Blaulicht

Wohn­haus in Dais­bach nach Brand nicht mehr bewohnbar

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Um 6:21 Uhr wur­de die Feu­er­wehr nach Aar­ber­gen Dais­bach zu einem Gebäu­de­brand alar­miert. Die bei­den Bewoh­ne­rin­nen waren durch Rauch­mel­der geweckt wor­den und konn­ten sich selbst in Sicher­heit brin­gen. Eine der bei­den Betrof­fe­nen erlitt eine leich­te Rauch­gas­ver­gif­tung. Als die Feu­er­wehr an der Ein­satz­stel­le ein­traf, schlu­gen die Flam­men bereits aus dem Gebäu­de. Da der Brand sich schnell aus­brei­te­te, konn­te die Brand­be­kämp­fung schon nach kur­zer Zeit, auf­grund der Ein­sturz­ge­fahr, nur noch von außen erfol­gen. Hier­für wur­den auch zwei Dreh­lei­tern ein­ge­setzt. Außer­dem war die Droh­nen­ein­heit der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr Tau­nus­stein im Ein­satz, um Glut­nes­ter bes­ser aus­fin­dig machen zu kön­nen. Wegen der Wet­ter­la­ge zog der Rauch nicht gleich ab, son­dern brei­te­te sich im Orts­ge­biet aus. Daher wur­den die Anwoh­ner gebe­ten, Fens­ter und Türen geschlos­sen zu hal­ten. Neben den Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren der Gemein­de Aar­ber­gen waren auch Ein­hei­ten der Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren Bad Schwal­bach, Tau­nus­stein und Aar-Ein­rich sowie des Betreu­ungs­zugs, des Ret­tungs­diens­tes, Fach­be­ra­ter des THW und ein Kreis­brand­meis­ter im Ein­satz. Hier­durch kam es zu einem erhöh­ten Ver­kehrs­auf­kom­men, wes­halb eine Umlei­tung durch die Poli­zei ein­ge­rich­tet wur­de. Wäh­rend des Ein­sat­zes war der Über­ört­li­che Lösch­zug der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr Idstein und Holz­hau­sen in Aar­ber­gen — Ket­ten­bach, um den Brand­schutz im Gemein­de­ge­biet sicher­zu­stel­len. Um kurz nach 12 war das Feu­er gelöscht und die Stra­ßen­sper­rung konn­te wie­der auf­ge­ho­ben wer­den. Das THW prüf­te die Sta­tik des Gebäu­des. Das Gebäu­de ist nicht mehr bewohn­bar und muss abge­stützt wer­den. Auf­grund der Ein­sturz­ge­fahr und der Strom­ab­schal­tung, wur­den auch die direk­ten Nach­barn eva­ku­iert. Die Betrof­fe­nen wur­den durch die Gemein­de in einem Hotel untergebracht.

Elek­tro Lind
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