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Kreis­ver­wal­tung weist auf Wohn­geld-Plus ab 1. Janu­ar 2023 hin

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Deut­lich mehr Haus­hal­te mit gerin­gem Ein­kom­men als bis­her kön­nen ab 1. Janu­ar 2023 vom neu­en Wohn­geld Plus pro­fi­tie­ren. Das neue Gesetz wur­de am 8. Dezem­ber 2022 im Bun­des­tag ver­kün­det und tritt am 1. Janu­ar 2023 in Kraft. „Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sind vor­be­rei­tet“, betont die Lei­te­rin des Fach­diens­tes Sozia­les, Maria Ali­sch. Das „neue“ Wohn­geld soll die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger direkt und unmit­tel­bar ent­las­ten, beson­ders jetzt – mit­ten in der Ener­gie­kri­se – soll das höhe­re Wohn­geld durch eine dau­er­haf­te Heiz­kos­ten­kom­po­nen­te und eine Kli­ma­kom­po­nen­te die gestie­ge­nen Kos­ten abfedern.

„Das neue Wohn­geld hilft, ange­mes­se­nes und fami­li­en­ge­rech­tes Woh­nen wirt­schaft­lich zu sichern und ist ein staat­li­cher Zuschuss zu den Auf­wen­dun­gen für Wohn­raum“, erläu­tert die Fach­dienst­lei­te­rin. Die Kos­ten tra­gen das Land Hes­sen und der Bund je zur Hälf­te. Mie­te­rin­nen und Mie­ter erhal­ten das Wohn­geld als Zuschuss zur Mie­te (Miet­zu­schuss) und Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer als Zuschuss zur Belas­tung (Las­ten­zu­schuss) für den selbst genutz­ten Wohn­raum. Auch Heim­be­woh­ne­rin­nen und Heim­be­woh­ner kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Wohn­geld erhalten.

Um Wohn­geld erhal­ten zu kön­nen, muss ein Antrag bei der Wohn­geld­be­hör­de gestellt wer­den.  Antrags­for­mu­la­re sind dort bzw. auf der Inter­net­sei­te unter www.rheingau-taunus.de/soziales/wohngeld.html erhält­lich. Dort fin­den Inter­es­sier­te außer­dem eine Auf­lis­tung von benö­tig­ten Unter­la­gen, sowie Ansprech­part­ner. Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum Wohn­geld und dem neu­en Wohn­geld Plus kön­nen außer­dem auf der Inter­net­sei­te des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen unter  www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner-2023-artikel.html abge­ru­fen wer­den. Auf der Sei­te befin­det sich als eine ers­te Ori­en­tie­rung der Wohn­geld­rech­ner 2023.

Elek­tro Lind
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