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Land för­dert bar­rie­re­frei­en Umbau von Wohnraum

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85.000 Euro für den Rheingau-Taunus-Kreis

Das Land Hes­sen för­dert auch 2022 den bar­rie­re­frei­en Umbau von selbst­ge­nutz­tem Wohn­raum im Rhein­gau-Tau­nus. Wie die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Petra Mül­ler-Klep­per mit­teilt, beläuft sich das Mit­tel­kon­tin­gent, das für das Kreis­ge­biet bereit­steht, auf 85.000 Euro.

„Das Land unter­stützt bei der Besei­ti­gung bau­li­cher Hin­der­nis­se, damit Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen wei­ter im gewohn­ten Umfeld leben, selb­stän­dig den All­tag meis­tern und aktiv teil­ha­ben kön­nen. Hier­für ist eine ent­schei­den­de Vor­aus­set­zung, dass geeig­ne­ter Wohn­raum zur Ver­fü­gung steht, der auch bar­rie­re­frei erreich­bar und nutz­bar ist“, so die CDU-Poli­ti­ke­rin. Ins­be­son­de­re älte­ren Men­schen ermög­li­che eine ent­spre­chen­de Nach­ge­stal­tung, dass sie län­ger in den eige­nen vier Wän­den woh­nen blei­ben könnten. 

Das Pro­gramm wer­de gebraucht, da Häu­ser und Woh­nun­gen viel­fach nicht bar­rie­re­frei sei­en, was die Bewoh­ner vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen stel­le. Stu­fen und Schwel­len erschwer­ten es mobi­li­täts­ein­ge­schränk­ten Men­schen, dar­in zu woh­nen. In vie­len Fäl­len sei­en die Woh­nun­gen bezo­gen wor­den, bevor eine Beein­träch­ti­gung oder Behin­de­rung ein­ge­tre­ten sei. Dem­zu­fol­ge müss­ten die Gebäu­de der neu­en Lebens­si­tua­ti­on ange­passt werden. 

Das Land för­de­re bei­spiels­wei­se den Bau von Ram­pen, die Besei­ti­gung von Schwel­len, den Ein­bau von Trep­pen­lif­ten und Fahr­stüh­len und den behin­der­ten­ge­rech­ten Umbau von Bad oder Küche. För­der­fä­hig sei­en bau­li­che Maß­nah­men, Ein­rich­tun­gen und Aus­stat­tun­gen in bestehen­den selbst­ge­nutz­ten Woh­nun­gen und auf dem Grund­stück. Der Zuschuss kön­ne bis zu 50 Pro­zent der Kos­ten decken. Der maxi­ma­le Zuschuss je Wohn­ein­heit betra­ge 15.000 Euro.

Anträ­ge sind zu stel­len beim Rhein­gau-Tau­nus-Kreis, Heim­ba­cher Stra­ße 7, 65307 Bad Schwal­bach, Tel. 06124 – 510 515. Die Woh­nungs­bau­för­der­stel­le prüft den Antrag und lei­tet ihn an die WI-Bank wei­ter. Dies kann bis 31. Janu­ar 2023 gesche­hen, sofern das För­der­kon­tin­gent 2022 noch nicht aus­ge­schöpft ist. „Die Fort­füh­rung des Pro­gramms ist in 2023 beab­sich­tigt, sodass sehr wahr­schein­lich auch danach Anträ­ge gestellt bzw. wei­ter­ge­lei­tet wer­den kön­nen“, kün­dig­te Petra Mül­ler-Klep­per an.

Infor­ma­tio­nen und Antrags­for­mu­lar unter: https://www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum

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