ehren­amt­li­che Wahl­hel­fer – gering zu halten.“

Wer die­ses Ange­bot nut­zen möch­te, fin­det auf der Rück­sei­te der Wahl­be­nach­rich­ti­gung einen Antrag für einen Wahl­schein. Die­ser ist Vor­aus­set­zung für die Brief­wahl. Der Antrag auf den Wahl­schein kann aber auch schon vor Ein­tref­fen der Wahl­be­nach­rich­ti­gung form­los schrift­lich, per Email an wahlen@idstein.deonline oder münd­lich, unter Vor­la­ge eines Aus­weis­do­ku­men­tes, bei der Stadt Idstein gestellt wer­den, kei­nes­falls jedoch tele­fo­nisch. Benö­tigt wer­den Name, Vor­na­me, Geburts­da­tum und Adres­se des Antragstellers.

Um den erwar­te­ten Andrang der Antrag­stel­ler im Idstei­ner Rat­haus zu ent­zer­ren, sind Wahl­schei­ne und Wahl­un­ter­la­gen ab dem 1. Febru­ar bis zum 12. März 2021 erst­mals auch in einem neu ein­ge­rich­te­ten Brief­wahl­bü­ro im Kil­lin­ger­haus erhält­lich. Dort kann auch auf Wunsch die Brief­wahl vor Ort – unter Wah­rung des Wahl­ge­heim­nis­ses – durch­ge­führt wer­den. Die Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen im Kil­lin­ger­haus auch für vier wei­te­re Wahl­be­rech­tig­te abge­holt wer­den – mit ent­spre­chen­der Voll­macht. Neben dem Wahl­schein, den Stimm­zet­teln und den Stimm­zet­tel­um­schlä­gen erhal­ten die Antrag­stel­len­den einen Wahl­brief­um­schlag, der für die Rück­sen­dung nicht fran­kiert wer­den muss. Wahl­brie­fe kön­nen direkt bei der Stadt­ver­wal­tung abge­ge­ben, aber auch per Post ver­sen­det wer­den. Dabei ist die Dau­er der Post­zu­stel­lung zu beachten.

Um den erwei­ter­ten Brief­wahl-Ser­vice bie­ten zu kön­nen, ist das Kil­lin­ger­haus ab 1. Febru­ar 2021 zu fol­gen­den Zei­ten geöff­net: Von mon­tags bis frei­tags jeweils von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, außer­dem mon­tags bis mitt­wochs von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und don­ners­tags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Wer Fra­gen zur Brief­wahl hat, erhält unter der Tele­fon­num­mer 06126 78–140 bis 142 oder 06126 78–650 Ant­wor­ten. Alle ande­ren die Wahl betref­fen­den Fra­gen sind an das Idstei­ner Wahl­amt unter der Tele­fon­num­mer 06126 78–210 zu richten.

„Am Wahl­tag ist in den Wahl­lo­ka­len auf­grund der dann gül­ti­gen Coro­na-Ver­ord­nun­gen ver­mut­lich mit erhöh­ter War­te­zeit zu rech­nen“, so Bir­git Pfirr­mann. Die Wahl­räu­me wur­den mit Blick auf die Pan­de­mie in die­sem Jahr beson­ders sorg­fäl­tig aus­ge­wählt und ein­ge­rich­tet. Die Tische der ehren­amt­li­chen Wahl­hel­fe­rin­nen und Wahl­hel­fer sind mit Spuck­schutz-Schei­ben aus­ge­stat­tet. Außer­dem ste­hen dem Wahl­vor­stand FFP2-Mas­ken und Des­in­fek­ti­ons­mit­tel zur Ver­fü­gung. Die Wahl­räu­me wer­den am Wahl­tag regel­mä­ßig gelüf­tet und die Wahl­ka­bi­nen regel­mä­ßig gerei­nigt. Alle Wahl­be­rech­tig­ten wer­den gebe­ten, die Wahl­lo­ka­le nur mit den vor­ge­schrie­be­nen Mas­ken zu betre­ten und die Abstands­re­geln ein­zu­hal­ten. Im Wahl­raum wer­den auch medi­zi­ni­sche Mas­ken für den Fall vor­ge­hal­ten, dass Wäh­le­rin­nen oder Wäh­ler die­se ver­ges­sen haben. Die Wahl­be­rech­tig­ten wer­den gebe­ten, dies­mal einen eige­nen Stift mit­zu­brin­gen. Selbst­ver­ständ­lich wer­den aber auch im Wahl­lo­kal Stif­te bereitgehalten.

Wahl­be­rech­tig­te, die am Wahl­tag Sym­pto­me einer Coro­na-Infek­ti­on haben – Hus­ten, Fie­ber, Schnup­fen – wer­den gebe­ten, nicht ins Wahl­lo­kal zu kom­men. In aku­ten Krank­heits­fäl­len kön­nen Wahl­schei­ne und Brief­wahl­un­ter­la­gen auch noch kurz­fris­tig von Bevoll­mäch­tig­ten am Wahl­tag selbst bis 15.00 Uhr im Idstei­ner Rat­haus bean­tragt und abge­holt wer­den. Bis 18.00 Uhr kön­nen die Wahl­brie­fe dann noch in den Brief­kas­ten des Idstei­ner Rat­hau­ses ein­ge­wor­fen wer­den. Spä­ter ein­tref­fen­de Wahl­brie­fe kön­nen jedoch nicht mehr bei der Aus­zäh­lung berück­sich­tigt wer­den. Nach Schlie­ßung der Wahl­lo­ka­le um 18.00 Uhr beginnt die Aus­zäh­lung aller bis dahin abge­ge­be­nen Stim­men – eben­falls unter Ein­hal­tung der Coro­na-Regeln. Damit sich die Wahl­be­rech­tig­ten im Vor­feld infor­mie­ren kön­nen, wer­den in Kür­ze die Mus­ter­stimm­zet­tel aller statt­fin­den­den Wah­len auf der Home­page der Stadt Idstein veröffentlicht.

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