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Ener­gie­eins­par­kon­zept der Gemein­de Niedernhausen

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Zur Vor­beu­gung einer mög­li­chen Gas­man­gel­la­ge im Win­ter 2022/23, aber auch zur Redu­zie­rung der erheb­lich gestie­ge­nen Brenn­stoff- und Strom­kos­ten trifft die Gemein­de Nie­dern­hau­sen Maß­nah­men zur Ener­gie­ein­spa­rung.
Die Ver­wal­tung hat in den zurück­lie­gen­den Wochen eine Viel­zahl von Mög­lich­kei­ten geprüft und teil­wei­se bereits umge­setzt. Der Gemein­de­vor­stand hat nun abschlie­ßend über das Gesamt­pa­ket bera­ten und beschlos­sen.
Absen­kung der Hal­len­tem­pe­ra­tur
Das größ­te Ein­spar­po­ten­zi­al betrifft die stärks­ten Ener­gie­ver­brau­cher der Gemein­de – die Gemein­de­hal­len.
Die Hal­len­tem­pe­ra­tur wird gemäß einer Emp­feh­lung des Städ­te­tags von der­zeit 17°C auf 15°C abge­senkt. Zur Vor­beu­gung von Schim­mel­bil­dung wur­de eine erhöh­te Kon­trol­le durch das Lie­gen­schafts­ma­nage­ment ange­ord­net. Dage­gen wur­de ent­schie­den, das Duschen mit Warm­was­ser wei­ter­hin zuzu­las­sen.
Absen­kung der Raum­tem­pe­ra­tur in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen
In den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen wird, ori­en­tiert an Regeln der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung, ein ein­heit­li­cher Wert von 21°C, ggf. für Schlaf­räu­me 18°C, fest­ge­legt
Absen­kung der Raum­tem­pe­ra­tur in den Büros im Rat­haus auf 19°C
Gemäß den Vor­ga­ben aus der  Kurz­fris­t­ener­gie­ver­sor­gungs­si­che­rungs-Maß­nah­men­ver­ord­nung (EnSikuMaV) des Bun­des wer­den die Büros der Ver­wal­tung nur auf 19°C geheizt.
Betrieb der Lüf­tungs­an­la­gen im Umluft­be­trieb
In der Coro­na­pan­de­mie wur­den die Lüf­tungs­an­la­gen in den Gemein­de­hal­len gemäß der Emp­feh­lun­gen der zustän­di­gen Behör­den von Umluft- auf rei­nen Frisch­luft­be­trieb umge­stellt. Unter Ein­hal­tung der übli­chen Schutz­vor­keh­run­gen (Mas­ke, Abstand) erscheint ange­sichts einer mög­li­chen Gas­man­gel­la­ge und der gel­ten­den Regeln zur Pan­de­mie­la­ge in Deutsch­land und Hes­sen die Rück­stel­lung auf Umluft­be­trieb zumin­dest bis auf Wei­te­res ver­tret­bar.
Weih­nachts­be­leuch­tung
Viel dis­ku­tiert wur­de bereits in den ver­gan­ge­nen Wochen deutsch­land­weit über For­de­run­gen und Emp­feh­lun­gen, auf öffent­li­che Weih­nachts­be­leuch­tung in Städ­ten und Gemein­den zu ver­zich­ten. Für Nie­dern­hau­sen hat der Gemein­de­vor­stand nun beschlos­sen, dass die öffent­li­chen Weih­nachts­bäu­me in allen Orts­tei­len auch in die­sem Jahr wie­der leuch­ten kön­nen – sofern LED-Beleuch­tung genutzt wird. Denn die­se in der Regel durch ehren­amt­li­che Ver­ei­ne und Initia­ti­ven auf­ge­stell­ten und geschmück­ten Bäu­me tra­gen in der Advents­zeit wesent­lich zu einem schö­ne­ren Orts­bild und vor­weih­nacht­li­cher Atmo­sphä­re bei. Auf eine Weih­nachts­be­leuch­tung an Stra­ßen und öffent­li­chen Gebäu­den soll dage­gen auf­grund der aktu­el­len Lage in die­sem Jahr ver­zich­tet wer­den.
Schlie­ßung des Rat­hau­ses zwi­schen Weih­nach­ten und Neu­jahr
Das Rat­haus bleibt wäh­rend der Zeit „zwi­schen den Jah­ren“ vom 27.12. bis 30.12.2022 geschlos­sen. Auf die­se Wei­se kann die Hei­zung des Rat­hau­ses zwi­schen 24.12.2022 und 01.01.2023 im abge­senk­ten Betrieb („Nacht­ab­sen­kung“) gefah­ren werden.

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