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Land stärkt Gastronomie im Rheingau-Taunus
Das neue Sonderprogramm des Landes zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum kommt im Rheingau-Taunus-Kreis an. Wie die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper mitteilt, sind Mittel in Höhe von 215.151 Euro für acht Betriebe in Bad Schwalbach, Eltville, Idstein, Rüdesheim und Schlangenbad Fördermittel bewilligt worden.
„Das Förderangebot wird in unserer Region angenommen und ist eine wirkungsvolle Hilfestellung, damit dringend erforderliche Investitionen erfolgen können“, zieht die CDU-Politikerin eine positive Zwischenbilanz nach den beiden ersten Förderrunden. Landesweit wurden seit Herbst 2021 rund 3,7 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt und damit 99 Betriebe unterstützt.
Antragsfrist 12. Oktober 2022
insgesamt stehen zehn Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung, die bis Ende 2023 in fünf Förderrunden vergeben werden. „Aktuell läuft noch bis 12. Oktober 2022 der dritte Förderaufruf“, teilte Petra Müller-Klepper. Sie weist die Betriebe im Rheingau-Taunus auf diese Förderchance hin. Die Branche im Kreisgebiet kann das Programm nutzen, da der Rheingau-Taunus zur Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes ländlicher Raum Hessen gehört.
Im Rahmen des Programms können Anschaffungen und bauliche Investitionen ab 15.000 Euro gefördert werden — wie beispielsweise eine Gastraumrenovierung, die Modernisierung der Küche, der Bau einer Außenterrasse oder die Anschaffung digitaler Technik. Die Förderquote beträgt 45 Prozent, die Höchstfördersumme 200.000 Euro.
„Restaurants und Gaststätten sind als Orte der Begegnung und des geselligen Lebens wichtiger Bestandteil des Dorflebens im Rheingau-Taunus. Mit dem Sonderförderprogramm unterstützt das Land die pandemiegebeutelte Gastronomie in unserem Landkreis und ganz Hessen. Es gilt, das vorhandene Angebot zu stützen, zukunftsfähig zu machen und die Wirtshauskultur zu erhalten“, erklärte die Abgeordnete.
Mit der Initiative soll dem „Gaststättensterben“ auf dem Land entgegengewirkt werden. Restaurants und Gaststätten komme eine wichtige Bedeutung für die Gemeinschaft und das Vereinsleben und damit die Attraktivität eines Dorfes zu. Zudem seien sie ein unverzichtbares Angebot in der touristischen Infrastruktur, stärkten die Wirtschaftskraft und die Beschäftigung in der Region.
Das Gaststättensonderprogramm geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen zurück. „Es ist aufgrund der Corona-Pandemie von besonderer Bedeutung. Deswegen wurde die ursprünglich geplante Förderquote angehoben“, so Petra Müller-Klepper. Zwei weitere Förderaufrufe sind im Frühjahr und im Herbst 2023 vorgesehen.
Informationen zum Programm und zur digitalen Antragstellung für die laufende Förderrunde gibt es auf der Homepage der WIbank unter https://www.wibank.de/wibank/sonderprogrammgaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036.
Fragen können gerichtet werden an: SoproGastro@wibank.de