Lokal
Land fördert barrierefreien Umbau von Wohnraum
85.000 Euro für den Rheingau-Taunus-Kreis
Das Land Hessen fördert auch 2022 den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohnraum im Rheingau-Taunus. Wie die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper mitteilt, beläuft sich das Mittelkontingent, das für das Kreisgebiet bereitsteht, auf 85.000 Euro.
„Das Land unterstützt bei der Beseitigung baulicher Hindernisse, damit Menschen mit Beeinträchtigungen weiter im gewohnten Umfeld leben, selbständig den Alltag meistern und aktiv teilhaben können. Hierfür ist eine entscheidende Voraussetzung, dass geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht, der auch barrierefrei erreichbar und nutzbar ist“, so die CDU-Politikerin. Insbesondere älteren Menschen ermögliche eine entsprechende Nachgestaltung, dass sie länger in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben könnten.
Das Programm werde gebraucht, da Häuser und Wohnungen vielfach nicht barrierefrei seien, was die Bewohner vor große Herausforderungen stelle. Stufen und Schwellen erschwerten es mobilitätseingeschränkten Menschen, darin zu wohnen. In vielen Fällen seien die Wohnungen bezogen worden, bevor eine Beeinträchtigung oder Behinderung eingetreten sei. Demzufolge müssten die Gebäude der neuen Lebenssituation angepasst werden.
Das Land fördere beispielsweise den Bau von Rampen, die Beseitigung von Schwellen, den Einbau von Treppenliften und Fahrstühlen und den behindertengerechten Umbau von Bad oder Küche. Förderfähig seien bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Grundstück. Der Zuschuss könne bis zu 50 Prozent der Kosten decken. Der maximale Zuschuss je Wohneinheit betrage 15.000 Euro.
Anträge sind zu stellen beim Rheingau-Taunus-Kreis, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Tel. 06124 – 510 515. Die Wohnungsbauförderstelle prüft den Antrag und leitet ihn an die WI-Bank weiter. Dies kann bis 31. Januar 2023 geschehen, sofern das Förderkontingent 2022 noch nicht ausgeschöpft ist. „Die Fortführung des Programms ist in 2023 beabsichtigt, sodass sehr wahrscheinlich auch danach Anträge gestellt bzw. weitergeleitet werden können“, kündigte Petra Müller-Klepper an.
Informationen und Antragsformular unter: https://www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum