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Neu­bau für Feu­er­wehr in Seitzenhahn

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Die Stadt Tau­nus­stein plant den drin­gend benö­tig­ten Neu­bau eines Feu­er­wehr­ge­rä­te­hau­ses auf einer der­zeit land­wirt­schaft­lich genutz­ten Flä­che am west­li­chen Orts­ein­gang von Seit­zen­hahn. Der Magis­trat hat dem Auf­stel­lungs­be­schluss zum Bebau­ungs­plan „Ober­halb Elt­vil­ler Stra­ße“ in sei­ner jüngs­ten Sit­zung zugestimmt.

„Wir haben bereits seit eini­ger Zeit nach einer geeig­ne­ten Flä­che in Seit­zen­hahn gesucht und waren über das Ange­bot des Eigen­tü­mers zum Grund­stücks­tausch sehr froh“, so Bür­ger­meis­ter San­dro Zeh­ner. „Das Are­al ist der bes­te Stand­ort für die Feu­er­wehr, weil es leicht außer­halb liegt und damit schnell für die Feu­er­wehr­leu­te erreich­bar ist, aber auch die Anwoh­ner nicht zu stark bei nächt­li­chen Ein­sät­zen beeinträchtigt.“

Altes Feu­er­wehr­haus zu klein
Hin­ter­grund für den geplan­ten Neu­bau ist, dass das bis­he­ri­ge Feu­er­wehr­ge­rä­te­haus in der Tal­stra­ße die Anfor­de­run­gen nicht mehr erfüllt: Für die Mit­glie­der der Feu­er­wehr ste­hen kei­ne Umklei­de­räu­me zur Ver­fü­gung, im Alar­mie­rungs­fall müs­sen sie sich in der Fahr­zeug­hal­le neben den ste­hen­den Fahr­zeu­gen umzie­hen. Die Gerät­schaf­ten für die Ein­sät­ze müs­sen aus Platz­man­gel in der neben­ste­hen­den Gara­ge unter­ge­bracht werden.

„Wir kön­nen und wol­len unse­ren ehren­amt­li­chen Kame­ra­din­nen und Kame­ra­den die für unse­ren Brand­schutz sor­gen die­se Zustän­de nicht län­ger zumu­ten“, so Zeh­ner. Zudem sei ein rei­bungs­lo­ser Ablauf mit direk­tem Zugang zu Gerä­ten und Fahr­zeu­gen im Ein­satz­fall für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wichtig.

2026 ist zudem die Anschaf­fung eines neu­en Lösch­grup­pen­fahr­zeu­ges erfor­der­lich, das in die der­zei­ti­ge Fahr­zeug­hal­le schlicht nicht hin­ein­passt. Bereits bei dem aktu­el­len Ein­satz­fahr­zeug waren Son­der­maß­nah­men nötig, um die Unter­brin­gung in dem bestehen­den Feu­er­wehr­haus zu ermöglichen.

Mit der Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans soll Bau­recht für eine Flä­che für Gemein­be­darf geschaf­fen wer­den. Weil das Plan­ge­biet im Gesamt­flä­chen­nut­zungs­plan nicht als Ent­wick­lungs­flä­che der Sied­lungs­flä­che gekenn­zeich­net, muss par­al­lel zur Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans der Flä­chen­nut­zungs­plan geän­dert werden.

Über bei­de The­men ent­schei­det final die Stadtverordnetenversammlung.

Elek­tro Lind
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