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Gefähr­dung der Strom­erzeu­gung aus Bioenergie

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Der Prä­si­dent des Deut­schen Bau­ern­ver­ban­des, Joa­chim Ruk­wied, kri­ti­siert die Plä­ne von Wirt­schafts­mi­nis­ter Habeck scharf, Erlö­se bei Bio­gas- und Solar­an­la­gen­be­trei­ber rück­wir­kend ab März abzu­schöp­fen und for­dert den Minis­ter in einem Schrei­ben auf, den Vor­schlag zu kor­ri­gie­ren: “Die Bio­en­er­gie­bran­che ist grund­sätz­lich bereit, in der aktu­el­len Kri­sen­si­tua­ti­on einen Bei­trag zur Finan­zie­rung von Ent­las­tungs­maß­nah­men zu leis­ten. Die­ses Kon­zept wird jedoch in Tei­len zu einer Abschal­tung der Bio­en­er­gie füh­ren. Wer glaubt, dass Bio­gas­an­la­gen im Jahr 22/23 über­mä­ßig hohe Gewin­ne erzie­len, der irrt. Auch Betrei­ber die­ser Anla­gen sind mas­si­ven Kos­ten­stei­ge­run­gen bei fes­ten und varia­blen Kos­ten aus­ge­setzt. Es darf auf kei­nen Fall zu einer rück­wir­ken­den Abschöp­fung von Erlö­sen ab März 2022 kom­men. Sehr vie­le Betrei­ber von Bio­gas­an­la­gen und Holz­heiz­kraft­wer­ken haben die bereits vor­han­de­nen oder abseh­ba­ren Erlö­se schon in Anlagen­tech­nik (z. B. die Fle­xi­bi­li­sie­rung, Wär­me­spei­cher) inves­tiert bzw. zur Kom­pen­sa­ti­on der ent­spre­chend höhe­ren Betriebs- und Brenn­stoff­kos­ten ver­wen­den müs­sen. Eine rück­wir­ken­de Abschöp­fung wür­de das Ver­trau­en von Fir­men und Betrei­bern in die Zuver­läs­sig­keit der Poli­tik nach­hal­tig zer­stö­ren und zur Reduk­ti­on der Ener­gie­er­zeu­gung sowie zu Anla­gen­in­sol­ven­zen füh­ren. Nach ver­schie­de­nen juris­ti­schen Gut­ach­ten ist eine der­ar­ti­ge Rück­wir­kung sogar ver­fas­sungs­wid­rig und könn­te eine Kla­ge­wel­le nach sich zie­hen. Es braucht daher einen Vorschlag,der nicht die Bran­che der erneu­er­ba­ren Ener­gien schä­digt, son­dern sie dabei unter­stützt, die aktu­el­le Kri­se der deut­schen Ener­gie­ver­sor­gung zu lösen. Minis­ter Habeck muss hier drin­gend ein­grei­fen und den Vor­schlag nachbessern.”

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