Lokal
Neubau für Feuerwehr in Seitzenhahn
Die Stadt Taunusstein plant den dringend benötigten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche am westlichen Ortseingang von Seitzenhahn. Der Magistrat hat dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Oberhalb Eltviller Straße“ in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt.
„Wir haben bereits seit einiger Zeit nach einer geeigneten Fläche in Seitzenhahn gesucht und waren über das Angebot des Eigentümers zum Grundstückstausch sehr froh“, so Bürgermeister Sandro Zehner. „Das Areal ist der beste Standort für die Feuerwehr, weil es leicht außerhalb liegt und damit schnell für die Feuerwehrleute erreichbar ist, aber auch die Anwohner nicht zu stark bei nächtlichen Einsätzen beeinträchtigt.“
Altes Feuerwehrhaus zu klein
Hintergrund für den geplanten Neubau ist, dass das bisherige Feuerwehrgerätehaus in der Talstraße die Anforderungen nicht mehr erfüllt: Für die Mitglieder der Feuerwehr stehen keine Umkleideräume zur Verfügung, im Alarmierungsfall müssen sie sich in der Fahrzeughalle neben den stehenden Fahrzeugen umziehen. Die Gerätschaften für die Einsätze müssen aus Platzmangel in der nebenstehenden Garage untergebracht werden.
„Wir können und wollen unseren ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden die für unseren Brandschutz sorgen diese Zustände nicht länger zumuten“, so Zehner. Zudem sei ein reibungsloser Ablauf mit direktem Zugang zu Geräten und Fahrzeugen im Einsatzfall für alle Bürgerinnen und Bürger wichtig.
2026 ist zudem die Anschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges erforderlich, das in die derzeitige Fahrzeughalle schlicht nicht hineinpasst. Bereits bei dem aktuellen Einsatzfahrzeug waren Sondermaßnahmen nötig, um die Unterbringung in dem bestehenden Feuerwehrhaus zu ermöglichen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll Baurecht für eine Fläche für Gemeinbedarf geschaffen werden. Weil das Plangebiet im Gesamtflächennutzungsplan nicht als Entwicklungsfläche der Siedlungsfläche gekennzeichnet, muss parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan geändert werden