Blaulicht

14-Jäh­ri­ge Ein­bre­che­rin in Untersuchungshaft

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Am Diens­tag konn­te eine 14-jäh­ri­ge aus dem Rhein­gau-Tau­nus-Kreis gemein­sam mit ihrer 13-jäh­ri­gen Beglei­te­rin und ihrem 13 ‑jäh­ri­gen Beglei­ter, im Zusam­men­hang mit einem Woh­nungs­ein­bruch­dieb­stahl, fest­ge­nom­men wer­den. Die 14-Jäh­ri­ge trat bereits seit dem Jahr 2020 in meh­re­ren Fäl­len, unter ande­rem wegen schwe­rer räu­be­ri­scher Erpres­sung, poli­zei­lich in Erschei­nung. Im vor­lie­gen­den Fall begab sie sich zunächst gemein­sam mit der 13-Jäh­ri­gen zu einem Wohn­haus in Tau­nus­stein. Durch eine List konn­ten sie sich Zutritt zu einem Wohn­haus einer dort leben­den Senio­rin ver­schaf­fen. Wäh­rend ihres Auf­ent­hal­tes in der Woh­nung ent­wen­de­ten sie neben Bar­geld auch die Fahr­zeug- und Woh­nungs­schlüs­sel der Senio­rin. Als sie spä­ter am Abend zu dem Wohn­haus zurück­kehr­ten, beschä­dig­ten sie das Fahr­zeug der Senio­rin, als eine geplan­te Spritz­tour mit dem PKW an einer Mau­er des Wohn­hau­ses ende­te. Sie konn­ten in der Fol­ge zunächst uner­kannt flüch­ten. Am ver­gan­ge­nen Sonn­tag, den 06.11.2022, drang das Duo gemein­sam mit einem wei­te­ren 13-jäh­ri­gen Beglei­ter in das Haus der Senio­rin ein, wur­den jedoch von die­ser erwischt und floh aber­mals. Eine Zeu­gin konn­te die Tat beob­ach­ten und der Poli­zei die ent­schei­den­den Hin­wei­se geben, die zur vor­läu­fi­gen Fest­nah­me führ­ten. Auf­grund der Schwe­re der ver­fah­rens­ge­gen­ständ­li­chen Taten sowie der Gefahr wei­te­rer zu erwar­ten­der, gleich­ge­la­ger­ter Taten bean­trag­te die Staats­an­walt­schaft Wies­ba­den Haft­be­fehl beim zustän­di­gen Gericht. Ein Haft­rich­ter erließ Haft­be­fehl gegen die 14-Jäh­ri­ge, wel­che sich nun in Unter­su­chungs­haft befin­det. Wei­ter­hin wur­de der Poli­zei bekannt, dass das Trio für wei­te­re Straf­ta­ten im Bereich Tau­nus­stein ver­ant­wort­lich sein könn­te, die noch nicht der Poli­zei gemel­det wur­den. Mög­li­che Geschä­dig­te oder Zeu­gin­nen und Zeu­gen wer­den gebe­ten, sich unter der Ruf­num­mer (06128) 92021–222 bei der Regio­na­len Ermitt­lungs­ein­heit zu melden.

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