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Land stärkt Gas­tro­no­mie im Rheingau-Taunus

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Das neue Son­der­pro­gramm des Lan­des zur Stär­kung der Gas­tro­no­mie im länd­li­chen Raum kommt im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis an. Wie die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Petra Mül­ler-Klep­per mit­teilt, sind Mit­tel in Höhe von 215.151 Euro für acht Betrie­be in Bad Schwal­bach, Elt­ville, Idstein, Rüdes­heim und Schlan­gen­bad För­der­mit­tel bewil­ligt worden.

„Das För­der­an­ge­bot wird in unse­rer Regi­on ange­nom­men und ist eine wir­kungs­vol­le Hil­fe­stel­lung, damit drin­gend erfor­der­li­che Inves­ti­tio­nen erfol­gen kön­nen“, zieht die CDU-Poli­ti­ke­rin eine posi­ti­ve Zwi­schen­bi­lanz nach den bei­den ers­ten För­der­run­den. Lan­des­weit wur­den seit Herbst 2021 rund 3,7 Mil­lio­nen Euro an För­der­mit­teln bewil­ligt und damit 99 Betrie­be unterstützt.

Antrags­frist 12. Okto­ber 2022

ins­ge­samt ste­hen zehn Mil­lio­nen Euro an För­der­gel­dern zur Ver­fü­gung, die bis Ende 2023 in fünf För­der­run­den ver­ge­ben wer­den. „Aktu­ell läuft noch bis 12. Okto­ber 2022 der drit­te För­der­auf­ruf“, teil­te Petra Mül­ler-Klep­per. Sie weist die Betrie­be im Rhein­gau-Tau­nus auf die­se För­der­chan­ce hin. Die Bran­che im Kreis­ge­biet kann das Pro­gramm nut­zen, da der Rhein­gau-Tau­nus zur Gebiets­ku­lis­se „Länd­li­cher Raum“ des Ent­wick­lungs­pla­nes länd­li­cher Raum Hes­sen gehört.

Im Rah­men des Pro­gramms kön­nen Anschaf­fun­gen und bau­li­che Inves­ti­tio­nen ab 15.000 Euro geför­dert wer­den — wie bei­spiels­wei­se eine Gast­raum­re­no­vie­rung, die Moder­ni­sie­rung der Küche, der Bau einer Außen­ter­ras­se oder die Anschaf­fung digi­ta­ler Tech­nik. Die För­der­quo­te beträgt 45 Pro­zent, die Höchst­för­der­sum­me 200.000 Euro.

„Restau­rants und Gast­stät­ten sind als Orte der Begeg­nung und des gesel­li­gen Lebens wich­ti­ger Bestand­teil des Dorf­le­bens im Rhein­gau-Tau­nus. Mit dem Son­der­för­der­pro­gramm unter­stützt das Land die pan­de­mie­ge­beu­tel­te Gas­tro­no­mie in unse­rem Land­kreis und ganz Hes­sen. Es gilt, das vor­han­de­ne Ange­bot zu stüt­zen, zukunfts­fä­hig zu machen und die Wirts­haus­kul­tur zu erhal­ten“, erklär­te die Abgeordnete.

Mit der Initia­ti­ve soll dem „Gast­stät­ten­ster­ben“ auf dem Land ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den. Restau­rants und Gast­stät­ten kom­me eine wich­ti­ge Bedeu­tung für die Gemein­schaft und das Ver­eins­le­ben und damit die Attrak­ti­vi­tät eines Dor­fes zu. Zudem sei­en sie ein unver­zicht­ba­res Ange­bot in der tou­ris­ti­schen Infra­struk­tur, stärk­ten die Wirt­schafts­kraft und die Beschäf­ti­gung in der Region.

Das Gast­stät­ten­son­der­pro­gramm geht auf eine Ver­ein­ba­rung im Koali­ti­ons­ver­trag von CDU und Grü­nen zurück. „Es ist auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie von beson­de­rer Bedeu­tung. Des­we­gen wur­de die ursprüng­lich geplan­te För­der­quo­te ange­ho­ben“, so Petra Mül­ler-Klep­per. Zwei wei­te­re För­der­auf­ru­fe sind im Früh­jahr und im Herbst 2023 vorgesehen.

Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm und zur digi­ta­len Antrag­stel­lung für die lau­fen­de För­der­run­de gibt es auf der Home­page der WIbank unter https://www.wibank.de/wibank/sonderprogrammgaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036.

Fra­gen kön­nen gerich­tet wer­den an: SoproGastro@wibank.de

Elek­tro Lind
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