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Rhein­brü­cke: Mach­bar­keits­stu­die wird für 2021 erwartet

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Auch Beur­tei­lung einer Fuß- und Rad­weg­brü­cke erst dann möglich

Die Fer­tig­stel­lung der in Auf­trag gege­be­nen Mach­bar­keits­stu­die für den Bau einer Stra­ßen­brü­cke zwi­schen Rüdes­heim und Bin­gen wird in die­sem Jahr erwar­tet. Dies hat die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Petra Mül­ler-Klep­per auf ihre Anfra­ge von der Lan­des­re­gie­rung erfah­ren. Basie­rend auf einer Ver­ein­ba­rung der bei­den Län­der Hes­sen und Rhein­land-Pfalz sowie der Land­krei­se Rhein­gau-Tau­nus und Mainz-Bin­gen vom Mai 2019 wer­den mit der Stu­die die Mög­lich­kei­ten für eine neue Rhein­brü­cke geprüft – ins­be­son­de­re bezüg­lich der Fra­gen des Umwelt- und Natur­schut­zes sowie der recht­li­chen Durchsetzbarkeit.

„Die Ergeb­nis­se wer­den die Grund­la­ge für die Dis­kus­si­on und Ent­schei­dung über wei­te­re Schrit­te sein“, erklär­te die CDU-Poli­ti­ke­rin, die den Bau einer Rhein­que­rung für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer für erfor­der­lich hält. Der ein­ge­schla­ge­ne Weg sei der rich­ti­ge – auch wenn er mehr Zeit als ursprüng­lich geplant in Anspruch neh­me. „Die Ent­schei­dung über ein der­art bedeu­ten­des Infra­struk­tur­pro­jekt muss auf unab­hän­gig ermit­tel­ten Tat­sa­chen basie­ren. Des­halb hat sich im Rhein­gau-Tau­nus der Kreis­tag mit einer brei­ten Mehr­heit für die Erar­bei­tung der Stu­die aus­ge­spro­chen und das Land Hes­sen die­ses Vor­ge­hen unter­stützt“, so Petra Mül­ler-Klep­per. Die 2005 unter­such­ten Lini­en hät­ten ange­sichts der ver­al­te­ten Unter­la­gen und der zwi­schen­zeit­lich geän­der­ten Rechts­la­ge bei den FFH- und Vogel­schutz­ge­bie­ten auf ihre Umsetz­bar­keit erneut über­prüft wer­den müssen. 

„Auch für die Beur­tei­lung einer rei­nen Fuß- und Rad­weg­brü­cke zwi­schen Rüdes­heim und Bin­gen hält es die Lan­des­re­gie­rung für sinn­voll, zunächst das Ergeb­nis der Mach­bar­keits­stu­die abzu­war­ten“, so die Abge­ord­ne­te. Der Ein­griff in den Natur­raum wäre mit Blick auf FFH-Gebie­te und euro­pa­recht­lich geschütz­te Vogel­schutz­ge­bie­te nur unwe­sent­lich gerin­ger, hat die Staats­kanz­lei der Abge­ord­ne­ten mitgeteilt.

Wenn hier­durch die Erhal­tungs­zie­le der Natu­ra-2000-Gebie­te beein­träch­tigt wür­den, sei nach dem Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erfor­der­lich. Sie wer­de nur mög­lich, wenn zwin­gen­de Grün­de des über­wie­gen­den öffent­li­chen Inter­es­ses vor­lä­gen. Zudem müs­se ein beson­de­res Augen­merk auf das UNESCO-Welt­erbe Obe­res Mit­tel­rhein­tal gelegt wer­den. Zur Bewer­tung der Gesamt­si­tua­ti­on sei das Ergeb­nis der Mach­bar­keits­stu­die erforderlich.

Grund­sätz­lich sei in Anbe­tracht ihrer Funk­ti­on für den Fuß­gän­ger- und Rad­ver­kehr der Bau einer sol­chen Fuß- und Rad­weg­brü­cke als ein Vor­ha­ben in kom­mu­na­ler Bau­last ein­zu­stu­fen, hat die Lan­des­re­gie­rung gegen­über der Abge­ord­ne­ten klar­ge­stellt. Um die kon­kre­te Mach­bar­keit zu unter­su­chen, stün­den über die Nah­mo­bi­li­täts­richt­li­nie des Lan­des Hes­sen För­der­mit­tel zur Ver­fü­gung. Für Bau und Pla­nung könn­ten För­der­pro­gram­me des Lan­des oder ggf. auch des Bun­des in Anspruch genom­men werden.

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