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Kreis und Kom­mu­nen stel­len sich gemein­sam den Herausforderungen

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Kri­sen­ma­nage­ment der Kreis­ver­wal­tung passt Bevöl­ke­rungs­schutz­pla­nun­gen an

Zu den Auf­ga­ben des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses als Unte­re Kata­stro­phen­schutz­be­hör­de gehört unter ande­rem auch die Orga­ni­sa­ti­on des Bevöl­ke­rungs­schut­zes. Bereits seit Janu­ar – vor Kriegs­be­ginn in der Ukrai­ne und einer damit ein­her­ge­hen­den mög­li­chen Gas­man­gel­la­ge – arbei­tet das Team um Kreis­brand­in­spek­tor Chris­ti­an Ros­sel mit Hoch­druck an der Aktua­li­sie­rung der für den Bevöl­ke­rungs­schutz erfor­der­li­chen Plä­nen. Drei wei­te­re Stel­len sind hier­für vor­ge­se­hen – was die Bedeu­tung die­ser Auf­ga­be unter­streicht. „Unter Anbe­tracht der gegen­wär­ti­gen Lage müs­sen wir Ein­spa­rungs­mög­lich­kei­ten defi­nie­ren und die­se nut­zen. Und das natür­lich auch für unse­re eige­nen Lie­gen­schaf­ten“, so Land­rat Frank Kili­an. Als ers­ten Schritt hat der Kreis die Redu­zie­rung der Raum­tem­pe­ra­tur in den Schu­len und kreis­ei­ge­nen Sport­hal­len sowie die Beschrän­kung auf kal­tes Was­ser in den Dusch­räu­men der Hal­len umge­setzt. „Die vom Gesetz­ge­ber gefor­der­te Maß­nah­me zur Absen­kung der Raum­tem­pe­ra­tur wer­den wir selbst­ver­ständ­lich auch in unse­ren Büro­räu­men umset­zen und zusätz­lich nach wei­te­ren Ein­spar­mög­lich­kei­ten schau­en“, so Kili­an wei­ter. Seit Juli ist eine AG zu die­sem The­ma ein­ge­rich­tet, die sich in ver­schie­de­nen Unter­grup­pen um mög­li­che Maß­nah­men küm­mert und Mög­lich­kei­ten erar­bei­tet, die gefor­der­ten Ener­gie­ein­spa­run­gen umzu­set­zen. In die­ser AG arbei­ten sowohl Kreis­mit­ar­bei­ten­de, die ihr Know­how aus den ver­schie­de­nen Fach­diens­ten ein­brin­gen, als auch exter­ne Fach­leu­te. Eini­ge Tipps zum Ener­gie­spa­ren fin­den sich bereits auf der Home­page des Krei­ses unter www.rheingau-taunus.de/aktuelles/hinweise/detail/energiespartipps.html. Die­se wer­den nun fort­lau­fend ergänzt.

„Zeit­gleich pas­sen wir die Struk­tu­ren für unser Kri­sen- und Kata­stro­phen­ma­nage­ment den gesetz­li­chen Vor­ga­ben an und sor­gen dafür, dass die­se im Ernst­fall arbeits­fä­hig sind“, erläu­tert Chris­ti­an Ros­sel.
Dazu gehört unter ande­rem der Aus­bau der Not­strom­ver­sor­gung in ein­zel­nen Berei­chen, damit die Kri­sen­stä­be auch im Not­fall wei­ter hand­lungs­fä­hig blei­ben.
Auch die Kom­mu­nen im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis sind auf­ge­for­dert, ent­spre­chen­de Kri­sen­stabs­struk­tu­ren auf­zu­bau­en und ihre kri­ti­sche Infra­struk­tur zu über­prü­fen. In einer Bür­ger­meis­ter­dienst­ver­samm­lung Anfang der Woche haben Land­rat Kili­an und Kreis­brand­in­spek­tor Ros­sel hier­zu aus­führ­lich infor­miert. „Es ist unse­re gemein­sa­me Auf­ga­be, die Bevöl­ke­rung zu sen­si­bi­li­sie­ren, Ängs­te abzu­bau­en und gleich­zei­tig auf Nöte hin­zu­wei­sen“, fasst Kili­an zusam­men. Neben die­ser gemein­schaft­li­chen Auf­ga­be des Krei­ses und den Kom­mu­nen ist aber auch die Eigen­ver­ant­wor­tung jedes Ein­zel­nen sowie ein nach­bar­schaft­li­ches Mit­ein­an­der gefragt. Bei einem groß­flä­chi­gen Aus­fall von Tei­len der Infra­struk­tur ist das öffent­li­che und pri­va­te Leben mas­siv ein­ge­schränkt. Sol­che Aus­fäl­le kön­nen auch durch Wet­ter­ka­ta­stro­phen, Anschlä­ge oder tech­ni­sche Stö­run­gen ein­tre­ten. Daher ist es sinn­voll, auch pri­vat auf einen län­ge­ren Aus­fall vor­be­rei­tet zu sein. Das Bun­des­amt für Bevöl­ke­rungs­schutz und Kata­stro­phen­hil­fe stellt hier­für stets aktua­li­sier­te Hin­wei­se und Check­lis­ten bereit: www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Fuer-alle-Faelle-vorbereitet/fuer-alle-faelle_node.html.

„Wir tra­gen umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen aus den ver­schie­dens­ten Berei­chen zusam­men, berei­ten uns auf vie­le unter­schied­li­che Sze­na­ri­en vor, um im Ernst­fall unse­re Reak­ti­ons­fä­hig­keit sicher­stel­len zu kön­nen“, erläu­tert Ros­sel.
Auch wenn sich der Kri­sen­stab auf eine Gas­man­gel­la­ge vor­be­rei­tet, ist nach Ein­schät­zung des Kreis­brand­in­spek­tors ein Strom­aus­fall das Kata­stro­phen­sze­na­rio mit der höchs­ten Wahr­schein­lich­keit und den weit­rei­chends­ten Fol­gen. „Des­halb legen wir hier­auf ein beson­de­res Augen­merk und haben bereits im Novem­ber letz­ten Jah­res eine ers­te Ana­ly­se in Auf­trag gege­ben“, erläu­tert Ros­sel. Die Ergeb­nis­se lie­gen nun vor und ent­hal­ten wich­ti­ge Erkennt­nis­se. Für die Erhe­bung wur­den Akteu­re aus den Berei­chen Ver­wal­tung, Brand­schutz und Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen, Ver­sor­ger, Gesund­heit sowie Unter­neh­men der kri­ti­schen Infra­struk­tur befragt. Das Ergeb­nis zeigt in den meis­ten Berei­chen einen umfas­sen­den Hand­lungs­be­darf auf. Fest­netz­te­le­fon, Hei­zung sowie alle wei­te­ren elek­tri­schen Gerä­te fal­len ohne Elek­tri­zi­tät sofort aus, der Mobil­funk eben­so nach nur zir­ka 2 Stun­den. Die Ana­ly­se hat aber auch erge­ben, dass im Gesund­heits-Bereich bereits Vor­keh­run­gen getrof­fen wur­den, um einen Strom­aus­fall zumin­dest zeit­wei­se über­brü­cken zu kön­nen. Die drin­gends­te Hand­lungs­emp­feh­lung der Ana­ly­se – die Ein­rich­tung von ent­spre­chen­den Struk­tu­ren, um das Funk­tio­nie­ren von Kata­stro­phen­schutz und Ver­wal­tung zu gewähr­leis­ten – wird bereits umge­setzt.
„Neben der Kreis­ver­wal­tung, den Kom­mu­nen und Pri­vat­per­so­nen sind auch alle ande­ren gefor­dert, sich auf ein Black­out-Sze­na­rio vor­zu­be­rei­ten und geeig­ne­te Maß­nah­men zu ergrei­fen. Hier­bei kön­nen wir mit unse­rer Exper­ti­se zwar unter­stüt­zen, die Umset­zung muss aber eigen­ver­ant­wort­lich vor Ort erfol­gen“, so Ros­sel abschlie­ßend. Hilf­reich sind hier­für die Infor­ma­ti­ons­mög­lich­kei­ten über die Home­page des Bun­des­am­tes für Bevöl­ke­rungs­schutz und Katastrophenhilfe.

Elek­tro Lind
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